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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Novellierung und Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

13.09.2023

Aktualisiert

24.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/808923.08.2023

Novellierung und Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In Kürze starten die Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat zur Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie (IED). Die Richtlinie regelt die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen in Europa. Von der Richtlinie sind europaweit ca. 52 000 Industrieanlagen erfasst, davon ca. 9 000 in Deutschland. Hinzu kommen europaweit 185 000 landwirtschaftliche Betriebe. Die EU-Kommission schlägt vor, den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie erheblich auszuweiten (siehe ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_22_2239). Zusätzlich sollen die Anforderungen an Anlagen verschärft werden. Die Verschärfung der Richtlinie gefährdet aus Sicht der Fragesteller den Industriestandort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt. Auch wenn die Bundesregierung am 16. März 2023 der Allgemeinen Ausrichtung im Rat zugestimmt hat und nun die Verhandlungsführung der spanischen Ratspräsidentschaft obliegt, hängt in den anstehenden Trilogverhandlungen viel von der Positionierung der deutschen Regierung ab.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Position wird die Bundesregierung im Hinblick auf Artikel 15 Absatz 3 des Kommissionsentwurfs und insbesondere zu den Umweltmanagementsystemen (Artikel 11) in den Trilogverhandlungen vertreten?

2

Sieht die Bundesregierung angesichts der sich abzeichnenden schlechten wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands Anpassungsbedarf bei ihrer bisherigen Positionierung zur IED, um zusätzliche Lasten für die Betriebe in Deutschland abzuwenden?

3

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Position des Rates zur IED-Richtlinie vom 16. März 2023 (siehe data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7537-2023-INIT/de/pdf) im Hinblick auf die Umsetzbarkeit in Deutschland?

4

Mit welchen Kosten für die deutsche Wirtschaft rechnet die Bundesregierung durch die IED-Richtlinie?

5

Wie steht die Bundesregierung zu der Position zur IED-Richtlinie des Europäischen Parlaments vom 11. Juli 2023 (siehe www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0259_DE.html)?

6

Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament Änderungsvorschläge zu Artikel 15 Absatz 3 des Kommissionsentwurfs verabschiedet haben (siehe data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7537-2023-INIT/de/pdf sowie www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0259_DE.html)?

7

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 15 Absatz 3 und in Artikel 15 Absatz 3a des Kommissionsentwurfs, mit welchen die medienübergreifenden Auswirkungen zu berücksichtigen sind, umzusetzen (siehe www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0259_DE.html)?

8

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass unter die in Artikel 14a Absatz 1 der IED-Novelle benannten Umweltmanagementsysteme sowohl die etablierten EMAS- (europäisches Umweltmanagementsystem) als auch ISO-Zertifizierungen (ISO = Internationale Organisation für Normung) erfasst werden und diese Umweltmanagementsysteme (UMS) weitestgehend angepasst werden, um Doppelregulierungen zu vermeiden?

9

Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass auch standortbezogene Umweltmanagementsysteme als Alternative zu anlagenbezogenen UMS anerkannt werden können?

10

An welchen Stellen sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die geplanten Änderungen in den Genehmigungsverfahren praxisnäher zu gestalten, um negative Auswirkungen auf die Transformationsprozesse in der Industrie zu verhindern?

11

Welche Verfahren erfüllen nach Auffassung der Bundesregierung die Anforderungen an einen „tiefgreifenden industriellen Wandel“, wie sie das Europäische Parlament mit der geänderten Fassung von Artikel 25 a des Kommissionsentwurfs verabschiedet hat (siehe www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0259_DE.html)?

12

Wie möchte die Bundesregierung den durch die Novellierung der IED-Richtlinie aufkommenden zusätzlich notwendigen Anforderungen an Genehmigungsbehörden im Hinblick auf die u. a. am 18. Januar 2023 auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos von Bundeskanzler Olaf Scholz proklamierte „Deutschlandgeschwindigkeit“ begegnen (siehe www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-von-bundeskanzler-olaf-scholz-2159806)?

13

Welche nationalen Gesetze und Verordnungen müssen durch die Novellierung der IED-Richtlinie aus Sicht der Bundesregierung angepasst werden?

14

Wird die Bundesregierung die Transformation der Industrie durch gezielte Fördermaßnahmen unterstützen, und wenn ja, mit welchen, und wenn nein, warum nicht?

15

Mit welchen Verbänden, Experten, Unternehmen oder sonstigen Organisationen hat die Bundesregierung Gespräche zu dem Vorhaben geführt (bitte nach Bundesministerien, Gesprächsteilnehmern Bundesministerium; Gesprächspartnern extern und Datum auflisten)?

Berlin, den 14. August 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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