Umgehung des Einfuhrverbots russischer Holzprodukte über China, Kasachstan, Kirgisistan und der Türkei
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd Schattner, Steffen Janich, Uwe Schulz, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im April 2022 verkündete die Europäische Kommission das fünfte Sanktionspaket gegen Russland aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine. Für russisches Holz gilt ein Einfuhrverbot. Tatsächlich werden die EU-Sanktionen in großem Stil umgangen. Die Schlüsselrolle des Holzumschlages spielen hierbei chinesische Holzhändler und Fabrikanten (www.zdf.de/nachrichten/panorama/russland-sanktionen-holz-ukraine-krieg-frontal-100.html). Vielfach wird das russische Rohmaterial, vor allem russische Birke, umdeklariert ohne Angabe der Herkunft und zu Sperrholz weiterverarbeitet (www.wochenblatt-dlv.de/politik/illegale-holzimporte-russland-bund-diese-stoppen-will-572665). „So betrugen die russischen Sperrholzimporte 2021 31,1 Prozent und sind nach dem fünften Sanktionspaket ab Juli 2022 auf 1,7 Prozent gesunken. Im gleichen Zeitraum legten die Importe aus China von 10,9 Prozent auf 30,1 Prozent zu“ (ebd.). Die Verfügbarkeit von Birkenholz aus China ist nach Ansicht der Fragesteller fraglich. Der Rohstoff wird trotz Sanktionen nach Europa importiert, in weiterverarbeiteter Form oder einfach umetikettiert. Auf den Papieren wird ausschließlich die chinesische Herkunft deklariert (ebd.). Dieses Sperrholz ist ein gefragtes Produkt für die deutsche Wirtschaft zur Möbelherstellung.
Sibirische Lärche ist im Terrassen- und Fassadenbau aufgrund seiner guten statischen Eigenschaften und der hohen Holzdichte technisch besonders gefragt (https://holz-kahrs.de/sibirische-laerche/#:~:text=Die%20Nadelb%C3%A4ume%20wachsen%20%C3%A4u%C3%9Ferst%20z%C3%BCgig,wirtschaftliche%20Rolle%20im%20Holzhandel%20spielt.). Die Holzindustrie ist auch in Russland ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die steuerlichen Einnahmen aus diesem Bereich befeuern zumindest indirekt die russische Kriegsmaschinerie. Holz aus Russland wird zunächst in andere Staaten exportiert, etwa nach Kasachstan, in die Türkei und nach China. Dort wird es weiterverarbeitet, die tatsächliche Herkunft verschleiert. Von den Ländern, die nicht sanktioniert sind, geht die Ware dann weiter in die EU (www.derstandard.de/story/3000000176583/wie-russisches-holz-trotz-sanktionen-in-die-eu-gelangt). Grundsätzlich stellt die Nutzung von Umgehungsstrukturen einen klaren Bruch der Sanktionen dar (www.wmf.de/themen-projekte/waelder/waldvernichtung/illegales-holz-umweltverbrechen-aufdecken). Sibirische Lärchen aus Kirgisistan gibt es faktisch gar nicht, das stellt eine absolute Sanktionsumgehung dar (ebd.).
Am 16. Mai 2023 hat der Rat der Europäischen Union (Council) die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation (EUDR)) verabschiedet. Im Anschluss beginnt eine Übergangszeit von 18 Monaten (Kleinstunternehmen haben 24 Monate Zeit) (https://bp-consultants.de/unter-der-lupe-die-eu-deforestation-regulation-eudr/). Damit soll sichergestellt werden, dass der europäische Verbrauch und Handel mit diesen Rohstoffen und Produkten nicht zur Entwaldung und zur weiteren Verschlechterung der Waldökosysteme beiträgt. Darin werden Marktteilnehmer verpflichtet, die Rohstoffe der von ihnen verkauften Waren bis zur Parzelle zurückverfolgen zu können, auf der sie produziert wurden. Die Produzenten und Verarbeiter von Produkten aus Holz-Frischfaser sollen von den Durchsetzungsbehörden überwacht und zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen (ebd.). Damit „bedient sich die EU regulatorischer Instrumente und greift tief in das betriebliche Management ein“ (Dr. Andreas Bitter, Beitrag: „EU-Regeln sorgen für Verdruss und Unsicherheit“ aus Holzzentralblatt vom 7. Juli 2023).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie ist der Erfolg der im Jahr 2022 eingesetzten „Task Force Sanktionsdurchsetzung“ (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/Krieg-in-der-Ukraine/taskforce-zur-umsetzung-der-sanktionen.html) im Hinblick auf die Sanktionen im Holzhandel zu beurteilen, und welche konkreten Ergebnisse wurde durch die Task Force erarbeitet, welche Ziele erfüllt?
Ist die seit dem 2. Januar 2023 eingesetzte „Zentralstelle Sanktionsdurchsetzung“ aktiv mit ihrem Aufgabengebiet der Koordinierung und Durchsetzung der Sanktionen im Holzhandel befasst (www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2023/zfs_zentralstelle_sanktionsdurchsetzung.html)?
a) Wie viele der geplanten 91 Arbeitskräfte beschäftigen sich mit dem Bereich Holzwarenhandel (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-959020)?
b) Wie viele Hinweise zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen Sanktionsvorschriften im Holzhandel (§ 15 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SanktDG)) gingen bereits bei der Zentralstelle ein?
c) In wie vielen Fällen wurden seitens der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung Ermittlungen gemäß § 12 Nummer 1 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes durchgeführt, und in wie vielen Fällen erfolgte eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden gemäß § 12 Nummer 7 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes?
d) Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung und ihr nachgelagerten Behörden befassen sich außerhalb der Zentralstelle mit der Sanktionsdurchsetzung, Sanktionskoordinierung für den Bereich Holzhandel?
Plant die Bundesregierung ggf., um die Sanktionsdurchsetzung zu verbessern, weitere verwaltungstechnische Maßnahmen, und wenn ja, welche?
Für welche Drittstaaten plant die Bundesregierung verpflichtende „Endverbleibserklärungen“ für die Ausfuhr von sibirischer Lärche und Birkenholz (siehe www.spiegel.de/wirtschaft/russland-wirtschaftsminister-habeck-will-sanktionsumgehung-unterbinden-a-bef999aa-278a-4bf9-bbbb-2a5c14c096c1)?
Welche Staaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung an der Umgehung von EU-Sanktionen im Bereich Holzexporte?
Wie viel Festmeter sibirischer Lärche gelangten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Sanktionen über Drittländer in die EU?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Marktteilnehmer aus Drittländern wirksam und abschreckend zur Rechenschaft gezogen, die sich nicht an die geltende Verordnung halten?
Welche Instrumente setzt die Bundesregierung ggf. gegenüber Staaten ein, die Russland in der Sanktionsumgehung unterstützen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge bzw. Misserfolge bei der Umsetzung der Sanktionen des Einfuhrverbotes von russischem Holz?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Eingriff in das betriebliche Management Deutscher Holzunternehmen (Verarbeiter und Produzenten) durch die Anwendung von EUDR (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Sieht die Bundesregierung den immensen bürokratischen Aufwand und die sehr schwierige Umsetzung im geschäftlichen Alltag der Unternehmen?
Unterstützt die Bundesregierung die Unternehmen bei der Erfassung und der Speicherung der enormen Datensätze (Holzzentralblatt vom 7. Juli 2023)?
Hat sich die Bundesregierung mit der Gefahr, dass Großunternehmen die an sie gerichteten Anforderungen an ihre kleinen und mittleren Lieferanten weitergeben könnten, beschäftigt (Holzzentralblatt vom 7. Juli 2023), und wenn ja, wie sollen diese darauf finanziell und personell reagieren?
Sieht die Bundesregierung das Risiko, dass sich große Unternehmen mit mehr als 3 000 Beschäftigten aus Risikoländern zurückziehen bzw. das bereits planen (Holzzentralblatt vom 7. Juli 2023)? Wenn ja, wie wird sie vor dem Hintergrund der angestrebten Diversifizierung von Lieferketten und Handelsbeziehungen (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)) darauf reagieren (Abbau einseitiger strategischer Abhängigkeiten)?