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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Absprachen mit Internet-Unternehmen zur Beschränkung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

22.06.2023

Aktualisiert

29.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/713207.06.2023

Absprachen mit Internet-Unternehmen zur Beschränkung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken

der Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Seitz, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In den Jahren 2015 bis 2017 trafen sich im Rahmen einer „Task force“ zur Beratung über „Wege zur Bekämpfung von Hassinhalten im Netz“ Vertreter der Unternehmen Facebook (Meta), Twitter und Google (YouTube) insgesamt siebenmal mit Vertretern der Bundesregierung und „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/11789). Die Ergebnisse der ersten Treffen sind in dem Papier „Gemeinsam gegen Hassbotschaften“ vom 15. Dezember 2015 dokumentiert, das auf der Seite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht ist (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/12152015_TaskForceErgebnispapier.html). In der 19. Wahlperiode wurde die „Task force“ abgelöst durch einen entsprechenden Gesprächskreis „Zukunftsdialog soziale Netzwerke“, der sich zwischen 2018 und 2021 insgesamt viermal traf (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/948). In der 20. Wahlperiode fanden zahlreiche Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit Vertretern der o. a. Unternehmen bzw. „zivilgesellschaftlicher Organisationen“ statt, in denen es häufig um die Themen „Hate Speech“, „Fake news“ bzw. „Desinformation“ im Internet ging. Zu den Einzelheiten dieser Treffen und die jeweiligen Gesprächsinhalte sei auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/3017 verwiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass anlässlich der erwähnten Treffen über konkrete Inhalte gesprochen wurde, die als „Hassrede“ anzusehen sind?

2

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass anlässlich der erwähnten Treffen über Kategorien von Inhalten bzw. Meinungen gesprochen wurde, die als „Hassrede“ anzusehen sind?

3

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass anlässlich der erwähnten Treffen über Gruppen von Menschen gesprochen wurde, die im Rahmen der Bekämpfung von „Hassrede“ besonders geschützt sind?

4

Wenn Frage 1 und/oder Frage 2 und/oder Frage 3 verneint werden,

a) was wurde konkret besprochen,

b) wann fand die Besprechung statt,

c) wer waren die Teilnehmer der Besprechung?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die erwähnten Gespräche im Hinblick auf mögliche kartellrechtswidrige Absprachen?

Berlin, den 30. Mai 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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