„Brandbrief“ von Bundesminister Dr. Volker Wissing an EU-Kommissar Frans Timmermanns
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Ende März 2023 verkündete der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, dass er das Verbrennerverbot in Brüssel verhindert habe und sich die EU-Kommission und die Bundesregierung geeinigt hätten (vgl.: www.zdf.de/nachrichten/politik/e-fuels-verbrenner-einigung-eu-wissing-100.html).
Der „Tagesspiegel“ und der „Tagesspiegel Background“ berichteten am 12. Juni 2023 und am 13. Juni 2023 unter Bezugnahme auf einen Bericht der „FAZ“ zum Thema Verbrenner-Aus, dass „Bundesverkehrsminister Volker Wissing […] beim Streit um das Verbrenner-Aus 2035 und klimaneutrale E-Fuels die Geduld mit der EU-Kommission [verliere]“. Deswegen habe er einen „Brandbrief“ an EU-Kommissar Frans Timmermanns geschrieben und „einen Vorschlag angemahnt, wie die vereinbarte Ausnahme im geplanten Verbrenner-Verbot verankert werden könne“ (vgl.: background.tagesspiegel.de/mobilitaet/verbrenner-aus-wissing-schreibt-brandbrief-an-eu-kommission und www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-verbrenner-aus-wissing-schreibt-brandbrief-an-eu-kommission-9970938.html) .
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wann hat Bundesminister Dr. Volker Wissing den „Brandbrief“ an Kommissar Timmermanns geschrieben, und wie lautet sein Inhalt?
Wurde dieser Brief innerhalb der Bundesregierung abgestimmt?
a) Wenn ja, mit wem?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wurde der Brief mittlerweile von der EU-Kommission beantwortet?
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Umsetzung des zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission erzielten Kompromisses zu den Ausnahmen zum Verbrenner-Aus, vor allem im Hinblick auf Pkw, die ausschließlich mit CO2-freien Kraftstoffen (E-Fuels) betrieben werden?
Inwiefern sind die Erklärung der EU-Kommission und die daraus resultierenden Schritte „eine zwingende Voraussetzung für die Zustimmung Deutschlands zur Revision der Verordnung“, und woraus folgt aus Sicht der Bundesregierung eine rechtliche Bindungswirkung?
Wie lautet der Zeitplan der EU-Kommission zur Umsetzung der vereinbarten Schritte?
Welches Gremium befasst sich mit der Umsetzung der vereinbarten Schritte, und welche Einwirkungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung?
Welche EU-rechtliche Grundlage soll zur Umsetzung der vereinbarten Schritte geschaffen oder geändert werden?
Kann die Bundesregierung versichern, dass die Ausnahmen zum Verbrenner-Verbot tatsächlich kommen, sodass für die Bürgerinnen und Bürger Planungssicherheit besteht?
Beabsichtigt die Bunderegierung, sich einer möglichen Klage Polens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Aus für Neuwagenmit Verbrenner-Motor anzuschließen, wenn der zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission erzielte Kompromiss nicht umgesetzt wird, und wenn nein, warum nicht?