Ankündigungen in der Klimaschutzpolitik
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 14. Juni 2023 teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit, Entwürfe zum Klimaschutzgesetz und zum Klimaschutzprogramm an die Ressorts übermittelt zu haben (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/20230614-habeck-wichtiges-klimapaket-geht-in-die-ressortabstimmung.html).
Am 21. Juni 2023 gab das BMWK bekannt, das Bundeskabinett habe ein Klimaschutzpaket mit einem umfangreichen Klimaschutzprogramm bis 2030 mit dem Klimaschutzprogramm 2023, der Novelle des Klimaschutzgesetzes sowie Änderungen im Straßenverkehrsgesetz verabschiedet (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/20230621-habeck-klimaschutzziele.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen47
Was genau hat das Bundeskabinett am 21. Juni 2023 im Bundeskabinett zum Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen (bitte einzelne Vorhaben und Inhalte aufschlüsseln)?
Wieso befand sich das Klimaschutzprogramm nicht auf der Tagesordnung der Kabinettsitzung?
Ist die bloße Kenntnisnahme, wie sie im Falle des Klimaschutzprogramms laut Antwort auf die Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten Jens Spahn stattgefunden hat, ein üblicher Vorgang bei Kabinettsitzungen?
Wieso wurde das Klimaschutzprogramm 2023 in der Kabinettsitzung am 21. Juni 2023 nicht verabschiedet?
Wieso hat das BMWK per Pressemitteilung vom 21. Juni 2023 (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/20230621-habeck-klimaschutzziele.html) mitgeteilt, die Bundesregierung habe das Klimaschutzprogramm 2023 „verabschiedet“?
Wieso ist ein „finaler Beschluss des Klimaschutzprogramms“ erforderlich (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten Jens Spahn auf Bundestagsdrucksache 20/7431), wenn das Bundeskabinett laut Mitteilung des BMWK am 21. Juni 2023 (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/20230621-habeck-klimaschutzziele.html) das Klimaschutzprogramm bereits verabschiedet hat?
In welcher Kabinettsitzung hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2022 zur Kenntnis genommen?
In welcher Kabinettsitzung hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2022 verabschiedet?
Was bezeichnet die Bundesregierung mit dem Begriff der „Klimaschutzlücke“?
Um wie viel Prozent hat die Bundesregierung die sogenannte Klimaschutzlücke mit den Maßnahmen reduziert, die sie bislang ergriffen, das heißt, konkret umgesetzt hat (lediglich beschlossene, vorgesehene oder geplante Maßnahmen bitte nicht einbeziehen)?
Welche Bundesministerien waren vor Kabinettsbefassung an der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2023 beteiligt?
Welche Änderungen in der Novelle des Klimaschutzgesetzes und dem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 wurden zwischen dem Beginn der Ressortabstimmung am 13. Juni 2023 und der Kabinettbefassung am 21. Juni 2023 erarbeitet?
Was ist der Unterschied zwischen dem Klimaschutzprogramm 2023 und dem nach § 8 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) erforderlichen Sofortprogramm?
Warum wurden 2022 Sofortprogramme der einzelnen Ressorts vorgelegt? Ist dies für 2023 ebenfalls wieder geplant?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie nach wie vor gegen das Klimaschutzgesetz verstößt, da sie kein Klimaschutzsofortprogramm nach § 8 Absatz 2 KSG beschlossen hat?
Wann wird der Klimaschutz-Projektionsbericht 2023 veröffentlicht?
Wann werden die maßnahmenspezifischen Treibhausgasminderungsbeträge als Teil des Projektionsberichts dem Deutschen Bundestag zugeleitet?
Wer hat die Modellierungen für den Klimaschutz-Projektionsbericht berechnet, und welche ggf. externen Experten und Institutionen wurden in welcher Form und ggf. mit welchem Auftragsvolumen beteiligt?
Wer gehörte bislang bzw. zuletzt zu dem Forschungskonsortium, das im Auftrag des Umweltbundesamtes alle zwei Jahre die Entwicklung des Klimagasemissionen berechnet hat?
Wird die Berechnung weiterhin von einem Forschungskonsortium im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt, und wenn nein, warum nicht?
Wieso ist der Projektionsbericht nicht, wie angekündigt (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/heizungsstreit-sofortprogramm-klimaschutzgesetzwo-steht-die-ampelkoalition-beim-klimaschutz-a-47f46fac-5e0b-429e-89ed-780c660159cd), bereits im März 2023 erschienen?
Was ist der Jahresdurchschnitt der in Deutschland seit 1990 gesunkenen Emissionen (in Prozent)?
Welche Maßnahmen zählt die Bundesregierung zu den bereits beschlossenen Maßnahmen nach dem Szenario MMS (Mit-Maßnahmen-Szenario) ihres Projektionsberichts, und wann wurden diese Maßnahmen jeweils beschlossen?
Wann beginnt das öffentliche Konsultationsverfahren zum Klimaschutzprogramm 2023?
Wer wird an dem öffentlichen Konsultationsverfahren wann und in welcher Form beteiligt? Warum gab es im Vorjahr kein Konsultationsverfahren?
Wann endet das öffentliche Konsultationsverfahren?
Wie sieht der Zeitplan zur Verabschiedung des Klimaschutzprogramms 2023 aus?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Investitionsbedarf, der sich aus dem Klimaschutzprogramm 2023 insgesamt ergibt (bitte in private und öffentliche Investitionen aufteilen)?
Wann wird die Bundesregierung den nächsten Klimaschutzbericht vorlegen?
Wann hat das Klimakabinett das letzte Mal getagt?
Wann werden das BMWK und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aufgrund der Überschreitung der Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr im Berichtsjahr 2022 ein Sofortprogramm vorlegen?
Wie sieht der Zeitplan zur Verabschiedung der nun vorgelegten Novelle des Klimaschutzgesetzes im Deutschen Bundestag aus?
Hat die Bundesregierung den Expertenrat für Klimafragen zur Novelle des Klimaschutzgesetzes konsultiert und wie hat der Expertenrat der Bundesregierung gegenüber bzw., nach Kenntnis der Bundesregierung, in der Öffentlichkeit die Novelle des Klimaschutzgesetzes bewertet?
Wird die Bundesregierung nach den Regelungen der Novelle des Klimaschutzgesetzes in der laufenden Legislaturperiode noch ein weiteres Klimaschutzprogramm oder Sofortprogramm vorlegen müssen?
Wie war die CO2-Bilanz der deutschen Stromversorgung in den Jahren 2021 und 2022, wie ist die Bilanz bislang im Jahr 2023, und wie lautet die Prognose der Bundesregierung für die Jahre 2023 und 2024?
Welche Ausbauziele für erneuerbare Energien setzt sich die Bundesregierung für die Jahre 2023, 2024 und 2025 (bitte nach Erzeugungsart unterteilen)?
Wann wird die Bundesregierung die Carbon Management Strategie verabschieden?
Wie viele Sitzungen des Stakeholderdialogs zur Carbon Management Strategie haben bislang stattgefunden, und wer war daran jeweils beteiligt?
Welche Erkenntnisse haben sich für die Bundesregierung aus dem im April 2023 stattgefunden Workshop zu CCU/CCS (Carbon Capture and Utilization/Carbon Capture Storage) im Rahmen des Stakeholderdialogs zur Carbon Management Strategie ergeben (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230324-stakeholderdialog-zur-carbon-management-strategie.html)?
Welche (sonstigen) Regulierungsvorhaben zum Thema CCU/CCS möchte die Bundesregierung wann umsetzen?
Welche Empfehlungen aus dem Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) hat die Bundesregierung bislang umgesetzt?
Warum hat die Bundesregierung bislang keinen Gesetzentwurf zur vorläufigen Anwendung und Ratifizierung des sogenannten London-Protokolls eingebracht, wie im Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz empfohlen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energiedaten/evaluierungsbericht-bundesregierung-kspg.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 141)?
Wann wird die Bundesregierung, wie vom Koalitionsausschuss Ende März 2023 beschlossen, einen Vorschlag für den Übergang vom nationalen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) zum europäischen CO2-Preis (zweiter europäischer Emissionshandel – ETS II) sowie für die Architektur der europäischen und nationalen Klimapolitik ab 2030 vorlegen?
Welche Entwicklung der CO2-Preise erwartet die Bundesregierung bis 2030 (bitte für CO2-Preise in Euro pro Tonne nach dem deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), dem bisherigen Emissionshandelssystem der EU (ETS-I) und dem Zertifikatehandel im Verkehrs- und Gebäudesektor (ETS-II) angeben)?
Hat die Bundesregierung die nach § 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vorgesehene Überprüfung vorgenommen, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist diese Überprüfung gelangt? Zu wann hat die Bundesregierung diese Überprüfung abgeschlossen?
Hat die Bundesregierung die Ergebnisse ihrer Überprüfung an den Expertenrat für Klimafragen übermittelt (siehe § 54 Absatz 3 KVBG)? Hat der Expertenrat dazu bereits seine Empfehlungen abgegeben? Wenn ja, warum wurden diese nicht veröffentlicht? Wenn nein, für wann rechnet die Bundesregierung mit den Empfehlungen?
Welche Kohlekraftwerke haben die Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen des jüngsten sogenannten Stresstests (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Netzreserve/Systemanalysen_UeNB_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3) für systemrelevant bzw. unerlässlich erklärt, und welche Folgen zieht die Bundesregierung daraus?