Mögliche Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge im Ausland
der Abgeordneten Roger Beckamp, Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Zuwanderung von Flüchtlingen stellt die Gemeinden vor erhebliche Probleme, den notwendigen Wohnraum bereit zu stellen. Durch das gleichzeitige Auftreten der hohen Wohnungsnachfrage sowohl durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine als auch durch Asylsuchende aus unterschiedlichen Herkunftsregionen hat nach Kenntnis der Fragesteller die Situation auf dem Wohnungsmarkt vielerorts dramatische Formen erreicht (siehe beispielsweise in Bayern: www.merkur.de/bayern/krieg-konflikt-fluechtlinge-wohnungsmarkt-bayern-ukraine-91821725.html)?
Alternativ zur Unterbringung in Deutschland sind auch Lösungsmöglichkeiten in den Herkunftsstaaten oder Herkunftsregionen denkbar. So hat beispielsweise Polen in der Ukraine sog. Moduldörfer errichtet, um Kriegsflüchtlingen, die ihre Wohnung verloren haben, zumindest eine neue Übergangswohnung zu bieten (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/ausland/polen-befuerchtet-durch-frost-neue-fluechtlinge-aus-der-ukraine-18463417.html; academy.europa.eu/local/euacademy/pages/course/community-overview.php?title=introduction-to-capacity-building-for-reconstruction), und die Europäische Kommission wird im Rahmen des „New European Bauhaus“-Programms den Wiederaufbau der Städte in der Ukraine unterstützen (academy.europa.eu/local/euacademy/pages/course/community-overview.php?title=introduction-to-capacity-building-for-reconstruction).
Im Rahmen des Follow-up-Prozesses zum zweiten Flüchtlingsgipfel am 16. Februar 2023 wurden auch Vorschläge zur Flüchtlingsunterbringung im Wege des seriellen und modularen Bauens thematisiert (Schriftlicher Bericht der Bundesregierung zu den Arbeits-Clustern von BMI, Ländern und Kommunen hinsichtlich des Follow-up-Prozesses zum 2. Flüchtlingsgipfel am 16. Februar 2023 mit zusätzlichem Augenmerk auf die Finanzierung etwaiger Handlungsempfehlungen – Ergänzung, Ausschussdrucksache: 20(24) 131a vom 23. Mai 2023).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ukraine beim Wiederaufbau zerstörter Häuser und zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen innerhalb der Ukraine zu unterstützen, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Wird seitens der Bundesregierung in der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten im Wege des seriellen und modularen Bauens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, auch Containersiedlungen) eine sinnvolle Lösungsmöglichkeit zur Wohnraumschaffung für Binnenflüchtlinge in der Ukraine gesehen, und wenn ja, wird dies bereits organisatorisch und finanziell unterstützt (wo, und in welchem Umfang), und wenn nein, warum erfolgt dies nicht?
Ist für die Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus in der Ukraine denkbar?
Wird seitens der Bundesregierung die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften im Ausland unterstützt, und wenn ja, wo, und in welchem Umfang?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Erfahrungen anderer Staaten oder Organisationen mit der Unterbringung von Flüchtlingen in seriell und modular erstellten Unterkünften (wenn ja, diese bitte möglichst detailliert darstellen)?