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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Vereinbarkeit vergüteter Nebentätigkeiten für Bundes- und Landesministerien mit dem Verhaltenskodex der Deutschen Welle
(insgesamt 48 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
27.07.2023
Aktualisiert
26.10.2023
BT20/772212.07.2023
Vereinbarkeit vergüteter Nebentätigkeiten für Bundes- und Landesministerien mit dem Verhaltenskodex der Deutschen Welle
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming,
Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vereinbarkeit vergüteter Nebentätigkeiten für Bundes- und Landesministerien mit
dem Verhaltenskodex der Deutschen Welle
Die Bundesregierung hat in den letzten fünf Jahren rund 260 Journalisten des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder privater Medien für Dienstleistungen
und Auftragsarbeiten verpflichtet (Ergänzende Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355). Dafür zahlte sie
Honorare in Gesamthöhe von circa 2,1 Mio. Euro (ebd.). Nach begründeter
Auffassung der Fragesteller sind diese Vergütungen erheblich dazu angetan, die
verfassungsmäßig gewährleistete Unabhängigkeit der Medien und insbesondere
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von staatlicher Einflussnahme zu
untergraben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7057). Unter den
begünstigten Personen findet sich auch eine Anzahl fester und freier
Journalisten der Deutschen Welle (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/6355). Auch auf Landesebene haben Mitarbeiter
des Senders bezahlte Regierungsaufträge angenommen (siehe etwa Drucksache
18/4655 des Landtags Nordrhein-Westfalen, Anlage zu Frage 1).
Der Hamburger Medienwissenschaftler Volker Lilienthal erblickt in den
bezahlten Nebentätigkeiten von Journalisten für Regierungsstellen ein
„systemisches Problem“, das die für eine funktionierende Demokratie wichtige
Staatsferne der „Vierten Gewalt“ infrage stelle. Geld, so Lilienthal, erzeuge bei den
Empfängern „Gewogenheit“ und deshalb sollten die Sendeanstalten „schon den
bloßen Anschein von Befangenheit oder gar Käuflichkeit zu vermeiden“
suchen. Die Zahlungen der Bundesregierung ordnet er als ungewöhnlich
großzügig ein: „Die Größenordnungen der Honorare passen zur Welt der
Auftragskommunikation, im Journalismus sind sie unüblich. Und man hätte sie eher bei
profitablen DAX-Konzernen vermutet, nicht aber bei Bundesministerien, die
mit dem Steuerzahlergeld sparsam umgehen müssen“. Schon die theoretische
Gefahr einer staatlichen Beeinflussung, resümiert er, sollte Grund genug sein,
um Journalisten von Regierungsaufträgen auszuschließen (www.epd.de/fachdie
nst/epd-medien/schwerpunkt/debatte/ein-systemisches-problem).
Die Bundesregierung führt nach § 62 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) die
Rechtsaufsicht über die Deutsche Welle (DW). Im Rahmen dieser Aufsicht
kann sie den Rundfunksender auf Verstöße gegen seine rechtliche Grundlage
hinweisen und Abhilfe einfordern. Parallel dazu sind ihre drei Vertreterinnen
im Rundfunkrat der Deutschen Welle (§ 31 Absatz 2 DWG) – Staatsministerin
im Auswärtigen Amt, Katja Keul, die Parlamentarische Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Bärbel Kofler, und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7722
20. Wahlperiode 12.07.2023
Roth (corporate.dw.com/de/die-mitglieder-des-rundfunkrats/a-305442), – für
die Überwachung der Einhaltung der Programmgrundsätze und der allgemeinen
Programmrichtlinien durch die Deutsche Welle mitverantwortlich (§ 32 Absatz
2 DWG). Sie achten gemeinsam mit den übrigen Ratsmitgliedern darauf, dass
die Rundfunkanstalt ihren Programmauftrag erfüllt (§ 32 Absatz 1 DWG).
Die Deutsche Welle hat einen „code of conduct“, der als „übergeordneter
Verhaltenskodex“ – im Folgenden wird im Einklang mit § 4 DWG, nach dem die
deutsche Sprache durch den Sender eigentlich gefördert werden soll, dieser
Ausdruck gewählt – die „verbindlichen Grundsätze“ zusammenfasst, die für
das Handeln ihrer Mitarbeiter maßgeblich sein sollen. Dieser Verhaltenskodex
sei eine „wichtige Bedingung“ für die „Reputation“ und den „Erfolg“ des
Senders in Deutschland und der Welt. Er sei „verbindlich für alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Deutschen Welle und ihrer Tochtergesellschaften“. Man
werde „Verstößen gegen den Verhaltenskodex nachgehen und notwendige
Maßnahmen ergreifen“, so Intendant Peter Limbourg im Vorwort (alles vgl.
Abschnitt „Unsere Werte leben“).
Da die Deutsche Welle der Einhaltung ihres Verhaltenskodex eine solche
Bedeutung für ihre eigene Funktionalität und ihr globales Ansehen beimisst, ist
dieser nach Ansicht der Fragesteller als Teil der Programmrichtlinien, der
Programmgrundsätze bzw. des Programmauftrags aufzufassen und der
Verantwortungsbereich der Bundesregierung somit eröffnet. Das folgende
Erkenntnisinteresse gilt etwaigen Maßnahmen der Bundesregierung, die sicherstellen, dass
Mitarbeiter der Deutschen Welle, die für Bundes- oder Landesministerien
(einschließlich ihrer Behörden) entgeltlich gearbeitet haben, diesen
Verhaltenskodex befolgt haben. Da sich die Fragen auf den Zeitraum der letzten zehn
Jahre beziehen, wird die Textversion von vor dem September 2022 zugrunde
gelegt, als der Kodex im Zuge des Antisemitismusskandals der Deutschen Welle
aktualisiert wurde (gegenwärtige Version: corporate.dw.com/en/dw-code-of-co
nduct-in-32-languages/a-62448730).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Müssen Nebentätigkeiten von Mitarbeitern der Deutschen Welle durch
einen „Nebentätigkeitsantrag“ oder einen vergleichbaren Vorgang
genehmigt werden?
a) Wenn ja, wie ist dieser Antrag inhaltlich ausgestaltet, und welche
Unterschiede werden zwischen festen und freien Mitarbeitern getroffen?
b) Wenn ja, wie viele Nebentätigkeitsanträge wurden in den letzten zehn
Jahren bei der Deutschen Welle gestellt, und wie viele davon wurden
abschlägig beschieden (bitte nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
c) Wenn ja, in wie vielen Fällen hat die Bundesregierung im Rahmen
ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) in
den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
die von der DW genehmigten Nebentätigkeiten tatsächlich
regelkonform gewesen sind?
d) Wenn ja, in wie vielen Fällen haben die Vertreter der Bundesregierung
im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32
DWG gefordert, die sicherstellen, dass die von der DW genehmigten
Nebentätigkeiten tatsächlich regelkonform gewesen sind?
e) Wenn ja, in wie vielen Fällen hat die Bundesregierung im Rahmen
ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG Maßnahmen ergriffen, um
sicherzustellen, dass die von der DW genehmigten Nebentätigkeiten von
denjenigen Mitarbeitern, die für Bundesministerien oder Bundesbehörden
entgeltlich gearbeitet haben (vgl. die Antworten der Bundesregierung
auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/6256 und
20/6317), tatsächlich regelkonform gewesen sind (bitte auflisten)?
f) Wenn ja, in wie vielen Fällen haben die Vertreter der Bundesregierung
im Rundfunkrat Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die
sicherstellen, dass die von der DW genehmigten Nebentätigkeiten von
denjenigen Mitarbeitern, die für Bundesministerien oder Bundesbehörden
entgeltlich gearbeitet haben (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf
die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/6256 und
20/6317), tatsächlich regelkonform gewesen sind (bitte auflisten)?
g) Wenn nein, wieso gibt es keine solchen Anträge und Regelungen?
2. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass mögliche Interessenkonflikte,
die aus den vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern
der DW für Bundes- oder Landesministerien entstehen, aktiv offengelegt
werden (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern
und Dritten“, Unterabschnitt „Interessenkonflikte“)?
3. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
mögliche Interessenkonflikte, die aus den vergüteten Nebentätigkeiten von
festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder Landesministerien
entstehen, aktiv offengelegt werden (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt
„Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt
„Interessenkonflikte“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
4. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
mögliche Interessenkonflikte, die aus den vergüteten Nebentätigkeiten von
festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder Landesministerien
entstehen, aktiv offengelegt werden (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt
„Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt
„Interessenkonflikte“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
5. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass Bundes- oder Landesministerien
als Geschäfts- und Projektpartner von festen und freien Mitarbeitern der
DW, die für diese Ministerien vergütete Nebentätigkeiten ausüben, keine
Interessenkonflikte in Anbetracht des verfassungsrechtlichen Gebots der
„Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen
Rundfunk haben (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit
Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Interessenkonflikte“)?
6. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
Bundes- oder Landesministerien als Geschäfts- und Projektpartner von
festen und freien Mitarbeitern der DW, die für diese Ministerien vergütete
Nebentätigkeiten ausüben, keine Interessenkonflikte in Anbetracht des
verfassungsrechtlichen Gebots der „Wahrung einer hinreichenden
Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben (vgl. Verhaltenskodex,
Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt
„Interessenkonflikte“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
7. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
Bundes- oder Landesministerien als Geschäfts- und Projektpartner von
festen und freien Mitarbeitern der DW, die für diese Ministerien vergütete
Nebentätigkeiten ausüben, keine Interessenkonflikte in Anbetracht des
verfassungsrechtlichen Gebots der „Wahrung einer hinreichenden
Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben (vgl. Verhaltenskodex,
Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt
„Interessenkonflikte“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
8. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass schon jeder Anschein, korrupt
zu sein, der aus den vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien
Mitarbeitern der DW für Bundes- oder Landesministerien entstehen
könnte, vermieden wird (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit
Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Korruption und
Vorteilsgewährung“)?
9. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
schon jeder Anschein, korrupt zu sein, der aus den vergüteten
Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder
Landesministerien entstehen könnte, vermieden wird (vgl. Verhaltenskodex,
Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt
„Korruption und Vorteilsgewährung“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
10. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
schon jeder Anschein, korrupt zu sein, der aus den vergüteten
Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder
Landesministerien entstehen könnte, vermieden wird (vgl. Verhaltenskodex,
Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt
„Korruption und Vorteilsgewährung“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
11. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass die Zuwendungen an feste und
freie Mitarbeiter der DW für Nebentätigkeiten für Bundes- oder
Landesministerien nur unter völliger Transparenz und Beobachtung aller geltenden
Gesetze und hausinternen Regelungen angenommen wurden, und dass sie
die Unabhängigkeit der begünstigten Personen nicht infrage stellen und sie
nicht zu unsachlichen und nicht objektiven Entscheidungen über
geschäftliche Maßnahmen bewegen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser
Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Geschenke und sonstige
Zuwendungen“)?
12. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
die Zuwendungen an feste und freie Mitarbeiter der DW für
Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien nur unter völliger Transparenz
und Beobachtung aller geltenden Gesetze und hausinternen Regelungen
angenommen wurden, und dass sie die Unabhängigkeit der begünstigten
Personen nicht infrage stellen und sie nicht zu unsachlichen und nicht
objektiven Entscheidungen über geschäftliche Maßnahmen bewegen (vgl.
Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“,
Unterabschnitt „Geschenke und sonstige Zuwendungen“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
13. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
die Zuwendungen an feste und freie Mitarbeiter der DW für
Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien nur unter völliger Transparenz
und Beobachtung aller geltenden Gesetze und hausinternen Regelungen
angenommen wurden, und dass sie die Unabhängigkeit der begünstigten
Personen nicht infrage stellen und sie nicht zu unsachlichen und nicht
objektiven Entscheidungen über geschäftliche Maßnahmen bewegen (vgl.
Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“,
Unterabschnitt „Geschenke und sonstige Zuwendungen“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
14. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass feste und freie Mitarbeiter der
DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien
ausüben, auf allen Kommunikationswegen deutlich machen, ob sie als
Privatpersonen oder als Mitarbeiter der DW auftreten und tätig sind (vgl.
Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Kommunikation mit der
Öffentlichkeit“)?
15. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien ausüben, auf allen
Kommunikationswegen deutlich machen, ob sie als Privatpersonen oder als Mitarbeiter der
DW auftreten und tätig sind (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere
Kommunikation mit der Öffentlichkeit“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
16. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien ausüben, auf allen
Kommunikationswegen deutlich machen, ob sie als Privatpersonen oder als Mitarbeiter der
DW auftreten und tätig sind (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere
Kommunikation mit der Öffentlichkeit“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
17. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass die vergüteten Nebentätigkeiten
von festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder
Landesministerien wegen ihrer möglichen Öffentlichkeitswirkung nur im Rahmen des
hausinternen Genehmigungsverfahrens ausgeübt werden, um mögliche
Interessenkonflikte zu vermeiden (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere
Kommunikation mit der Öffentlichkeit“)?
18. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
die vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der
DW für Bundes- oder Landesministerien wegen ihrer möglichen
Öffentlichkeitswirkung nur im Rahmen des hausinternen
Genehmigungsverfahrens ausgeübt werden, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden
(vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Kommunikation mit der
Öffentlichkeit“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
19. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
die vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der
DW für Bundes- oder Landesministerien wegen ihrer möglichen
Öffentlichkeitswirkung nur im Rahmen des hausinternen
Genehmigungsverfahrens ausgeübt werden, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden
(vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Kommunikation mit der
Öffentlichkeit“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
20. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass sich feste und freie Mitarbeiter
der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder
Landesministerien ausüben, der Verantwortung bewusst sind, die sie als Meinungsbildner
gegenüber der Öffentlichkeit haben, und dass sie damit sorgsam umgehen
(vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und
Standards“)?
21. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
sich feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien ausüben, der Verantwortung bewusst
sind, die sie als Meinungsbildner gegenüber der Öffentlichkeit haben, und
dass sie damit sorgsam umgehen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere
redaktionellen Grundsätze und Standards“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
22. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
sich feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien ausüben, der Verantwortung bewusst
sind, die sie als Meinungsbildner gegenüber der Öffentlichkeit haben, und
dass sie damit sorgsam umgehen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere
redaktionellen Grundsätze und Standards“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
23. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass feste und freie Mitarbeiter der
DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien
ausüben, ihren Auftrag für die DW auf der Grundlage des DWG erfüllen
(vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und
Standards“)?
24. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien ausüben, ihren Auftrag für die DW auf
der Grundlage des DWG erfüllen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt
„Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
25. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien ausüben, ihren Auftrag für die DW auf
der Grundlage des DWG erfüllen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt
„Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
26. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass feste und freie Mitarbeiter der
DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien
ausüben, redaktionell und journalistisch unabhängig arbeiten und sich
nicht von Regierungsinteressen beeinflussen lassen (vgl. Verhaltenskodex,
Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)?
27. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien ausüben, redaktionell und journalistisch
unabhängig arbeiten und sich nicht von Regierungsinteressen beeinflussen
lassen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen
Grundsätze und Standards“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
28. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien ausüben, redaktionell und journalistisch
unabhängig arbeiten und sich nicht von Regierungsinteressen beeinflussen
lassen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen
Grundsätze und Standards“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
29. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass feste und freie Mitarbeiter der
DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien
ausüben, die Vielfalt an Meinungen achten, die das duale Rundfunksystem
und die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Teils desselben sicherstellen
sollen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen
Grundsätze und Standards“)?
30. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien ausüben, die Vielfalt an Meinungen
achten, die das duale Rundfunksystem und die Staatsferne des
öffentlichrechtlichen Teils desselben sicherstellen sollen (vgl. Verhaltenskodex,
Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
31. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien ausüben, die Vielfalt an Meinungen
achten, die das duale Rundfunksystem und die Staatsferne des
öffentlichrechtlichen Teils desselben sicherstellen sollen (vgl. Verhaltenskodex,
Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
32. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass feste und freie Mitarbeiter der
DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien
ausgeübt haben, auf die nach Auffassung der Fragesteller und vieler
Medien fatale Außenwirkung ihrer Geschäftsentscheidung (vgl. Vorbemerkung
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6256) hingewiesen
werden, und dass ihre Vertragsentscheidung deren Bewertung nicht
standhält und dem „guten Ruf“ der DW schadet (vgl. Verhaltenskodex,
Abschnitt „Leitfaden zur Umsetzung des Code of Conduct“)?
33. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien ausgeübt haben, auf die nach Auffassung
der Fragesteller und vieler Medien fatale Außenwirkung ihrer
Geschäftsentscheidung (vgl. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/6256) hingewiesen werden, und dass ihre
Vertragsentscheidung deren Bewertung nicht standhält und dem „guten Ruf“ der DW
schadet (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Leitfaden zur Umsetzung des Code
of Conduct“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
34. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien ausgeübt haben, auf die nach Auffassung
der Fragesteller und vieler Medien fatale Außenwirkung ihrer
Geschäftsentscheidung (vgl. Vorbemerkung in der Antwort auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/7057) hingewiesen werden, und dass ihre
Vertragsentscheidung deren Bewertung nicht standhält und dem „guten
Ruf“ der DW schadet (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Leitfaden zur
Umsetzung des Code of Conduct“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
35. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass etwaigen Verstößen von festen
und freien Mitarbeitern der DW durch ihre vergüteten Nebentätigkeiten für
Bundes- oder Landesministerien mit „angemessenen Maßnahmen“ oder
„arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ begegnet wurde (vgl. Verhaltenskodex,
Abschnitt „Unsere Ansprechpartner bei Unklarheiten“)?
36. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
etwaigen Verstößen von festen und freien Mitarbeitern der DW durch ihre
vergüteten Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien mit
„angemessenen Maßnahmen“ oder „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ begegnet
wurde (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Ansprechpartner bei
Unklarheiten“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
37. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
etwaigen Verstößen von festen und freien Mitarbeitern der DW durch ihre
vergüteten Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien mit
„angemessenen Maßnahmen“ oder „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ begegnet
wurde (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Ansprechpartner bei
Unklarheiten“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
38. Wie hat die Deutsche Welle sichergestellt, dass insbesondere die vergütete
Nebentätigkeit von diversen DW-Journalisten, freiberuflich und angestellt,
die in den letzten fünf Jahren beim Auswärtigen Amt (AA) zweimal pro
Jahr ein Medientraining für angehende Diplomaten für ein Gesamthonorar
von 414 886 Euro durchgeführt haben (Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355, Anlage 1), den
oben genannten und allen übrigen Bestimmungen des Verhaltenskodex der
DW entspricht?
39. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass insbesondere die vergütete
Nebentätigkeit von diversen DW-Journalisten, freiberuflich und angestellt,
die in den letzten fünf Jahren beim Auswärtigen Amt (AA) zweimal pro
Jahr ein Medientraining für angehende Diplomaten für ein Gesamthonorar
von 414 886 Euro durchgeführt haben (Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355, Anlage 1), den
oben genannten und allen übrigen Bestimmungen des Verhaltenskodex der
DW entspricht?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
40. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass insbesondere die
vergütete Nebentätigkeit von diversen DW-Journalisten, freiberuflich und
angestellt, die in den letzten fünf Jahren beim Auswärtigen Amt (AA) zweimal
pro Jahr ein Medientraining für angehende Diplomaten für ein
Gesamthonorar von 414 886 Euro durchgeführt haben (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355,
Anlage 1), den oben genannten und allen übrigen Bestimmungen des
Verhaltenskodex der DW entspricht?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
41. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass etwaigen Verstößen von festen
und freien Mitarbeitern der DW durch vergütete Nebentätigkeiten für
ausländische Regierungen mit „angemessenen Maßnahmen“ oder
„arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ begegnet wurde (vgl. Verhaltenskodex,
Abschnitt „Unsere Ansprechpartner bei Unklarheiten“)?
42. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
etwaigen Verstößne von festen und freien Mitarbeitern der DW durch
vergütete Nebentätigkeiten für ausländische Regierungen mit „angemessenen
Maßnahmen“ oder „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ begegnet wurde (vgl.
Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Ansprechpartner bei Unklarheiten“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
43. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass
etwaigen Verstößen von festen und freien Mitarbeitern der DW durch
vergütete Nebentätigkeiten für ausländische Regierungen mit „angemessenen
Maßnahmen“ oder „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ begegnet wurde (vgl.
Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Ansprechpartner bei Unklarheiten“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
44. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass die verbreitete Praxis ihrer
festen und freien Mitarbeiter, vergütete Aufträge der Bundesregierung im
vier- bis fünfstelligen Honorarbereich entgegenzunehmen (Antworten der
Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 20/5822, 20/6355,
20/7057 und 20/7546), keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des
Medienstaatsvertrags darstellt, der zu seinen journalistischen Grundsätzen die
Unabhängigkeit der Berichterstattung zählt (§ 6 Absatz 1 MStV,
„Sorgfaltspflichten“)?
45. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
die verbreitete Praxis der festen und freien Mitarbeiter der DW, vergütete
Aufträge der Bundesregierung im vier- bis fünfstelligen Honorarbereich
entgegenzunehmen (Antworten der Bundesregierung auf den
Bundestagsdrucksachen 20/5822, 20/6355, 20/7057 und 20/7546), keinen Verstoß
gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags darstellt, der zu seinen
journalistischen Grundsätzen die Unabhängigkeit der Berichterstattung
zählt (§ 6 Absatz 1 MStV, „Sorgfaltspflichten“)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen
Fällen wurden sie ergriffen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
46. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten
zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen dass
die verbreitete Praxis der festen und freien Mitarbeiter der DW, vergütete
Aufträge der Bundesregierung im vier- bis fünfstelligen Honorarbereich
entgegenzunehmen (Antworten der Bundesregierung auf den
Bundestagsdrucksachen 20/5822, 20/6355, 20/7057 und 20/7546), keinen Verstoß
gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags darstellt, der zu seinen
journalistischen Grundsätzen die Unabhängigkeit der Berichterstattung
zählt (§ 6 Absatz 1 MStV, „Sorgfaltspflichten“)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
47. Wenn „die Eigenschaft als Journalistin oder Journalist des
öffentlichrechtlichen Rundfunks für die Bundesregierung kein Kriterium bei einer
Auftragsvergabe ist“ (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache
20/7057), also keine Relevanz besitzt, warum stellt das Auswärtige Amt
auf dem offiziellen Programm zu seiner Konferenz zur Lateinamerika-
Karibik-Initiative am 28. Mai 2019 (www.auswaertiges-amt.de/blob/2220
972/79fe00715c10a5418042ef8c47fc5d3b/flyer-lakini-de-data.pdf) die
moderierenden Journalistinnen Pia Castro und Carolina Chimoy als dem
„Deutsche Welle-TV“ zugehörig vor (Gründe bitte erläutern)?
48. Bei welchen Veranstaltungen in den letzten zehn Jahren haben
Bundesministerien oder Bundesbehörden einschließlich ihrer abhängigen
Formate, die in ihrem „Auftrag“ handeln (Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/6256, S. 6 sowie Fragen 4 und 5), Journalisten des
öffentlichrechtlichen Rundfunks (ÖRR), die sie für deren Teilnahme als
Moderatoren, Interviewer, Experten, Gesprächspartner usw. vergütet haben, in ihren
offiziellen Einladungen, Ankündigungen, Tagesordnungen oder
Programmen in irgendeiner Form als Mitarbeiter des ÖRR angekündigt (bitte nach
genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], veranstaltendem Bundesministerium
oder veranstaltender Bundesbehörde bzw. abhängiger Organisationsform,
Namen, Titel oder Bezeichnung der Veranstaltung sowie Sender des
Journalisten differenziert auflisten)?
Berlin, den 11. Juli 2023
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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