Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Startchancen-Programm
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Zum Verhandlungsstart mit den Ländern hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Anfang Mai 2023 Eckpunkte für das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte Startchancen-Programm vorgelegt. Dieses war nach Kenntnis der Fragesteller weder in der Bundesregierung noch mit den für Kultusfragen zuständigen Ländern inhaltlich abgestimmt. Demnach soll das Startchancen-Programm dazu beitragen, „den noch immer starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen“ (https://table.media/bildung/wp-content/uploads/sites/15/2023/05/BMBF_Eckpunkte_Startchancen-Programm.pdf). Etwa 4 000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler sollen hierfür gezielt in ihrer Infrastruktur und Ausstattung, in ihrem Personal und in ihren Angeboten zur inhaltlichen Weiterentwicklung gestärkt werden. Das Konzept des BMBF mit seinen drei Programmsäulen wird seitdem sowohl in der Presse als auch in den Ländern kritisch diskutiert (https://www.tagesspiegel.de/politik/kultusministerkonferenz-in-berlin-bund-und-lander-hoffen-auf-einigung-bei-startchancenprogramm-10024246.html).
In der öffentlichen Sitzung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 21. Juni 2023 bekräftigte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Jens Brandenburg das Ziel, für die zehnjährige Laufzeit des Programms bundesseitig jährlich 1 Mrd. Euro in das Startchancen-Programm investieren zu wollen (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-bildung-sitzung-951800). Hiervon soll laut Eckpunktepapier die Hälfte in ein Investitionsprogramm (Programmsäule I) für „moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte, die Lernende und Lehrende motivieren“ investiert werden. Dazu gehören unter anderem Kreativlabore, Multifunktionsräume oder Räumlichkeiten für inklusives Lernen. Weitere 3 Mrd. Euro sollen den Ländern in einer zweiten Programmsäule für ein sogenanntes Chancenbudget zur Verfügung stehen. 2 Mrd. Euro fließen in eine dritte Programmsäule zur personellen Verstärkung der Schulsozialarbeit.
Im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks auf Einladung der Robert-Bosch-Stiftung sowie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und unter Schirmherrschaft der Abgeordneten Katrin Zschau am 21. Juni 2023 verdichteten sich die Hinweise aus der Wissenschaft und Bildungspraxis, dass die Gelder für Programmsäule I für Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur zum einen pro Schule nicht ausreichen, um Lernorte wirkungsvoll zu modernisieren. Zum anderen wiesen die Expertinnen und Experten darauf hin, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für Programmsäule I angesichts der Rahmenbedingungen für bauliche Maßnahmen an Schulen nur sehr langsam und in den ersten Jahren so gut wie gar nicht abfließen würden. Die Schulen würden damit in den ersten Jahren von der Hälfte der zur Verfügung gestellten Mittel nicht profitieren.
Die Länder, die nach Kenntnis der Fragesteller in den Prozess zur Vorbereitung des Eckpunktepapiers nicht oder nur wenig eingebunden waren, und zunächst durch die Presse von dessen Veröffentlichung erfahren haben, reagierten in Teilen mit Unmut auf diesen Vorstoß der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger (https://table.media/bildung/analyse/bmbf-papier-brueskiert-laender/). Gleichzeitig sieht das Eckpunktepapier vor, dass sich die Länder ebenfalls mit 1 Mrd. Euro jährlich beteiligen sollen. Trotz dreitägiger Verhandlungen im Rahmen der Bund-Länder-Klausur zum Startchancen-Programm waren zum Zeitpunkt der Kultusministerkonferenz am 22. Juni 2023 Fragen zur Finanzierung, zur genauen Mittelverteilung und zur rechtlichen Umsetzung weiterhin offen (https://www.jmwiarda.de/2023/06/23/vertrauen-aufbauen-druck-ausüben/). Fragen der Finanzierung sind für die Länder in der aktuellen Phase besonders zentral, weil bisher offen ist, ob sich der Bund an einer Anschlussfinanzierung für den DigitalPakt Schule beteiligen wird.
Letzterer wird im Mai 2024 auslaufen und die Kultusministerinnen und Kultusminister äußern sich zunehmend besorgt darüber, dass die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger am Digitalpakt 2.0 sparen werde und die Länder hier den Bundesanteil übernehmen müssen. Das würde die Möglichkeiten in den Ländern, zusätzlich das Startchancen-Programm kozufinanzieren, einschränken. In diesem Zusammenhang sagte auch Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe, der die SPD-regierten Kultusministerien koordiniert, am Rande eines Kamingesprächs mit Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Wir können uns nicht vorstellen, dass der Digitalpakt 2.0 nicht kommt. Das wäre ein derartiges Desaster für die Schulbildung, für die Digitalisierung in Deutschland insgesamt“ und ergänzte „schön wär’s schon, wenn es eine klare Aussage kommt, dass man sich keine Sorgen machen muss, wenigstens das“ (https://www.jmwiarda.de/2023/06/23/vertrauen-aufbauen-druck-ausüben/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche konkreten Zukunftskompetenzen sollen nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger durch das Startchancen-Programm auf individueller Ebene vermittelt werden?
Wie sieht der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung hinsichtlich des Startchancen-Programms aus (bitte tabellarisch darstellen)?
Wann, und auf welcher Ebene hat das BMBF seit Veröffentlichung der Eckpunkte im Mai 2023 Gespräche mit den Ländern zur Umsetzung eines Startchancen-Programms geführt (bitte tabellarisch auflisten)?
Hat das BMBF seit Veröffentlichung der Eckpunkte im Mai 2023 Gespräche mit Vertretern kommunaler Spitzenverbände zur Umsetzung eines Startchancen-Programms geführt, wenn ja, wann, mit wem, und auf welcher Ebene (bitte tabellarisch auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Wie sollen nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger kommunale Spitzenvertreter in die Umsetzung des Startchancen-Programms eingebunden werden?
Hat das BMBF seit Veröffentlichung der Eckpunkte im Mai 2023 Gespräche mit Vertretern der Wissenschaft zur Umsetzung eines Startchancen-Programms geführt, wenn ja, wann, mit wem, und auf welcher Ebene (bitte tabellarisch auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Wie sollen nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger Vertreter der Wissenschaft in die Umsetzung des Startchancen-Programms eingebunden werden?
Hat das BMBF seit Veröffentlichung der Eckpunkte im Mai 2023 Gespräche mit Vertretern der Bildungspraxis zur Umsetzung eines Startchancen-Programms geführt, wenn ja, wann, mit wem, und auf welcher Ebene (bitte tabellarisch auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Wie sollen nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger Vertreter der Bildungspraxis in die Umsetzung des Startchancen-Programms eingebunden werden?
Hat das BMBF vor Veröffentlichung der Eckpunkte im Mai 2023 Gespräche mit Vertretern des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Umsetzung eines Startchancen-Programms geführt, wenn ja, wann, mit wem, und auf welcher Ebene (bitte tabellarisch auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Mittel sollen nach Vorstellung der Bundesregierung entsprechend dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 für ein Startchancen-Programm im Jahr 2024 und im Jahr 2025 zur Verfügung stehen, und wie hoch hat die Bundesregierung das Bewilligungsvolumen für die Jahre 2024 und 2025 veranschlagt?
Nach welchem Schlüssel und nach welchen Kriterien sollen die Bundesmittel für das Startchancen-Programm nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger auf die Bundesländer verteilt werden?
Inwieweit sollen nach Auffassung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger Länder, die eine Kofinanzierung nicht leisten können, dennoch am Startchancen-Programm teilhaben können?
Inwieweit sollen nach Auffassung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger bereits bestehende analoge Landesprogramme bzw. Landesmittel angerechnet werden?
Mit welchen konkreten Maßnahmen können nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger Berichts-, Evaluations- und Monitoring-Pflichten für Startchancen-Schulen entbürokratisiert werden?
Wie viel kosten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich der Bau und die Ausstattung von hochwertigen Kreativlaboren an Schulen in Deutschland?
Wie viel kosten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich der Bau und die Ausstattung von hochwertigen Multifunktionsräumen an Schulen in Deutschland?
Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich der Bau und die Ausstattung von hochwertigen Kreativlaboren an Schulen in Deutschland?
Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich der Bau und die Ausstattung von hochwertigen Multifunktionsräumen an Schulen in Deutschland?
Wie soll nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger mit Mitteln verfahren werden, die für die sogenannte Säule I für ein Investitionsprogramm zwar bereitgestellt wurden, jedoch in den ersten zwei Jahren nicht abfließen?
Wie soll nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger mit den vorgesehenen Mitteln für Startchancen-Schulen in Fällen ausbleibender Kofinanzierung durch den Träger für Ausstattung und moderne Infrastruktur verfahren werden?
Was soll nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger mit den vorgesehenen Mitteln für Startchancen-Schulen in Säule III passieren, wenn kein Personal für Sozialarbeit gefunden werden kann?
Welche konkreten Maßnahmen strebt die Bundesregierung dafür an, dass ausreichend Sozialarbeiter für Startchancen-Schulen zur Verfügung stehen?
Inwieweit sollen nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger Mittel aus dem Startchancen-Programm auch für die Finanzierung von privaten Schulentwicklungsberatern bereitstehen?
Bis wann und durch wen soll nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger die sogenannte Digitale Transferplattform eingerichtet werden, und inwieweit werden dabei Synergien mit bestehenden oder geplanten Bildungsplattformen genutzt?
Soll nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger der Umsetzung des Startchancen-Programms Priorität gegenüber der Umsetzung eines Digitalpakts 2.0 eingeräumt werden, und wenn ja, warum?
Wurde gegenüber den Bundesländern nach Kenntnis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Gesprächen und Verhandlungen durch die Bundesregierung erklärt, dass es nur Hoffnung auf finanzielle Mittel für einen Digitalpakt 2.0 geben könne, wenn die Länder in die Mitfinanzierung des Startchancen-Programms einsteigen werden?