Bundesausgaben für Deutsche in Mittel-Ost-Europa und den Nachfolgestaaten der UdSSR von 2019 bis 2024
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Steffen Janich, Stefan Keuter, Roger Beckamp und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesausgaben für die einzelnen Programme, die Deutsche in Mittel-Ost-Europa (MOE) und den Nachfolgestaaten der UdSSR betreffen, haben sich seit 2019 real teils etwas über, teils etwas unter 20 Prozent verringert. Ein Programm wurde gar um rund die Hälfte zusammengestrichen. Dies wird durch einen Vergleich der einzelnen Etats seit 2019 mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsentwurf für 2024 deutlich (Bundestagsdrucksache 20/7800, s. beispielsweise Kapitel 06 03 Titel 532 04-246 oder Kapitel 06 03, Erläuterungen zu Titel 532 04-246; www.finanzen-rechner.net/inflationsrechner.php; siehe auch die entsprechenden Quellen unten).
Die Bundesmittel für informationspolitische Maßnahmen zugunsten von deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten (also Mittel-Ost-Europa und den Nachfolgestaaten der UdSSR; Bundeshaushalt Kapitel 06 03 Titel 532 04-246), oder etwa für Maßnahmen, um über den Werdegang und das Schicksal von Spätaussiedlern aufzuklären (Bundeshaushalt Kapitel 06 03, Erläuterungen zu Titel 532 04-246), haben sich seit 2019 nicht oder nur unwesentlich verändert. Die Mittel für die Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten (Bundeshaushalt Kapitel 06 03 Titel 896 32-249) sind seit 2019 unverändert geblieben und bewegen sich mit 1 Mio. Euro auf außerordentlich niedrigem Niveau. Real sind die zur Verfügung gestellten Mittel in Anbetracht der insbesondere 2022 und 2023 sehr hohen Geldentwertung, die in Deutschland noch deutlich höher liegt als im Durchschnitt der Euro-Länder (de.statista.com/statistik/daten/studie/217052/umfrage/inflationsraten-in-den-laendern-der-eu-monats werte/), also beträchtlich gesunken. Mittel zur Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie kultur- und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten sollen nach Auffassung der Bundesregierung beträchtlich gekürzt werden (Bundeshaushalt Kapitel 05 04 Titel 687 16-024), sodass sie nach dem Willen der Bundesregierung im kommenden Jahr real weniger als die Hälfte dessen ausmachen sollten, was 2019 hierfür aufgewendet wurde.
Der „Queerbeauftragte“ der Bundesregierung verfügt über mehr Mitarbeiter als die „Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten“ (Bundestagsdrucksache 20/5251, Anlage, S. 2 und 4). Für die Förderung von „Transgender-Queerfeminismus“ stellt die Bundesregierung unvergleichlich mehr Mittel zur Verfügung als für die Schaffung und Sicherung von Lebensgrundlagen unserer über 1 Million Landsleute in den Ländern Mittel-Ost-Europas und den Ländern der früheren UdSSR (www.cicero.de/innenpolitik/queer-transgender-queerfeminismus-bundesregierung-judithbutler; www.bmfsfj.de/resource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb0c3e9/aktionspla n-queer-leben-data.pdf, S. 21; Bundesministerium des Innern und für Heimat, Deutsche Minderheiten stellen sich vor, 4., überarbeitete Auflage 2023, S. 7). Dies ist nach Ansicht der Fragesteller eine falsche Schwerpunktsetzung und bezeichnend für die Politik der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Für welche informationspolitischen Maßnahmen zu Gunsten von deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten wurden seit 2019 Mittel in welcher Höhe von wem beantragt?
Welche informationspolitischen Maßnahmen zu Gunsten von deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten wurden seit 2019 durch die Bundesregierung in den Herkunftsgebieten in welcher Höhe unterstützt?
Inwiefern wurden bundesgeförderte informationspolitische Maßnahmen zu Gunsten von deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten seit 2019 ggf. auch durch private bzw. staatliche Mittel der Länder unterstützt, in denen die deutschen Minderheiten leben?
Aus welchen Gründen konnten beantragte Mittel für bestimmte Projekte zu informationspolitischen Maßnahmen zu Gunsten von deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten seit 2019 ggf. nicht gewährt werden?
Welches Gremium bzw. welche Gremien innerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung entschieden bzw. entscheiden, welche informationspolitischen Maßnahmen zu Gunsten von deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten durch die Bundesregierung gefördert werden, wer gehört diesem bzw. diesen an?
Welches Gremium bzw. welche Gremien innerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung evaluieren ggf. bundesgeförderte informationspolitische Maßnahmen zu Gunsten von deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten, und wie lauten die Ergebnisse der Evaluation bzw. Evaluationen ggf.?
Welche Erfolge konnten nach Ansicht der Bundesregierung durch die bundesgeförderten informationspolitischen Maßnahmen zu Gunsten von deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten seit 2019 ggf. erzielt werden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass informationspolitische Maßnahmen zu Gunsten von deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten angemessen durchgeführt werden konnten und können, obwohl die hierfür vorgesehenen Mittel sich seit 2019 im Vergleich zum Haushaltsansatz für 2024 nur unwesentlich erhöht haben, sodass sie real um fast 20 Prozent sinken, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
Für welche informationspolitischen Maßnahmen über Werdegang und Schicksal der Aussiedlerinnen und Aussiedler (Akzeptanz in Deutschland) wurden seit 2019 Mittel in welcher Höhe von wem beantragt?
Welche informationspolitischen Maßnahmen über Werdegang und Schicksal der Aussiedlerinnen und Aussiedler (Akzeptanz in Deutschland) wurden seit 2019 durch die Bundesregierung in Deutschland in welcher Höhe unterstützt?
Aus welchen Gründen konnten beantragte Mittel für bestimmte Projekte für informationspolitische Maßnahmen über Werdegang und Schicksal der Aussiedlerinnen und Aussiedler (Akzeptanz in Deutschland) seit 2019 ggf. nicht gewährt werden?
Welches Gremium bzw. welche Gremien innerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung entschieden bzw. entscheiden, welche informationspolitischen Maßnahmen über Werdegang und Schicksal der Aussiedlerinnen und Aussiedler (Akzeptanz in Deutschland) durch die Bundesregierung gefördert werden, und wer gehört diesem bzw. diesen an?
Welches Gremium bzw. welche Gremien innerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung evaluieren ggf. bundesgeförderte informationspolitische Maßnahmen über Werdegang und Schicksal der Aussiedlerinnen und Aussiedler (Akzeptanz in Deutschland), und wie lauten die Ergebnisse der Evaluation bzw. Evaluationen ggf.?
Welche Erfolge konnten nach Ansicht der Bundesregierung durch die bundesgeförderten informationspolitischen Maßnahmen über Werdegang und Schicksal der Aussiedlerinnen und Aussiedler (Akzeptanz in Deutschland) seit 2019 ggf. erzielt werden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass informationspolitische Maßnahmen über Werdegang und Schicksal der Aussiedlerinnen und Aussiedler (Akzeptanz in Deutschland) angemessen durchgeführt werden konnten und können, obwohl die hierfür vorgesehenen Mittel mit 40 000 Euro nach Ansicht der Fragesteller bemerkenswert niedrig ausfallen und seit 2019 im Vergleich zum Haushaltsansatz für 2024 unverändert geblieben sind, sodass sie real um rund 20 Prozent sinken, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
Für welche Projekte zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten wurden seit 2019 Mittel in welcher Höhe von wem beantragt?
Welche Projekte zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten wurden seit 2019 durch die Bundesregierung in den Herkunftsgebieten in welcher Höhe unterstützt?
Inwiefern wurden Projekte zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten seit 2019 ggf. auch durch private bzw. staatliche Mittel der Länder unterstützt, in denen die deutschen Minderheiten leben?
Aus welchen Gründen konnten beantragte Mittel für bestimmte Projekte zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten seit 2019 ggf. nicht gewährt werden (bitte spezifizieren)?
Welches Gremium bzw. welche Gremien innerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung entschieden bzw. entscheiden, welche Projekte zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten durch die Bundesregierung gefördert werden, und wer gehört diesem bzw. diesen an?
Welches Gremium bzw. welche Gremien innerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung evaluieren ggf. bundesgeförderte Projekte zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten, und wie lauten die Ergebnisse der Evaluation bzw. Evaluationen ggf.?
Inwiefern konnten nach Ansicht der Bundesregierung durch bundesgeförderte Projekte zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten seit 2019 ggf. Erfolge erzielt werden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Projekte zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten angemessen finanziell ausgestattet waren bzw. sind, obwohl die hierfür vorgesehenen Mittel sich seit 2019 im Vergleich zum Haushaltsansatz für 2024 nicht verändert haben, sodass sie real um rund 20 Prozent sinken und der Betrag nur rund 90 Cent jährlich für unsere Landsleute in den Ländern Mittel-Ost-Europas und den Nachfolgestaaten der UdSSR ausmacht, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
Für welche Programme und Projekte bzw. von welchen Projektträgern zur Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie zur kultur- und bildungspolitischen Förderung deutscher Minderheiten in Mittelosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion wurden seit 2019 Mittel in welcher Höhe von wem beantragt (beispielsweise Goethe-Institut u. a.)?
Welche Programme und Projekte bzw. von welchen Projektträgern zur Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie zur kultur- und bildungspolitischen Förderung deutscher Minderheiten in MOE und in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) wurden seit 2019 durch die Bundesregierung in welcher Höhe unterstützt (Goethe-Institut u. a.)?
Aus welchen Gründen konnten beantragte Mittel für bestimmte Programme und Projekte bzw. von Projektträgern zur Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie zur kultur- und bildungspolitischen Förderung deutscher Minderheiten in MOE und der GUS seit 2019 ggf. nicht gewährt werden (Goethe-Institut u. a.; bitte spezifizieren)?
Welches Gremium bzw. welche Gremien innerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung entschieden bzw. entscheiden, welche Programme, Projekte bzw. Projektträger zur Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie zur kultur- und bildungspolitischen Förderung deutscher Minderheiten in MOE und der GUS durch die Bundesregierung gefördert werden, und wer gehört diesem bzw. diesen an?
Welches Gremium bzw. welche Gremien innerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung evaluieren ggf. bundesgeförderte Programme, Projekte bzw. Projektträger zur Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie zur kultur- und bildungspolitischen Förderung deutscher Minderheiten in MOE und der GUS, und wie lauten die Ergebnisse der Evaluation bzw. Evaluationen ggf.?
Inwiefern konnten nach Ansicht der Bundesregierung durch bundesgeförderte Programme, Projekte bzw. Projektträger zur Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie zur kultur- und bildungspolitischen Förderung deutscher Minderheiten in MOE und der GUS seit 2019 ggf. Erfolge erzielt werden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Programme, Projekte bzw. Projektträger zur Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie zur kultur- und bildungspolitischen Förderung deutscher Minderheiten in MOE und der GUS angemessen finanziell ausgestattet waren bzw. sind, obwohl die hierfür im von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 vorgesehenen Mittel im Vergleich zu 2019 rund 40 Prozent niedriger liegen, in Anbetracht der Geldentwertung sogar deutlich weniger als die Hälfte der Ausgaben von 2019 ausmachen werden, und wenn ja, inwiefern ist die Bundesregierung dieser Auffassung?