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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Begabtenstipendien und die gestiegenen Lebenshaltungskosten

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

04.07.2023

Aktualisiert

11.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/733520.06.2023

Begabtenstipendien und die gestiegenen Lebenshaltungskosten

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die deutschen Begabtenförderungswerke unterstützen Studierende und Promovierende mit sehr guten Leistungen finanziell und ideell während ihrer akademischen Ausbildung beziehungsweise ihrer ersten wissenschaftlichen Qualifikationsphase. Neben monetärer Unterstützung werden durch regelmäßige Seminare und Fortbildungen zudem Verantwortungsübernahme und Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Die Begabtenförderungswerke erwirken aus Sicht der Fragesteller große Effekte durch diese umfassende Unterstützung für die leistungs- und charakterstarker junger Menschen und damit für die einzelnen Stipendiaten und damit für die Gesellschaft als Ganzes. Sie werden nach Auffassung der Fragesteller daher zurecht maßgeblich aus öffentlichen Mitteln finanziert.

In Deutschland gibt es 13 Begabtenförderungswerke, die Stipendien vergeben. Diese Förderungswerke spiegeln die gesellschaftliche Pluralität unseres Landes wider und unterscheiden sich in ihren weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschaftsorientierten Grundüberzeugungen sowie in der Schwerpunktsetzung ihrer jeweiligen Förderpolitik (www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/die-begabtenfoerderungswerke/die-begabtenfoerderungswerke_node.html).

Handlungsgrundlage der Werke ist die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die Rahmenbedingungen zur finanziellen Förderung vorgibt. Sie besagt, dass das Grundstipendium für Studierende abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehegatten und in Anlehnung an die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geregelte staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern und Studierenden berechnet wird.

Derzeit beträgt das Grundstipendium bis zu 812 Euro pro Monat.

Promovierende erhalten ein Grundstipendium in Höhe von monatlich 1 350 Euro (zuzüglich einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro). Zudem können Stipendiatinnen und Stipendiaten bis zu 100 Euro Zuschuss zur Krankenversicherung, ggf. einen Familienzuschlag in Höhe von 155 Euro und eine Kinderzulage von 155 Euro – wenn mindestens für ein im Haushalt lebendes Kind das Personensorgerecht besteht – erhalten.

Diese Promotionsstipendien sind seit 2016 nicht an die real gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst worden, obwohl Promovierende, die als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten angestellt sind, selbst bei einer Teilzeitbeschäftigung finanziell bereits deutlich bessergestellt sind.

Im Eckpunktepapier vom 17. März 2023 der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) soll die Mindestvertragslaufzeit für Erstverträge von Promovendinnen und Promovenden drei Jahre betragen (www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2023/230317-wisszeitvg.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Dies gilt bislang nach Kenntnis der Fragesteller nicht für die Promotionsstipendien der Förderungswerke.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Lebenshaltungskosten in Deutschland zwischen den Jahren 2016 und 2023 gestiegen?

In welchen drei Regionen sind die Lebenshaltungskosten nach Kenntnis der Bundesregierung am stärksten gestiegen?

2

Plant die Bundesregierung die Erhöhung der Stipendiensätze der Begabtenförderungswerke, und wenn ja, wann, und zu welchem Prozentsatz plant die Bundesregierung, die Stipendien an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen, und wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Erhöhung des Stipendiensatzes?

3

Wie hoch müssten ggf. nach Auffassung der Bundesregierung die Anhebung von Stipendiensätzen für Promotionsstudentinnen und Promotionsstudenten ausfallen, damit diese den gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht werden?

4

Plant die Bundesregierung ggf., die Regelförderzeit von Promotionsstipendien auf drei Jahre zu erhöhen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

5

Wenn eine Erhöhung der Stipendien durch die Bundesregierung angestrebt wird, gibt es Pläne, das Gesamtbudget für die Begabtenförderungswerke zu erhöhen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 19. Juni 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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