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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Offene Fragen zur Finanzierung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

21.09.2023

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/822006.09.2023

Offene Fragen zur Finanzierung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 9. August 2023 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Wirtschaftsplans für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2024 beschlossen. Zur Finanzierung wurde zwischenzeitlich noch der Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes nachgereicht. Darin werden unterschiedlichste Maßnahmen, wie z. B. die Erhöhung des CO2-Preises im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), geregelt. Darüber hinaus stehen weiterhin Milliarden Euro aus dem Sondervermögen („Abwehrschirm“) des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Nach Berichten in der Presse gibt es innerhalb der Bundesregierung einen Streit darüber, diese Mittel für Energie- und Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden (www.merkur.de/wirtschaft/industrie-strompreis-ro bert-habeck-milliarden-christian-lindner-strompreisdeckel-zr-92249468.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Annahmen liegen der globalen Mehreinnahme in Höhe von 9,3 Mrd. Euro zugrunde?

2

Welche Annahme liegt der Tatsache zugrunde, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes im Jahr 2023 über 2 Mrd. Euro mehr betragen sollen als im Jahr 2022, obwohl der CO2-Preis in beiden Jahren bei 30 Euro pro Tonne lag?

3

Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, den CO2-Preis im BEHG für 2024 auf 40 Euro zu erhöhen, und welche Klimaschutzwirkungen sind damit verbunden?

4

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Steigerung des CO2-Preises im Jahr 2023 ausgesetzt, und welche Klimaschutzwirkungen sind mit dieser Maßnahme verbunden?

5

Aus welchen Gründen weicht die Bundesregierung vom ursprünglich festgelegten und planungssicheren Instrument der CO2-Bepreisung jährlich ab und legt diese nun bereits im zweiten Jahr in Folge neu fest?

6

Ab wann wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte Klimageld (siehe S. 49: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1) einführen, und wieso wurde für 2024 kein Posten zur Rückgabe der Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung vorgesehen?

7

Welche Verpflichtungsermächtigungen für das Klimageld sind über 2024 hinaus im Regierungsentwurf des KTF-Wirtschaftsplans vorgesehen?

8

Wenn im Regierungsentwurf des KTF-Wirtschaftsplans bis zum Jahr 2027 insgesamt keinerlei Mittel für das Klimageld vorgesehen sind, wieso nicht?

9

Wird die Bundesregierung spätestens im Jahr 2025 mit der Auszahlung des Klimagelds beginnen?

10

Aus welchen Mitteln plant die Bundesregierung,das Klimageld zu finanzieren, wenn gegenwärtig kein Posten dafür im KTF-Wirtschaftsplan eingestellt ist?

11

Aus welchen Gründen hebt die Bundesregierung die Zweckbindung von CO2-Bepreisung und Erlösen aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz für Klimaschutzmaßnahmen auf, weil hierüber nun auch Branchen subventioniert werden, die nur entfernt im Zusammenhang mit konkreten Klimaschutzmaßnahmen stehen und für die entsprechend das Klima- und Transformationsfondsgesetz (KTFG) geändert werden muss?

12

Plant die Bundesregierung, weitere Subventionierungen, die nicht direkt dem Klimaschutz dienen, über den KTF zu finanzieren?

13

Wird die Bundesregierung auch für die Halbleitersubventionierung und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in den KTF verlagerte Förderung der Eisenbahninfrastruktur Treibhausgaseffizienzen angeben, wie für den KTF vorgesehen, um die Zweckmäßigkeit von Klimaschutzmaßnahmen zu bewerten?

14

Wirkt sich die Subventionierung der Halbleiterproduktion nachteilig auf die Mittelansätze anderer Titel im KTF aus?

15

Von welchem durchschnittlichen Strompreis für 2024 geht die Bundesregierung beim Ausgabeposten in Höhe von 12,6 Mrd. Euro „Zuschüsse zum Strompreis“ aus?

16

Plant die Bundesregierung, Ausgaben aus dem Sondervermögen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für sachfremde Zwecke umzudeklarieren (www.tagesspiegel.de/politik/sondervermogen-des-bundes-die-ampel- undseine-drei-mega-fonds--mit-begrenzter-wirkung-10262932.html)?

17

Wie soll der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angekündigte Industriestrompreis finanziert werden (www.bmwk.de/Redakti on/DE/Pressemitteilungen/2023/05/20230505-habeck-legt-arbeitspapier-z um-industriestrompreis-vor.html)?

18

Ist eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum von der Bundesregierung beabsichtigt, und wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

19

Wieso lässt die Bundesregierung den Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen auslaufen, und was plant die Bundesregierung künftig zur Unterstützung?

20

Wann legt die Bundesregierung die angekündigte Nachfolgeregelung (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/energieintensive-industrie n.html) zum Spitzenausgleich vor?

21

Wie ist der Stand des sogenannten EEG-Kontos (EEG = Erneuerbare- Energien-Gesetz), und welche Entwicklungen des Kontos erwartet die Bundesregierung?

22

Wie konnte die Bundesregierung die Mittel für das Förderprogramm zum Heizungsaustausch quantifizieren, wenn es innerhalb der Bundesregierung hierzu noch gar kein abgestimmtes Konzept gibt?

23

Wieso fällt der Mittelansatz für den Heizungstausch (Titel 893 10-411) nach 2024 so deutlich ab?

24

Welche haushalterischen Auswirkungen ergeben sich infolge des geplanten Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (bitte aktualisiertes Finanztableau übermitteln)? In welchem Umfang enthält der Entwurf des Wirtschaftsplans für den KTF Mittel zur Umsetzung des geplanten Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (bitte titelscharf darstellen)?

25

Wieso sieht der KTF-Regierungsentwurf für 2024 lediglich Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro für die CO2-Vermeidung und CO2-Nutzung in Grundstoffindustrien vor (von insgesamt 463 Mio. Euro bis 2028)?

26

Wieso sieht der Titel zur Umrüstung von Kohlekraftwerken keine im Haushaltsjahr 2025 fälligen Verpflichtungsermächtigungen vor?

27

Können Mittel des Titels 893 12-649 nicht für Gaskraftwerke eingesetzt werden, die nicht am Standort von Kohlekraftwerken gebaut bzw. betrieben werden?

28

Was fällt nach dem Plan der Bundesregierung alles unter die nach eigener Aussage „rund 63,5 Mrd. Euro für Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ ktfsondervermoegen-2207614)? Können Kommunen ebenfalls mit Entlastungen rechnen, oder wie sollen diese ihren Mehraufwand für Energie- und Klimaschutzmaßnahmen finanzieren und kompensieren?

29

Wie viel der insgesamt 211,8 Mrd. Euro entfallen jeweils auf die sieben Förderschwerpunkte des KTF (Gebäudesanierung, Industrie, Ausbau erneuerbarer Energien, Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, Wasserstoffwirtschaft, Halbleiterförderung, Bahninfrastruktur)?

30

Für welche Schwerpunkte werden die 42,7 Mrd. Euro aufgewendet, die nicht unter die von der Bundesregierung genannten Schwerpunkte (www.b undesregierung.de/breg-de/aktuelles/ktf-sondervermoegen-2207614: „und 63,5 Mrd. Euro für die Entlastungen von Bürgerinnen und Bürger[n] sowie Unternehmen, rund 60,7 Mrd. Euro für die Gebäudeförderung, rund 18,6 Mrd. Euro für den Aufbau der Wasserstoffindustrie, rund 13,8 Mrd. Euro zur Förderung der Elektromobilität und 12,5 Mrd. Euro für die Eisenbahninfrastruktur“) fallen?

Berlin, den 30. August 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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