Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit seinem Urteil im Jahr 1980 (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1980, 7 C 93.77, BVerWGE 60, 25 (45)) untersagte das Bundesverwaltungsgericht den deutschen Universitäten eine „unzulässige Niveaupflege“ hinsichtlich der Ausstattung ihrer Studiengänge mit dem gebotenen Personal.
Konkret bedeutet dies für Universitäten, dass auf Personalzuwächse sofort mit einer Erhöhung der aufzunehmenden Studierenden zu reagieren sei (Die Bundesregierung will das Kapazitätsrecht reformieren (faz.net)).
Das Kapazitätsrecht zielt darauf ab, dass beim Studienzugang gleiche Chancen für alle Studienberechtigten sichergestellt werden.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt, einen „Bund-Länder-Prozess zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 22) in Gang zu setzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Mit welchen Akteuren hat die Bundesregierung wann und auf welcher Ebene Gespräche zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts geführt (bitte tabellarisch auflisten)?
Welche konkreten Punkte werden bei diesen Gesprächen besprochen?
Welchem Zeitplan liegt der Arbeitsprozess zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechtes zugrunde (bitte die Meilensteine auflisten)?
Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit den Ländern dazu geführt, wenn ja, welche weiteren Schritte wurden mit den Ländern vereinbart, und wenn nein, warum nicht?
Gab es seit 2021 von Seiten der Länder ggf. bereits Vorstöße gegenüber der Bundesregierung, das Kapazitätsrecht zu novellieren oder abzuschaffen, wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Vorstöße, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, ggf. gemeinsam mit den Ländern erste Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts vorzulegen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, an einem einheitlichen System der zentralen Verteilung und Planung auf der Basis von Kapazitätsverordnungen festzuhalten?
Wenn ja, welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts, und wann sollen diese Ziele erreicht werden?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung ggf., wie in einem Antrag der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10620 gefordert, regelmäßig und umfassend über den aktuellen Verhandlungsstand zu informieren?
Wenn ja, wann, und in welcher Art und Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung ggf., wie in einem Antrag der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10620 gefordert, den Zukunftsvertrag Studium und Lehre gemeinsam mit den Ländern so zu modifizieren, dass die Bundesmittel in eine wirksame Verbesserung der Lehrqualität und insbesondere in eine Verbesserung der Betreuungsrelation in den Hochschulen münden?