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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Vereinbarkeit vergüteter Nebentätigkeiten für Bundes- und Landesministerien mit dem Verhaltenskodex der Deutschen Welle

(insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

27.07.2023

Aktualisiert

26.10.2023

BT20/772212.07.2023

Vereinbarkeit vergüteter Nebentätigkeiten für Bundes- und Landesministerien mit dem Verhaltenskodex der Deutschen Welle

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD Vereinbarkeit vergüteter Nebentätigkeiten für Bundes- und Landesministerien mit dem Verhaltenskodex der Deutschen Welle Die Bundesregierung hat in den letzten fünf Jahren rund 260 Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder privater Medien für Dienstleistungen und Auftragsarbeiten verpflichtet (Ergänzende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355). Dafür zahlte sie Honorare in Gesamthöhe von circa 2,1 Mio. Euro (ebd.). Nach begründeter Auffassung der Fragesteller sind diese Vergütungen erheblich dazu angetan, die verfassungsmäßig gewährleistete Unabhängigkeit der Medien und insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von staatlicher Einflussnahme zu untergraben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7057). Unter den begünstigten Personen findet sich auch eine Anzahl fester und freier Journalisten der Deutschen Welle (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355). Auch auf Landesebene haben Mitarbeiter des Senders bezahlte Regierungsaufträge angenommen (siehe etwa Drucksache 18/4655 des Landtags Nordrhein-Westfalen, Anlage zu Frage 1). Der Hamburger Medienwissenschaftler Volker Lilienthal erblickt in den bezahlten Nebentätigkeiten von Journalisten für Regierungsstellen ein „systemisches Problem“, das die für eine funktionierende Demokratie wichtige Staatsferne der „Vierten Gewalt“ infrage stelle. Geld, so Lilienthal, erzeuge bei den Empfängern „Gewogenheit“ und deshalb sollten die Sendeanstalten „schon den bloßen Anschein von Befangenheit oder gar Käuflichkeit zu vermeiden“ suchen. Die Zahlungen der Bundesregierung ordnet er als ungewöhnlich großzügig ein: „Die Größenordnungen der Honorare passen zur Welt der Auftragskommunikation, im Journalismus sind sie unüblich. Und man hätte sie eher bei profitablen DAX-Konzernen vermutet, nicht aber bei Bundesministerien, die mit dem Steuerzahlergeld sparsam umgehen müssen“. Schon die theoretische Gefahr einer staatlichen Beeinflussung, resümiert er, sollte Grund genug sein, um Journalisten von Regierungsaufträgen auszuschließen (www.epd.de/fachdie nst/epd-medien/schwerpunkt/debatte/ein-systemisches-problem). Die Bundesregierung führt nach § 62 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) die Rechtsaufsicht über die Deutsche Welle (DW). Im Rahmen dieser Aufsicht kann sie den Rundfunksender auf Verstöße gegen seine rechtliche Grundlage hinweisen und Abhilfe einfordern. Parallel dazu sind ihre drei Vertreterinnen im Rundfunkrat der Deutschen Welle (§ 31 Absatz 2 DWG) – Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Bärbel Kofler, und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Deutscher Bundestag Drucksache 20/7722 20. Wahlperiode 12.07.2023 Roth (corporate.dw.com/de/die-mitglieder-des-rundfunkrats/a-305442), – für die Überwachung der Einhaltung der Programmgrundsätze und der allgemeinen Programmrichtlinien durch die Deutsche Welle mitverantwortlich (§ 32 Absatz 2 DWG). Sie achten gemeinsam mit den übrigen Ratsmitgliedern darauf, dass die Rundfunkanstalt ihren Programmauftrag erfüllt (§ 32 Absatz 1 DWG). Die Deutsche Welle hat einen „code of conduct“, der als „übergeordneter Verhaltenskodex“ – im Folgenden wird im Einklang mit § 4 DWG, nach dem die deutsche Sprache durch den Sender eigentlich gefördert werden soll, dieser Ausdruck gewählt – die „verbindlichen Grundsätze“ zusammenfasst, die für das Handeln ihrer Mitarbeiter maßgeblich sein sollen. Dieser Verhaltenskodex sei eine „wichtige Bedingung“ für die „Reputation“ und den „Erfolg“ des Senders in Deutschland und der Welt. Er sei „verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Welle und ihrer Tochtergesellschaften“. Man werde „Verstößen gegen den Verhaltenskodex nachgehen und notwendige Maßnahmen ergreifen“, so Intendant Peter Limbourg im Vorwort (alles vgl. Abschnitt „Unsere Werte leben“). Da die Deutsche Welle der Einhaltung ihres Verhaltenskodex eine solche Bedeutung für ihre eigene Funktionalität und ihr globales Ansehen beimisst, ist dieser nach Ansicht der Fragesteller als Teil der Programmrichtlinien, der Programmgrundsätze bzw. des Programmauftrags aufzufassen und der Verantwortungsbereich der Bundesregierung somit eröffnet. Das folgende Erkenntnisinteresse gilt etwaigen Maßnahmen der Bundesregierung, die sicherstellen, dass Mitarbeiter der Deutschen Welle, die für Bundes- oder Landesministerien (einschließlich ihrer Behörden) entgeltlich gearbeitet haben, diesen Verhaltenskodex befolgt haben. Da sich die Fragen auf den Zeitraum der letzten zehn Jahre beziehen, wird die Textversion von vor dem September 2022 zugrunde gelegt, als der Kodex im Zuge des Antisemitismusskandals der Deutschen Welle aktualisiert wurde (gegenwärtige Version: corporate.dw.com/en/dw-code-of-co nduct-in-32-languages/a-62448730). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Müssen Nebentätigkeiten von Mitarbeitern der Deutschen Welle durch einen „Nebentätigkeitsantrag“ oder einen vergleichbaren Vorgang genehmigt werden? a) Wenn ja, wie ist dieser Antrag inhaltlich ausgestaltet, und welche Unterschiede werden zwischen festen und freien Mitarbeitern getroffen? b) Wenn ja, wie viele Nebentätigkeitsanträge wurden in den letzten zehn Jahren bei der Deutschen Welle gestellt, und wie viele davon wurden abschlägig beschieden (bitte nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)? c) Wenn ja, in wie vielen Fällen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die von der DW genehmigten Nebentätigkeiten tatsächlich regelkonform gewesen sind? d) Wenn ja, in wie vielen Fällen haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die von der DW genehmigten Nebentätigkeiten tatsächlich regelkonform gewesen sind? e) Wenn ja, in wie vielen Fällen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die von der DW genehmigten Nebentätigkeiten von denjenigen Mitarbeitern, die für Bundesministerien oder Bundesbehörden entgeltlich gearbeitet haben (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/6256 und 20/6317), tatsächlich regelkonform gewesen sind (bitte auflisten)? f) Wenn ja, in wie vielen Fällen haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die von der DW genehmigten Nebentätigkeiten von denjenigen Mitarbeitern, die für Bundesministerien oder Bundesbehörden entgeltlich gearbeitet haben (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/6256 und 20/6317), tatsächlich regelkonform gewesen sind (bitte auflisten)? g) Wenn nein, wieso gibt es keine solchen Anträge und Regelungen?  2. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass mögliche Interessenkonflikte, die aus den vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder Landesministerien entstehen, aktiv offengelegt werden (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Interessenkonflikte“)?  3. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass mögliche Interessenkonflikte, die aus den vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder Landesministerien entstehen, aktiv offengelegt werden (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Interessenkonflikte“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen?  4. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass mögliche Interessenkonflikte, die aus den vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder Landesministerien entstehen, aktiv offengelegt werden (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Interessenkonflikte“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?  5. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass Bundes- oder Landesministerien als Geschäfts- und Projektpartner von festen und freien Mitarbeitern der DW, die für diese Ministerien vergütete Nebentätigkeiten ausüben, keine Interessenkonflikte in Anbetracht des verfassungsrechtlichen Gebots der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Interessenkonflikte“)?  6. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Bundes- oder Landesministerien als Geschäfts- und Projektpartner von festen und freien Mitarbeitern der DW, die für diese Ministerien vergütete Nebentätigkeiten ausüben, keine Interessenkonflikte in Anbetracht des verfassungsrechtlichen Gebots der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Interessenkonflikte“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen?  7. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass Bundes- oder Landesministerien als Geschäfts- und Projektpartner von festen und freien Mitarbeitern der DW, die für diese Ministerien vergütete Nebentätigkeiten ausüben, keine Interessenkonflikte in Anbetracht des verfassungsrechtlichen Gebots der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Interessenkonflikte“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?  8. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass schon jeder Anschein, korrupt zu sein, der aus den vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder Landesministerien entstehen könnte, vermieden wird (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Korruption und Vorteilsgewährung“)?  9. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass schon jeder Anschein, korrupt zu sein, der aus den vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder Landesministerien entstehen könnte, vermieden wird (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Korruption und Vorteilsgewährung“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 10. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass schon jeder Anschein, korrupt zu sein, der aus den vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder Landesministerien entstehen könnte, vermieden wird (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Korruption und Vorteilsgewährung“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 11. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass die Zuwendungen an feste und freie Mitarbeiter der DW für Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien nur unter völliger Transparenz und Beobachtung aller geltenden Gesetze und hausinternen Regelungen angenommen wurden, und dass sie die Unabhängigkeit der begünstigten Personen nicht infrage stellen und sie nicht zu unsachlichen und nicht objektiven Entscheidungen über geschäftliche Maßnahmen bewegen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Geschenke und sonstige Zuwendungen“)? 12. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Zuwendungen an feste und freie Mitarbeiter der DW für Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien nur unter völliger Transparenz und Beobachtung aller geltenden Gesetze und hausinternen Regelungen angenommen wurden, und dass sie die Unabhängigkeit der begünstigten Personen nicht infrage stellen und sie nicht zu unsachlichen und nicht objektiven Entscheidungen über geschäftliche Maßnahmen bewegen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Geschenke und sonstige Zuwendungen“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 13. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die Zuwendungen an feste und freie Mitarbeiter der DW für Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien nur unter völliger Transparenz und Beobachtung aller geltenden Gesetze und hausinternen Regelungen angenommen wurden, und dass sie die Unabhängigkeit der begünstigten Personen nicht infrage stellen und sie nicht zu unsachlichen und nicht objektiven Entscheidungen über geschäftliche Maßnahmen bewegen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unser Umgang mit Partnern und Dritten“, Unterabschnitt „Geschenke und sonstige Zuwendungen“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 14. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, auf allen Kommunikationswegen deutlich machen, ob sie als Privatpersonen oder als Mitarbeiter der DW auftreten und tätig sind (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Kommunikation mit der Öffentlichkeit“)? 15. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, auf allen Kommunikationswegen deutlich machen, ob sie als Privatpersonen oder als Mitarbeiter der DW auftreten und tätig sind (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Kommunikation mit der Öffentlichkeit“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 16. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, auf allen Kommunikationswegen deutlich machen, ob sie als Privatpersonen oder als Mitarbeiter der DW auftreten und tätig sind (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Kommunikation mit der Öffentlichkeit“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 17. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass die vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder Landesministerien wegen ihrer möglichen Öffentlichkeitswirkung nur im Rahmen des hausinternen Genehmigungsverfahrens ausgeübt werden, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Kommunikation mit der Öffentlichkeit“)? 18. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder Landesministerien wegen ihrer möglichen Öffentlichkeitswirkung nur im Rahmen des hausinternen Genehmigungsverfahrens ausgeübt werden, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Kommunikation mit der Öffentlichkeit“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 19. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern der DW für Bundes- oder Landesministerien wegen ihrer möglichen Öffentlichkeitswirkung nur im Rahmen des hausinternen Genehmigungsverfahrens ausgeübt werden, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Kommunikation mit der Öffentlichkeit“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 20. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass sich feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, der Verantwortung bewusst sind, die sie als Meinungsbildner gegenüber der Öffentlichkeit haben, und dass sie damit sorgsam umgehen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)? 21. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass sich feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, der Verantwortung bewusst sind, die sie als Meinungsbildner gegenüber der Öffentlichkeit haben, und dass sie damit sorgsam umgehen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 22. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass sich feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, der Verantwortung bewusst sind, die sie als Meinungsbildner gegenüber der Öffentlichkeit haben, und dass sie damit sorgsam umgehen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 23. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, ihren Auftrag für die DW auf der Grundlage des DWG erfüllen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)? 24. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, ihren Auftrag für die DW auf der Grundlage des DWG erfüllen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 25. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, ihren Auftrag für die DW auf der Grundlage des DWG erfüllen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 26. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, redaktionell und journalistisch unabhängig arbeiten und sich nicht von Regierungsinteressen beeinflussen lassen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)? 27. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, redaktionell und journalistisch unabhängig arbeiten und sich nicht von Regierungsinteressen beeinflussen lassen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 28. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, redaktionell und journalistisch unabhängig arbeiten und sich nicht von Regierungsinteressen beeinflussen lassen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 29. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, die Vielfalt an Meinungen achten, die das duale Rundfunksystem und die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Teils desselben sicherstellen sollen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)? 30. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, die Vielfalt an Meinungen achten, die das duale Rundfunksystem und die Staatsferne des öffentlichrechtlichen Teils desselben sicherstellen sollen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 31. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, die Vielfalt an Meinungen achten, die das duale Rundfunksystem und die Staatsferne des öffentlichrechtlichen Teils desselben sicherstellen sollen (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere redaktionellen Grundsätze und Standards“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 32. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausgeübt haben, auf die nach Auffassung der Fragesteller und vieler Medien fatale Außenwirkung ihrer Geschäftsentscheidung (vgl. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6256) hingewiesen werden, und dass ihre Vertragsentscheidung deren Bewertung nicht standhält und dem „guten Ruf“ der DW schadet (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Leitfaden zur Umsetzung des Code of Conduct“)? 33. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausgeübt haben, auf die nach Auffassung der Fragesteller und vieler Medien fatale Außenwirkung ihrer Geschäftsentscheidung (vgl. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6256) hingewiesen werden, und dass ihre Vertragsentscheidung deren Bewertung nicht standhält und dem „guten Ruf“ der DW schadet (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Leitfaden zur Umsetzung des Code of Conduct“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 34. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass feste und freie Mitarbeiter der DW, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausgeübt haben, auf die nach Auffassung der Fragesteller und vieler Medien fatale Außenwirkung ihrer Geschäftsentscheidung (vgl. Vorbemerkung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7057) hingewiesen werden, und dass ihre Vertragsentscheidung deren Bewertung nicht standhält und dem „guten Ruf“ der DW schadet (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Leitfaden zur Umsetzung des Code of Conduct“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 35. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass etwaigen Verstößen von festen und freien Mitarbeitern der DW durch ihre vergüteten Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien mit „angemessenen Maßnahmen“ oder „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ begegnet wurde (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Ansprechpartner bei Unklarheiten“)? 36. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass etwaigen Verstößen von festen und freien Mitarbeitern der DW durch ihre vergüteten Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien mit „angemessenen Maßnahmen“ oder „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ begegnet wurde (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Ansprechpartner bei Unklarheiten“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 37. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass etwaigen Verstößen von festen und freien Mitarbeitern der DW durch ihre vergüteten Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien mit „angemessenen Maßnahmen“ oder „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ begegnet wurde (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Ansprechpartner bei Unklarheiten“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 38. Wie hat die Deutsche Welle sichergestellt, dass insbesondere die vergütete Nebentätigkeit von diversen DW-Journalisten, freiberuflich und angestellt, die in den letzten fünf Jahren beim Auswärtigen Amt (AA) zweimal pro Jahr ein Medientraining für angehende Diplomaten für ein Gesamthonorar von 414 886 Euro durchgeführt haben (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355, Anlage 1), den oben genannten und allen übrigen Bestimmungen des Verhaltenskodex der DW entspricht? 39. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass insbesondere die vergütete Nebentätigkeit von diversen DW-Journalisten, freiberuflich und angestellt, die in den letzten fünf Jahren beim Auswärtigen Amt (AA) zweimal pro Jahr ein Medientraining für angehende Diplomaten für ein Gesamthonorar von 414 886 Euro durchgeführt haben (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355, Anlage 1), den oben genannten und allen übrigen Bestimmungen des Verhaltenskodex der DW entspricht? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 40. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass insbesondere die vergütete Nebentätigkeit von diversen DW-Journalisten, freiberuflich und angestellt, die in den letzten fünf Jahren beim Auswärtigen Amt (AA) zweimal pro Jahr ein Medientraining für angehende Diplomaten für ein Gesamthonorar von 414 886 Euro durchgeführt haben (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355, Anlage 1), den oben genannten und allen übrigen Bestimmungen des Verhaltenskodex der DW entspricht? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 41. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass etwaigen Verstößen von festen und freien Mitarbeitern der DW durch vergütete Nebentätigkeiten für ausländische Regierungen mit „angemessenen Maßnahmen“ oder „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ begegnet wurde (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Ansprechpartner bei Unklarheiten“)? 42. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass etwaigen Verstößne von festen und freien Mitarbeitern der DW durch vergütete Nebentätigkeiten für ausländische Regierungen mit „angemessenen Maßnahmen“ oder „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ begegnet wurde (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Ansprechpartner bei Unklarheiten“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 43. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass etwaigen Verstößen von festen und freien Mitarbeitern der DW durch vergütete Nebentätigkeiten für ausländische Regierungen mit „angemessenen Maßnahmen“ oder „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ begegnet wurde (vgl. Verhaltenskodex, Abschnitt „Unsere Ansprechpartner bei Unklarheiten“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 44. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass die verbreitete Praxis ihrer festen und freien Mitarbeiter, vergütete Aufträge der Bundesregierung im vier- bis fünfstelligen Honorarbereich entgegenzunehmen (Antworten der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 20/5822, 20/6355, 20/7057 und 20/7546), keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags darstellt, der zu seinen journalistischen Grundsätzen die Unabhängigkeit der Berichterstattung zählt (§ 6 Absatz 1 MStV, „Sorgfaltspflichten“)? 45. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in den letzten zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die verbreitete Praxis der festen und freien Mitarbeiter der DW, vergütete Aufträge der Bundesregierung im vier- bis fünfstelligen Honorarbereich entgegenzunehmen (Antworten der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 20/5822, 20/6355, 20/7057 und 20/7546), keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags darstellt, der zu seinen journalistischen Grundsätzen die Unabhängigkeit der Berichterstattung zählt (§ 6 Absatz 1 MStV, „Sorgfaltspflichten“)? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und in welchen Fällen wurden sie ergriffen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen? 46. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen dass die verbreitete Praxis der festen und freien Mitarbeiter der DW, vergütete Aufträge der Bundesregierung im vier- bis fünfstelligen Honorarbereich entgegenzunehmen (Antworten der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 20/5822, 20/6355, 20/7057 und 20/7546), keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags darstellt, der zu seinen journalistischen Grundsätzen die Unabhängigkeit der Berichterstattung zählt (§ 6 Absatz 1 MStV, „Sorgfaltspflichten“)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt? b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert? 47. Wenn „die Eigenschaft als Journalistin oder Journalist des öffentlichrechtlichen Rundfunks für die Bundesregierung kein Kriterium bei einer Auftragsvergabe ist“ (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/7057), also keine Relevanz besitzt, warum stellt das Auswärtige Amt auf dem offiziellen Programm zu seiner Konferenz zur Lateinamerika- Karibik-Initiative am 28. Mai 2019 (www.auswaertiges-amt.de/blob/2220 972/79fe00715c10a5418042ef8c47fc5d3b/flyer-lakini-de-data.pdf) die moderierenden Journalistinnen Pia Castro und Carolina Chimoy als dem „Deutsche Welle-TV“ zugehörig vor (Gründe bitte erläutern)? 48. Bei welchen Veranstaltungen in den letzten zehn Jahren haben Bundesministerien oder Bundesbehörden einschließlich ihrer abhängigen Formate, die in ihrem „Auftrag“ handeln (Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6256, S. 6 sowie Fragen 4 und 5), Journalisten des öffentlichrechtlichen Rundfunks (ÖRR), die sie für deren Teilnahme als Moderatoren, Interviewer, Experten, Gesprächspartner usw. vergütet haben, in ihren offiziellen Einladungen, Ankündigungen, Tagesordnungen oder Programmen in irgendeiner Form als Mitarbeiter des ÖRR angekündigt (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], veranstaltendem Bundesministerium oder veranstaltender Bundesbehörde bzw. abhängiger Organisationsform, Namen, Titel oder Bezeichnung der Veranstaltung sowie Sender des Journalisten differenziert auflisten)? Berlin, den 11. Juli 2023 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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