Vereinbarkeit vergüteter Nebentätigkeiten für Bundes- und Landesministerien mit den Richtlinien des Deutschlandradios
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in den letzten fünf Jahren rund 260 Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder privater Medien für Dienstleistungen und Auftragsarbeiten verpflichtet (Ergänzende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355). Dafür zahlte sie Honorare in Gesamthöhe von circa 2,1 Mio. Euro (ebd.). Nach begründeter Auffassung der Fragesteller sind diese Vergütungen erheblich dazu angetan, die verfassungsmäßig gewährleistete Unabhängigkeit der Medien und insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von staatlicher Einflussnahme zu untergraben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7057). Unter den begünstigten Personen findet sich auch einige feste und freie Journalisten des Deutschlandradios (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6355). Auch auf Landesebene haben Mitarbeiter des Senders bezahlte Regierungsaufträge angenommen (siehe etwa Drucksache 18/4655 des Landtags Nordrhein-Westfalen, Anlage zu Frage 1).
Der Hamburger Medienwissenschaftler Volker Lilienthal erblickt in den bezahlten Nebentätigkeiten von Journalisten für Regierungsstellen ein „systemisches Problem“, das die für eine funktionierende Demokratie wichtige Staatsferne der „Vierten Gewalt“ infrage stelle. Geld, so Lilienthal, erzeuge bei den Empfängern „Gewogenheit“ und deshalb sollten die Sendeanstalten „schon den bloßen Anschein von Befangenheit oder gar Käuflichkeit zu vermeiden“ suchen. Die Zahlungen der Bundesregierung ordnet er als ungewöhnlich großzügig ein: „Die Größenordnungen der Honorare passen zur Welt der Auftragskommunikation, im Journalismus sind sie unüblich. Und man hätte sie eher bei profitablen DAX-Konzernen vermutet, nicht aber bei Bundesministerien, die mit dem Steuerzahlergeld sparsam umgehen müssen“. Schon die theoretische Gefahr einer staatlichen Beeinflussung, resümiert er, sollte Grund genug sein, um Journalisten von Regierungsaufträgen auszuschließen (www.epd.de/fachdienst/epd-medien/schwerpunkt/debatte/ein-systemisches-problem).
Der Bund entsendet zwei Vertreter in den Hörfunkrat des Deutschlandradios (§ 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Deutschlandradio-Staatsvertrags). Diese sind gegenwärtig Yvonne Magwas und Martin Rabanus (www.deutschlandradio.de/mitglieder-des-hoerfunkrates-102.html). Sie sind dafür mitverantwortlich, dass die Richtlinien und Grundsätze der Sendeanstalt eingehalten werden (§ 20 Absatz 1 des Deutschlandradio-Staatsvertrags).
Zu seinen Rechtsgrundlagen zählt das Deutschlandradio: „Wichtigster Maßstab für das Deutschlandradio sind der Deutschlandradio-Staatsvertrag, der Rundfunk-Staatsvertrag und die Programmrichtlinien von Deutschlandradio, die die folgenden Qualitätskriterien für unsere Programme festlegen: Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt, Ausgewogenheit, umfassende, sachliche und wahrheitsgetreue Berichterstattung, Förderung der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung Schutz und Achtung der Menschenwürde, Trennung von Kommentar und Nachricht“ (assets.deutschlandfunk.de/5f7ab713-a03d-451f-81ce-d424287e8d9f/original.pdf, S. 10). Das „journalistische Selbstverständnis“ präzisiert und erläutert diese Werte in seinem Hauptteil und Anhang. Damit ist es nach Ansicht der Fragesteller als integraler Bestandteil der Richtlinien des Deutschlandradios zu betrachten und der Verantwortungsbereich der Bundesregierung auch hierfür gegeben. Das folgende Erkenntnisinteresse gilt etwaigen Maßnahmen der Bundesregierung, die sicherstellen, dass Mitarbeiter des Deutschlandradios, die für Bundes- oder Landesministerien (einschließlich ihrer Behörden) entgeltlich gearbeitet haben, seine Richtlinien und sein journalistisches Selbstverständnis beachtet haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie ist nach Kenntnis der Vertreter der Bundesregierung die „schriftliche Zustimmung der Körperschaft“ für einen „Nebenerwerb, eine nebenberufliche Tätigkeit oder eine entgeltliche Nebenbeschäftigung“ inhaltlich ausgestaltet (Einheitlicher Manteltarifvertrag Deutschlandradio (eMTV) 390, zitiert nach Anhang des Journalistischen Selbstverständnisses, S. 14), welche Bestimmungen werden getroffen, gibt es Unterschiede zwischen festen und freien Mitarbeitern, und wenn ja, welche?
Wie viele Anträge für einen Nebenerwerb, eine nebenberufliche Tätigkeit oder eine entgeltliche Nebenbeschäftigung – kurz Nebentätigkeiten – wurden nach Kenntnis der Vertreter der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren beim Deutschlandradio gestellt, und wie viele wurden davon abschlägig beschieden (bitte nach Datum und Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass die vom Deutschlandradio genehmigten Nebentätigkeiten tatsächlich regelkonform gewesen sind?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat Maßnahmen nach § 20 es Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass die vom Deutschlandradio genehmigten Nebentätigkeiten von denjenigen Mitarbeitern, die für Bundesministerien oder Bundesbehörden entgeltlich gearbeitet haben (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/5822, 20/6355, 20/7057 und 20/7546), tatsächlich regelkonform gewesen sind?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass feste und freie Mitarbeiter des Deutschlandradios, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, „unabhängig von Parteien, Institutionen und wirtschaftlichen Interessen“ arbeiten (Journalistisches Selbstverständnis, Präambel, S. 2)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass feste und freie Mitarbeiter des Deutschlandradios, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, „jeden Anschein von Interessen- und Funktionskonflikten vermeiden“ (Journalistisches Selbstverständnis, Präambel, S. 3)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass schon der bloße Anschein, befangen oder käuflich zu sein, der aus den vergüteten Nebentätigkeiten von festen und freien Mitarbeitern des Deutschlandradios für Bundes- oder Landesministerien entstehen könnte, vermieden wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass „mögliche Fehler und Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht“, zu denen der Medienstaatsvertrag (MStV) auch die Unabhängigkeit der Berichterstattung zählt (§ 6 Absatz 1 MStV, „Sorgfaltspflichten“), durch feste und freie Mitarbeiter des Deutschlandradios, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben, in der Belegschaft „in sachlichem und fairen Miteinander offen benannt, diskutiert und aufgearbeitet werden“ (Journalistisches Selbstverständnis, Qualitätsstandards und Qualitätssicherung, S. 4)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass, „wer für ein Unternehmen, einen Verband, eine Behörde oder eine andere Institution bezahlt arbeitet oder ehrenamtlich tätig ist und dabei öffentlich in Erscheinung tritt, grundsätzlich nicht zugleich im Deutschlandradio über diese Institutionen berichten kann“ (Journalistisches Selbstverständnis, Qualitätsstandards und Qualitätssicherung, S. 7)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass „feste und freie Journalisten, die sich für PR-Arbeit sowie Tätigkeiten und Ämter, die mit dem journalistischen Auftrag kollidieren, bewerben oder diese bereits innehaben, dies bei der Annahme von Aufträgen von Deutschlandradio angeben“ (Journalistisches Selbstverständnis, Qualitätsstandards und Qualitätssicherung, S. 8)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass „der Arbeitnehmer sich bei der Ausübung einer Nebentätigkeit nicht auf sein Arbeitsverhältnis mit der Körperschaft beziehen oder sich auf dieses berufen darf, es sei denn, es wird ihm schriftlich genehmigt“ (Einheitlicher Manteltarifvertrag Deutschlandradio (eMTV) 396, zitiert nach Anhang des Journalistischen Selbstverständnisses, S. 15)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass Richtlinie 6.1 des Pressekodex über die Tätigkeit von Journalisten „in einer Regierung, einer Behörde“, der sich das Deutschlandradio verpflichtet hat (Journalistisches Selbstverständnis, Qualitätsstandards und Qualitätssicherung, S. 19), auch für feste und freie Mitarbeiter des Deutschlandradios gilt, die vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien ausüben?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass etwaigen Verstößen von festen und freien Mitarbeitern des Deutschlandradios durch vergütete Nebentätigkeiten für Bundes- oder Landesministerien mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen begegnet wurde?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen, dass etwaigen Verstößen von festen und freien Mitarbeitern des Deutschlandradios durch vergütete Nebentätigkeiten für ausländische Regierungen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen begegnet wurde?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Hörfunkrat in den letzten zehn Jahren Maßnahmen nach § 20 des Deutschlandradio-Staatsvertrags gefordert, die sicherstellen dass die Praxis der festen und freien Mitarbeiter des Deutschlandradios, vergütete Aufträge der Bundesregierung im vierbis fünfstelligen Honorarbereich entgegenzunehmen (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/5822, 20/6355, 20/7057 und 20/7546), weder einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag, der zu seinen journalistischen Grundsätzen die Unabhängigkeit der Berichterstattung zählt (§ 6 Absatz 1 MStV, „Sorgfaltspflichten“), noch gegen den Rundfunkstaatsvertrag darstellt, der zu diesen Grundsätzen die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung hinzurechnet (§ 11 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und welche davon hat der Hörfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?