Auswirkungen der avisierten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes auf soziale Dienstleister, Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen und deren Träger
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus hat dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt. Demnach muss grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau- und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen (www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele soziale Dienstleister sowie Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen wie beispielsweise Berufsbildungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und besondere Wohnformen oder andere Wohneinrichtungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte tabellarisch je Bundesland auflisten), und wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gebäudebestand?
Wie viele Gebäude von sozialen Dienstleistern, Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen wie Berufsbildungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und besondere Wohnformen oder andere Wohneinrichtungen werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wärmepumpen beheizt?
Wie viele Gebäude von sozialen Dienstleistern, Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen wie Berufsbildungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und besondere Wohnformen oder andere Wohneinrichtungen werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fernwärme beheizt (bitte nach unterschiedlichen Formen wie Biogasanlagen oder Holzverbrennung aufschlüsseln)?
Wie viele Gebäude von sozialen Dienstleistern, Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen wie Berufsbildungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und besondere Wohnformen oder andere Wohneinrichtungen werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
a) mit Gasheizungen,
b) mit Ölheizungen,
c) mit Hybridheizungen (Gasheizungen kombiniert mit Wärmepumpen) beheizt?
Wie viele Gebäude von sozialen Dienstleistern, Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen wie Berufsbildungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und besondere Wohnformen oder andere Wohneinrichtungen werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent mit Wasserstoff gespeist werden, beheizt?
In wie vielen Gebäuden von sozialen Dienstleistern, Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen wie Berufsbildungswerken, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und besonderen Wohnformen oder anderen Wohneinrichtungen ist ggf. ein Austausch von Heizungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren erforderlich, und wie viele dieser Gebäude sind insgesamt betroffen?
Welche weiteren Investitionen können nach Kenntnis der Bundesregierung neben dem Heizungsaustausch für soziale Dienstleister, Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen wie Berufsbildungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und besondere Wohnformen oder andere Wohneinrichtungen erforderlich werden, um die avisierten gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen (z. B. Vornahme von zusätzlichen Maßnahmen wie einer Wärmedämmung)?
Wie hoch ist entsprechend der geplanten Novellierung des GEG nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Investitionsbedarf in Gebäuden von sozialen Dienstleistern, Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen wie Berufsbildungswerken, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und besonderen Wohnformen oder anderen Wohneinrichtungen für einen etwaigen Heizungsaustausch samt weiteren erforderlichen Maßnahmen (z. B. Vornahme einer Wärmedämmung)?
Welche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für soziale Dienstleister, Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen wie Berufsbildungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und besondere Wohnformen oder andere Wohneinrichtungen bzw. deren Träger vor?
Hat sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil ggf. im Zuge der Ressortabstimmung hinsichtlich der Belange von sozialen Dienstleistern, Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen wie Berufsbildungswerken, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und besonderen Wohnformen oder anderen Wohneinrichtungen und deren Träger für konkrete Änderungen im Gesetzentwurf eingesetzt, und falls ja, für welche, falls nein, warum nicht?