Fragen zum Gebäudeenergiegesetz nach den parlamentarischen Beratungen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8076 hat die Bundesregierung eine Vielzahl an Fragen mit Hinweis auf das noch laufende parlamentarische Verfahren nicht beantwortet. Die parlamentarischen Beratungen wurden am 5. Juli 2023 im Deutschen Bundestag abgeschlossen. Daher werden die Fragesteller einen Teil der nicht beantworteten Fragen nun erneut an die Bundesregierung stellen.
Darüber hinaus haben sich eine Vielzahl an weiteren Fragen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergeben, die aufgrund der Verweigerung der Bundesregierung zu weiteren parlamentarischen Beratungen über das Gesetz auch im Gesetzgebungsverfahren nicht beantwortet wurden. Dies führt aus Sicht der Fragesteller nicht zu einer Planungssicherheit für die betroffenen Bürger und Unternehmen, sondern bewirkt genau das Gegenteil. Viele Fragen bleiben auch nach dem parlamentarischen Verfahren offen. Durch ihre Vorgehensweise in den parlamentarischen Beratungen haben die regierungstragenden Fraktionen entscheidende Punkte aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2023 – 2 BvE 4/23 – im Verfahren ignoriert. Nach Abschluss des Verfahrens im Deutschen Bundestag erwarten die Fragesteller, dass nun die Bundesregierung, die im gesamten Prozess beteiligt war, diese Fragen beantworten wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
Welche Änderungen gegenüber der Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kann die Bundesregierung bei den Änderungsanträgen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die Bestandteil der Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 20/7619 geworden sind, benennen?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Abweichungen von ihrer Formulierungshilfe im Einzelnen?
Wird aus Sicht der Bundesregierung Änderungsbedarf am nun beschlossenen Gesetz gesehen?
Wenn ja, warum, an welchen Stellen, und wann soll dieser Änderungsbedarf parlamentarisch umgesetzt werden (bitte auch mit Bezug zu den Äußerungen der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz zu notwendigen Änderungen, vgl. www.tagesspiegel.de/politik/nach-dem-beschluss-nun-noch-eine-runde-bauministerin-geywitz-will-umstrittenes-heizungsgesetz-uberarbeiten-10526257.html, angeben)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der zum Teil sehr umfassenden Kritik der Sachverständigen aus der zweiten öffentlichen Anhörung insbesondere zu den §§ 60 und 71 GEG, die nun beschlossen worden sind?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, warum der Punkt „Pumpentausch“ in § 64 GEG im parlamentarischen Verfahren gestrichen wurde, und wenn ja, welche?
Wieso hat die Bundesregierung in ihrem Regierungsentwurf bei den Übergangsfristen bei Heizungshavarien eine Ausnahmeregelung für über 80-Jährige vorgeschlagen, die im parlamentarischen Verfahren von der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wieder gestrichen worden ist?
Warum hat die Bundesregierung im Regierungsentwurf § 71o Absatz 1 GEG zur Sicherung der Mieter vorgeschlagen, der im parlamentarischen Verfahren von den Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wieder gestrichen worden ist?
Sieht die Bundesregierung darin einen nun fehlenden Schutz für Mieter?
Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass § 71c GEG keine näheren Anforderungen, z. B. an die Jahresarbeitszahl, so wie in § 71o GEG enthält, wenn nein, warum nicht?
Warum gilt im GEG nicht die gleiche Definition für unvermeidbare Abwärme wie im Wärmeplanungsgesetz?
Sollten nicht – so die Ansicht der Fragesteller – in beiden Gesetzen die gleichen Definitionen gelten, insbesondere weil das GEG nach § 3 Absatz 9a auch „Gebäudenetze“ umfasst?
Beabsichtigt die Bundesregierung, zukünftig auch die Höhe der Treibhausgasemissionen (ggf. inklusive Vorkette) einer Heizung als einen Bewertungsmaßstab in das GEG einzuführen?
Warum wird in § 72 Absatz 4 GEG nicht ein konkreter Auslaufpfad für fossile Brennstoffe genutzt?
Warum wurde die Raumlüftung mit Wärmerückgewinnung nicht als eine anrechnungsfähige Maßnahme in das GEG aufgenommen?
Warum werden nach Ansicht der Fragesteller auch ineffiziente Luft/Luft-Wärmepumpen (Klima-Split-Anlagen) als eine mögliche Erfüllungsoption aufgeführt, selbst wenn eine Hybridanlage so genutzt werden kann, dass ausschließlich mit fossilen Brennstoffen geheizt wird?
Warum werden auch Wärmepumpen ohne thermischen Speicher im Gesetz begünstigt?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Plänen des zweitgrößten deutschen Wohnungsunternehmens LEG Immobilien, Klima-Split-Anlagen statt Wärmepumpen oder andere Heizsysteme einzusetzen (www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/waermewende-nach-robert-habecks-gebaeudeenergiegesetz-darum-setzt-zweitgroesster-deutscher-vermieter-leg-auf-klimaanlagen-li.349019)?
Warum gibt es in § 71f GEG keine Möglichkeit zur bilanziellen Anrechnung auch für erneuerbare flüssige Brennstoffe auf das 65-Prozent-EE-Ziel (EE = erneuerbare Energien)?
Warum ist die Anforderung in § 71h GEG an die Größe der Wärmepumpe mit 30 Prozent angegeben, während im Übrigen das Gesetz eine Versorgung mit 65 Prozent erneuerbare Energie verlangt?
Strebt die Bundesregierung eine Änderung an?
Warum darf gemäß § 71h GEG zwar ein Brennwertkessel mit Erdgas zum Einsatz kommen, nicht aber eine auf grüne Gase umrüstbare Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) mit Erdgas, oder warum gibt es im Gesetz keinen Hinweis darauf, dass es sich bei dem Spitzenlasterzeuger auch um eine KWK-Anlage handeln kann?
Warum hat das BMWK in seiner Formulierungshilfe die in der Kabinettsfassung noch enthaltenen Absätze 2 bis 6 zu § 64 GEG gestrichen?
Wird die Bundesregierung das von den Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beschlossene Förderkonzept 1 : 1 umsetzen (siehe Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 20/7619)?
War das in der Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 20/7619 skizzierte Förderkonzept mit der Bundesregierung abgestimmt, und wenn ja, bitte die beteiligten Ressorts nennen?
Wann wird das Förderkonzept der Bundesregierung vorgestellt?
Wann wird es voraussichtlich beschlossen?
Wird es ein separates Förderkonzept für Vermieter geben, und wann wird es voraussichtlich beschlossen?
Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass eine Neuregelung der Förderung erst zum 1. Januar 2024 geplant ist, ein weiteres Hindernis für den Hochlauf von klimafreundlichen Heizungen im Jahr 2023, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der neue Geschwindigkeitsbonus nicht für vermietete Wohngebäude gelten soll?
Mit welchen Auswirkungen auf Mieter rechnet die Bundesregierung durch diese Einschränkung?
Durch wen wird die neu eingeführte Beratungspflicht vor dem Heizungswechsel umgesetzt?
Was werden die Inhalte der Beratung sein?
Werden diese Inhalte bundeseinheitlich vorgegeben?
Welche Kalkulationen legt die Bundesregierung bei diesen Beratungen bei der Entwicklung der Energiekosten und des CO2-Preises zugrunde (bitte nach einzeln Energieträgern aufschlüsseln)?
Wer kontrolliert die Inanspruchnahme der Beratung?
Welche Sanktionen gibt es im Gesetz bei einer nicht in Anspruch genommenen Beratung vor dem Heizungswechsel?
Wer kontrolliert ab 2029 das Vorliegen des 15-prozentigen Anteils erneuerbarer Energien bei nach 2024 eingebauten Gas-, Öl- und Pelletheizungen, und welche Nachweise sind hierfür erforderlich?
Welche Sanktionen müssen Haushalte befürchten, die diese Nachweise des 15-prozentigen Anteils erneuerbarer Energien ab 2029 nicht einhalten können?
Wie begründet die Bundesregierung, dass die Regelung zum Bestandsschutz für Alteigentümer im Regierungsentwurf gestrichen wurde und erst in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 5. Juli 2023 durch einen Änderungsantrag wieder aufgenommen wurde (siehe S. 61 zu § 73 GEG der Beschussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 20/7619)?
Weshalb wurde diese Tatsache nach Meinung der Fragesteller über das gesamte Verfahren von der Bundesregierung anders kommuniziert (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gebaeudeenergiegesetz-geg.pdf?__blob=publicationFile&v=22)?
Wie wird die in der Gesetzesbegründung festgeschriebene besondere Berücksichtigung der Kostensteigerungen bei sozialen Diensten und Einrichtungen, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Frauenhäusern und anderen Schutz- und Zufluchts einrichtungen für gewaltbetroffene Personen konkret umgesetzt?
Wie begründet die Bundesregierung, dass die Fristen zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung im GEG und in der Kabinettsfassung des Wärmeplanungsgesetzes im Vergleich zum 1. Referentenentwurf des Wärmeplanungsgesetzes vorgezogen wurden?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung vorgetragenen Bedenken gegen die Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen Änderungsbedarf, und wie ist der Zeitplan der Bundesregierung, um diesen für das GEG vor dessen Inkrafttreten umzusetzen?
Wieso fanden die vorgetragenen Bedenken gegen die genannten Fristen nach dem Ende der Länder- und Verbändeanhörung zum Wärmeplanungsgesetz am 15. Juni 2023 keinen Eingang mehr in die Formulierungshilfe des BMWK zum GEG, welche dem Deutschen Bundestag mit Datum 30. Juni 2023 zugeleitet wurde?
Gibt es aktuell im BMWK einen Ansprechpartner für das Thema Biomethan?
Welche Genehmigungsprozesse im Hinblick auf Biomethan wurden von der Bundesregierung bisher erleichtert?
Wie viele Biomethananlagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 bisher in Deutschland angeschlossen?
Wie viele Anlagen wurden bei unserem Nachbar Frankreich im Jahr 2023 bisher angeschlossen?
Wie hoch ist der Anteil der gas- und ölbeheizten Wohneinheiten in ländlichen Kommunen (bitte nach Kommunen bis 10 000 Einwohner, bis 20 000 Einwohner, bis 50 000 Einwohner, nach Gas- und Ölheizungen sowie nach Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil der an ein Fernwärmenetz angeschlossenen Wohneinheiten in ländlichen Kommunen (bitte nach Kommunen bis 10 000 Einwohner, bis 20 000 Einwohner, bis 50 000 Einwohner sowie nach Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist das Potenzial für den Anschluss von Wohneinheiten in ländlichen Kommunen an ein bestehendes Fernwärmenetz (bitte nach Kommunen bis 10 000 Einwohner, bis 20 000 Einwohner, bis 50 000 Einwohner sowie nach Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist das Potenzial für den Anschluss von Wohneinheiten in ländlichen Kommunen an im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zu errichtende Fernwärmenetze (bitte nach Kommunen bis 10 000 Einwohner, bis 20 000 Einwohner, bis 50 000 Einwohner sowie nach Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern aufschlüsseln)?
Wie viele gas- und ölbeheizte Wohneinheiten in ländlichen Kommunen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Nutzung einer elektrischen Wärmepumpe ausreichend gedämmt (bitte nach Kommunen bis 10 000 Einwohner, bis 20 000 Einwohner, bis 50 000 Einwohner, nach Gas- und Ölheizungen sowie nach Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung in Anbetracht der Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 38 bis 42 besonderen Förderbedarf für Wohneinheiten in ländlichen Kommunen?
a) Wenn ja, wie wird die Bundesregierung diesem besonderen Förderbedarf Rechnung tragen?
b) Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Gebäudeenergiebereich zwischen der Bevölkerung in städtischen, halbstädtischen und ländlichen Kommunen zu gewährleisten?
Welches Bundesministerium hat die Federführung bei den Verhandlungen zur EU-Gebäuderichtlinie innerhalb des Rates der Europäischen Union (EU-Ministerrat), und mit welcher Begründung?
Gibt es eine geeinte Positionierung, und wenn ja, welche, innerhalb des Rates der Europäischen Union (Ministerrat) bzw. unter den EU-Mitgliedstaaten zur EU-Gebäuderichtlinie auch mit Blick auf die aktuell laufenden EU-Trilogverhandlungen?
Wenn nein, wo liegen aus Sicht der Bundesregierung die größten Konfliktpunkte innerhalb des Rates der Europäischen Union?
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung der aktuelle Sachstand bei der EU-Gebäuderichtlinie?
Wird die Bundesregierung ihre Positionierung, wie medial angekündigt, anpassen (vgl. www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/eu-gebauderichtlinie-deutschland-will-zu-strenge-normen-stoppen/)?
Sieht die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode noch eine weitere Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes vor, und wenn ja, wie ist der Zeitplan, welche Novellierungen sind geplant, und wird sie ggf. Anpassungen zu den nun beschlossenen Regelungen vornehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung den gesamten Prozess zum Gebäudeenergiegesetz, und inwieweit wird sie daraus Schlussfolgerungen für zukünftige Verfahren ziehen?