Austausch von Schwellen nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen am 3. Juni 2022
der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Dirk Brandes, René Bochmann, Thomas Ehrhorn, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek, Leif-Erik Holm und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ein Jahr nach dem Zugunglück bei Burgrain (Garmisch-Partenkirchen) hat die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) in ihrem Zwischenbericht Schäden an den Betonschwellen als primäre Ursache für das Entgleisen des Regionalzuges am 3. Juni 2022 benannt. Die Deutsche Bahn AG, die bereits seit Monaten Betonschwellen prüft und ggf. austauscht, hat nun verkündet, 480 000 Betonschwellen austauschen zu wollen (www.welt.de/vermischtes/article245641022/Garmischer-Zugunglueck-Zwischenbericht-klaert-Ursache-fuer-entgleisten-Regionalzug.html).
Der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4409 ist zu entnehmen, dass nach Durchführung eines Inspektionsprogramms, das Ende August 2022 abgeschlossen war, insgesamt 137 000 Schwellen vorsorglich ausgetauscht werden müssen. Als Identifikationskriterium wurden die Kriterien des oberbautechnischen Regelwerks der DB (Deutsche Bahn) Netz AG genannt; bei den Schwellen mit der Herstellerprägung MS (www.eurailpress.de/nachrichten/unternehmen-maerkte/detail/news/schwellenproblem-schwellen-auch-auf-schnellfahrstrecke-verbaut-hersteller-bestaetigt.html) wurden die Maßstäbe jedoch vorsorglich konkretisiert.
Laut Pressemitteilungen sind im vergangenen Jahr nach dem Unfall bei Garmisch-Partenkirchen 200 000 Schwellen überprüft worden (www.lok-report.de/news/deutschland/verkehr/item/35063-deutsche-bahn-austausch-der-schwellen-wird-sich-teilweise-bis-in-das-kommende-jahr-ziehen.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Presseveröffentlichungen zu, wonach im Zuge des Inspektionsprogramms der DB AG, das im August 2022 abgeschlossen wurde, 200 000 Schwellen inspiziert wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn nein, wie viele Schwellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Wirklichkeit inspiziert?
b) Wenn durch das eingangs genannte Inspektionsprogramm noch nicht alle der nunmehr genannten 480 000 auszutauschenden Schwellen identifiziert wurden, wann und auf welchem Wege wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die weiteren auszutauschenden Schwellen gefunden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
c) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Prüfkriterien und Vorgehensweisen verändert, sodass sich die nunmehr viel höhere Anzahl auszutauschender Schwellen ergibt, und wenn ja, welche, in welcher Art?
Wie viele der 137 000 Schwellen, die entsprechend der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4409 nach Auskunft der DB AG vom Herbst 2022 ausgetauscht werden müssen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile ausgetauscht worden?
Wenn aus diesem Umfang noch Schwellen auszutauschen sind, wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die regionalen Schwerpunkte der noch auszutauschenden Schwellen?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über die genannten 137 000 Schwellen hinaus bereits vor der neuen Austauschankündigung von Juni 2023 weitere Schwellen ausgetauscht, und wenn ja, wie viele, und wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die regionalen Schwerpunkte dieser Maßnahmen?
Kommen nach Kenntnis der Bundesregierung die jüngst von der DB AG genannten 480 000 auszutauschenden Schwellen zu den bereits im vergangenen Jahr genannten 137 000 Schwellen und die in Frage 3 erfragten Schwellen hinzu, sodass insgesamt 617 000 oder noch mehr Schwellen ausgetauscht werden müssen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit die Gesamtzahl der auszutauschenden Schwellen?
Wie viele der insgesamt auszutauschenden und bereits ausgetauschten Schwellen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung eine MS-Herstellerprägung auf?
An welchen Stellen im bundeseigenen Schienennetz wird es nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten Monaten Streckensperrungen bzw. Betriebseinschränkungen aufgrund des Austauschs von Schwellen geben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln sowie Streckennummern und begrenzende Betriebsstellen angeben)?
Welche direkten Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung der DB AG bzw. ihren Tochterunternehmen bisher durch die Überprüfung und den Austausch der Schwellen entstanden (Arbeitskosten, Material etc.)?
Mit welchen künftigen direkten Kosten entsprechend Frage 7 muss nach Kenntnis der Bundesregierung gerechnet werden?
Welche indirekten Kosten sind den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der DB AG bzw. deren Tochterunternehmen bisher nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Überprüfung und den Austausch der Schwellen in ihrer Rolle als Eisenbahninfrastrukturbetreiber entstanden (z. B. entgangene Trassenentgelte und Stationsentgelte)?
Mit welchen künftigen indirekten Kosten entsprechend Frage 9 muss nach Kenntnis der Bundesregierung gerechnet werden?
Welche Schäden sind den von Sperrungen betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen bisher nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden (Mehrkosten durch Zugumleitungen, entgangene Fahrgeldeinnahmen durch Zugausfälle usw.)?