Vereinbarkeit vergüteter Nebentätigkeiten für Bundes- und Landesministerien mit dem Mitarbeiterkodex des ZDF
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in den letzten fünf Jahren rund 260 Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder privater Medien für Dienstleistungen und Auftragsarbeiten verpflichtet (Ergänzende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355). Dafür zahlte sie Honorare in Gesamthöhe von circa 2,1 Mio. Euro (ebd.). Nach begründeter Auffassung der Fragesteller sind diese Vergütungen erheblich dazu angetan, die verfassungsmäßig gewährleistete Unabhängigkeit der Medien und insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von staatlicher Einflussnahme zu untergraben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7057). Unter den begünstigten Personen findet sich auch eine Anzahl fester und freier Journalisten des ZDF (Ergänzende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355). Auch auf Landesebene haben Mitarbeiter des Senders bezahlte Regierungsaufträge angenommen (siehe etwa Drucksache 18/4655 des Landtags Nordrhein-Westfalen, Anlage zu Frage 1).
Der Hamburger Medienwissenschaftler Volker Lilienthal erblickt in den bezahlten Nebentätigkeiten von Journalisten für Regierungsstellen ein „systemisches Problem“, das die für eine funktionierende Demokratie wichtige Staatsferne der „Vierten Gewalt“ infrage stelle. Geld, so Lilienthal, erzeuge bei den Empfängern „Gewogenheit“, und deshalb sollten die Sendeanstalten „schon den bloßen Anschein von Befangenheit oder gar Käuflichkeit zu vermeiden“ suchen. Die Zahlungen der Bundesregierung ordnet er als ungewöhnlich großzügig ein: „Die Größenordnungen der Honorare passen zur Welt der Auftragskommunikation, im Journalismus sind sie unüblich. Und man hätte sie eher bei profitablen DAX-Konzernen vermutet, nicht aber bei Bundesministerien, die mit dem Steuerzahlergeld sparsam umgehen müssen“. Schon die theoretische Gefahr einer staatlichen Beeinflussung, resümiert er, sollte Grund genug sein, um Journalisten von Regierungsaufträgen auszuschließen (www.epd.de/fachdienst/epd-medien/schwerpunkt/debatte/ein-systemisches-problem).
Die Bundesregierung entsendet zwei Vertreter in den ZDF-Fernsehrat (§ 21 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b) des ZDF-Staatsvertrags). Diese sind gegenwärtig die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, und der Jurist Heiko Maas (www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-mitglieder-100.html). Sie sind dafür mitverantwortlich, dass die ZDF-Richtlinien und bestimmte Grundsätze zur Angebotsgestaltung und Berichterstattung durch die Sendeanstalt eingehalten werden (§ 20 Absatz 1 des ZDF-Staatsvertrags).
Das ZDF betrachtet die Regeltreue seiner Mitarbeiter als eine seiner drei tragenden Säulen: „Sie bestimmen unser Handeln als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt: Rechtsgrundlagen, Compliance-Regeln, gemeinsame Werte und Finanzen“ (www.zdf.de/zdfunternehmen/grundlagen-108.html). Die Präambel des ZDF-Mitarbeiterkodex führt dazu näher aus (www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-compliance-regeln-100.html): „Als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt steht das ZDF in einer besonderen Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit, von der es über die Einnahme von Gebühren finanziert wird. Dabei gehören Unabhängigkeit, Integrität und Glaubwürdigkeit zu den zentralen Werten des ZDF. Um als größte Fernsehanstalt Europas für die Ethik einer unabhängigen Unternehmenskultur auch öffentlich einzutreten, führt das ZDF die wesentlichen Elemente der Korruptionsverhütung und -bekämpfung in diesem Kodex zusammen. Sie werden präzisiert durch verschiedene Einzelvorschriften, auf die der Kodex im jeweiligen Zusammenhang verweist. Dieser Kodex gilt grundsätzlich für alle unbefristet und befristet angestellten sowie für alle in erheblichem Umfang, insbesondere auf Basis von Honorarzeitverträgen beschäftigten freien Mitarbeiter des ZDF“.
Da das ZDF der Einhaltung seines Mitarbeiterkodex eine derartige Bedeutung für seine eigene Glaubwürdigkeit und öffentliche Verantwortung einräumt, ist dieser nach Ansicht der Fragesteller als integraler Bestandteil der ZDF-Richtlinien zu werten und der Verantwortungsbereich der Bundesregierung folglich eröffnet. Das folgende Erkenntnisinteresse gilt etwaigen Maßnahmen der Bundesregierung, die sicherstellen, dass Mitarbeiter des ZDF, die für Bundes- oder Landesministerien (einschließlich ihrer Behörden) entgeltlich gearbeitet haben, die hauseigenen Richtlinien und den Mitarbeiterkodex befolgt haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie ist nach Kenntnis der Vertreter der Bundesregierung die „vorhergehende, schriftliche Zustimmung des ZDF“ für die Übernahme und Ausübung bezahlter und unbezahlter Nebentätigkeiten inhaltlich ausgestaltet (Mitarbeiterkodex, II. Interessenkonflikte im Umgang mit Geschäftspartnern, 1. Nebentätigkeiten, S. 2), und welche Bestimmungen werden getroffen, gibt es Unterschiede zwischen festen und freien Mitarbeitern, und wenn ja, welche?
Wie viele Nebentätigkeitsanträge wurden nach Kenntnis der Vertreter der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren beim ZDF gestellt, und wie viele wurden davon abschlägig beschieden (bitte nach Ablehnungsgrund) aufschlüsseln?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des ZDF-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass die vom ZDF genehmigten Nebentätigkeiten tatsächlich regelkonform gewesen sind?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Fernsehrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat Maßnahmen nach § 20 des ZDF-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass die vom ZDF genehmigten Nebentätigkeiten von denjenigen Mitarbeitern, die für Bundesministerien oder Bundesbehörden entgeltlich gearbeitet haben (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/5822, 20/6355, 20/7057 und 20/7546), tatsächlich regelkonform gewesen sind?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Fernsehrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des ZDF-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass mögliche Interessenkonflikte, die aus den vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern des ZDF für Bundesoder Landesministerien entstehen, aktiv offengelegt werden?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Fernsehrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des ZDF-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass schon der bloße Anschein, befangen oder käuflich zu sein, der aus den vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern des ZDF für Bundes- oder Landesministerien entstehen könnte, vermieden wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Fernsehrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § des 20 ZDF-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass feste und freie Mitarbeiter des ZDF, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, sich nicht von Regierungsinteressen beeinflussen lassen und redaktionell und journalistisch unabhängig arbeiten?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Fernsehrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § des 20 ZDF-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass Bundes- oder Landesministerien als Geschäftspartner von festen und freien Mitarbeitern des ZDF, die für diese Ministerien vergütete Nebentätigkeiten ausüben, keine Interessenkonflikte in Anbetracht des verfassungsrechtlichen Gebots der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Fernsehrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des ZDF-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass etwaigen Verstößen von festen und freien Mitarbeitern des ZDF durch vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien mit „arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ begegnet wurde (Mitarbeiterkodex, IV. Konsequenzen bei Verstößen, S. 4)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Fernsehrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des ZDF-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass etwaigen Verstößen von festen und freien Mitarbeitern des ZDF durch vergütete Nebentätigkeiten für ausländische Regierungen mit „arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ begegnet wurde (Mitarbeiterkodex, IV. Konsequenzen bei Verstößen, S. 4)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Fernsehrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat Maßnahmen nach § 20 des ZDF-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass die vergütete Nebentätigkeit von Johannes B. Kerner für die wiederholte Moderation des Musikfests der Bundeswehr (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundesdrucksache 20/7057, Anlage 1) den Bestimmungen des Mitarbeiterkodex des ZDF entspricht?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Fernsehrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des ZDF-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen dass die verbreitete Praxis der festen und freien Mitarbeiter des ZDF, vergütete Aufträge der Bundesregierung im vier- bis fünfstelligen Honorarbereich entgegenzunehmen (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/5822, 20/6355, 20/7057 und 20/7546), keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags (MStV) darstellt, der zu seinen journalistischen Grundsätzen die Unabhängigkeit der Berichterstattung zählt (§ 6 Absatz 1 MStV, „Sorgfaltspflichten“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Fernsehrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?