Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund
der Abgeordneten Peter Boehringer, Marcus Bühl, Dr. Michael Espendiller, Ulrike Schielke-Ziesing, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nichtregierungsorganisationen (kurz: NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, also sämtliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen zuzuordnen sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, Stiftungen, Kirchen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche Interessenverbünde sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Nach welchen Förderrichtlinien gemäß §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung bzw. welchen weiteren Rechtgrundlagen fördert der Bund NGOs unmittelbar (bitte Richtlinien bzw. Rechtsgrundlagen tabellarisch nach Jahren ab dem Haushaltsjahr 2022 je Ressort mit der jeweiligen Höhe der Mittelgewährung in maschinenlesbarer Form auflisten)?
Welche in Deutschland ansässigen oder aktiven NGOs unterstützt der Bund in den Jahren 2022 und 2023 und laut Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) 2024 unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage und Höhe, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)?