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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auswirkungen der avisierten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes auf Schulen und Schulträger

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

22.06.2023

Aktualisiert

30.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/712408.06.2023

Auswirkungen der avisierten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes auf Schulen und Schulträger

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, hat dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt. Demnach muss grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubauten und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen (www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele staatliche Schulen und wie viele freie Schulen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte je Land tabellarisch auflisten)? Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gebäudebestand?

2

Wie viele Schulgebäude werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wärmepumpen beheizt (bitte nach staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft aufschlüsseln)?

3

Wie viele Schulgebäude werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fernwärme beheizt (bitte nach staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft aufschlüsseln)?

4

Wie viele Schulgebäude werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Hybridheizungen (Gasheizungen kombiniert mit Wärmepumpen) beheizt (bitte nach staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft aufschlüsseln)?

5

Wie viele Schulgebäude werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent aus Wasserstoff gespeist werden, beheizt (bitte nach staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft aufschlüsseln)?

6

In wie vielen Schulen ist ggf. ein Austausch von Heizungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren erforderlich? Wie viele Schulgebäude sind insgesamt betroffen (bitte nach staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft aufschlüsseln)?

7

Welche weiteren Investitionen können nach Kenntnis der Bundesregierung neben dem Heizungsaustausch für Schulen erforderlich werden, um die avisierten gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen?

8

Wie hoch ist entsprechend der geplanten Novellierung des GEG nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Investitionsbedarf in Schulen für einen etwaigen Heizungsaustausch samt weiterer erforderlicher Maßnahmen?

9

Welche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für Schulen bzw. Schulträger vor? Hat sich die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hinsichtlich möglicher Änderungen im Gesetzentwurf mit den Ländern und den Schulen bzw. Schulträgern abgestimmt, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

10

Hat sich die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger ggf. im Zuge der Ressortabstimmung hinsichtlich der Belange von Schulen und Schulträgern für konkrete Änderungen im Gesetzentwurf eingesetzt, und wenn ja, für welche, und wenn nein, warum nicht?

11

Ist die Bundesregierung in einen Stakeholderprozess (z. B. mit der Kultusministerkonferenz (KMK), dem Bundeselternrat, der freien Schulträgerlandschaft etc.) eingestiegen, um den flächendeckenden Heizungstausch vorzubereiten, und wenn ja, seit wann, und wie ist der Zeitplan des Arbeitsprozesses, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 1. Juni 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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