Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Aufgrund des enormen Investitionsrückstaus beim Ausbau der sozialen Infrastruktur zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt, hat die unionsgeführte Bundesregierung bereits im Jahr 2019 das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ins Leben gerufen. Das Förderprogramm dient seit Programmstart im Februar 2020 den Ländern und Kommunen als zusätzliche finanzielle Unterstützung beim bedarfsgerechten Ausbau der Hilfesysteme für Gewaltopfer. Es ist damit Teil der Strategie der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates. Nach der ursprünglichen Finanzplanung sollte der Bund für das Förderprogramm von 2020 bis 2024 jährlich 30 Mio. Euro zur Verfügung stellen.
Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/3749 geht jedoch hervor, dass die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel des Bundesförderprogramms bis 2021 nicht vollständig ausgeschöpft werden konnten. Zurückzuführen sei dies auf die komplexen bürokratischen Anforderungen bei der Antragstellung, die für viele Träger scheinbar nicht oder nur verzögert zu bewältigen sind. Anstatt die Probleme bei der Antragstellung zunächst zu beheben und einen erfolgreichen Mittelabfluss sicherzustellen, kürzte die Bundesregierung die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das darauffolgende Jahr 2023 um 10 Mio. Euro.
Im April 2023 meldeten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Bundesservicestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bereits einen Aufnahmestopp für weitere Förderanträge. Begründet wurde dies damit, dass sich die Bundesservicestelle auf die Abwicklung der bereits eingegangenen Förderanträge konzentriere, die bis zum Ende der Programmlaufzeit umsetzbar seien (www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/aktuelles/aktuelles-detailansicht?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=11&cHash=4285368d64c0a8049a60c40feb36d8be). Das Bundesförderprogramm läuft Ende 2024 planmäßig aus.
Laut aktuellen Medienberichten fehlen in Deutschland immer noch rund 14 000 Frauenhausplätze. Die fehlenden Kapazitäten führen immer wieder dazu, dass Gewaltopfer, die dringend Schutz suchen, von den Frauenhäusern abgewiesen werden müssen. Durch diesen Umstand bestehen Zweifel daran, dass die aktuelle Bundesregierung den Vorgaben der Istanbul-Konvention gerecht wird (www.zdf.de/nachrichten/panorama/frauenhaus-gewalt-frauen-schutz-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viel Geld wurde in den Jahren 2022 und 2023 im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ insgesamt abgerufen (bitte nach Bundesland sowie Summe bundesweit auflisten)?
Wie viele Förderanträge, die im Jahr 2020 fristgerecht für die Förderperiode 2021 eingereicht wurden, konnten aufgrund von Verzögerungen im Prüfprozess nicht rechtzeitig bewilligt werden?
a) Wie viele dieser Förderanträge konnten nachträglich für eine darauffolgende Förderperiode bewilligt werden?
b) Wie viele dieser Förderanträge mussten abgelehnt werden?
Wie viele Förderanträge, die im Jahr 2021 fristgerecht für die Förderperiode 2022 eingereicht wurden, konnten aufgrund von Verzögerungen im Prüfprozess nicht rechtzeitig bewilligt werden?
a) Wie viele dieser Förderanträge konnten nachträglich für eine darauffolgende Förderperiode bewilligt werden?
b) Wie viele dieser Förderanträge mussten abgelehnt werden?
Welche Mittelverlagerungen sind in den jeweiligen Jahren der Laufzeit des Bundesförderprogramms durch die Verzögerung bei der Antragsprüfung entstanden (bitte pro Jahr auflisten)?
Liegen der Bundesregierung Informationen über aktuelle Verzögerungen oder Probleme bei der Bearbeitung der Förderanträge vor?
Gibt es Projekte, die durch eine Verzögerung im Prüfprozess nicht bewilligt werden können, weil ihre Fertigstellung inzwischen die Programmlaufzeit übersteigt, wenn ja, für wie viele, und welche Projekte trifft dies zu?
Welche Maßnahmen hat die Bunderegierung ergriffen, um die Antragsprüfung zu verbessern und zu beschleunigen?
a) Wurden die Förder- und Beantragungsmechanismen durch die Bundesregierung angepasst?
b) Wurden der Bundesservicestelle zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt?
c) Wurden den Trägern zusätzliche Hilfen zur Begleitung des Antragsprozesses zur Verfügung gestellt?
Bei wie vielen Projekten verzögerte sich die Bearbeitungsdauer der Förderanträge um über ein Jahr?
Gibt es Träger oder Kommunen, die bereits in finanzielle Vorleistung gegangen sind, deren Projekte nicht mehr bewilligt werden können?
a) Wenn ja, wie viele, und welche Projekte betrifft dies?
b) Wenn ja, für wie viele Projekte konnte die Bundesregierung eine alternative Finanzierung sicherstellen?
Warum erfolgte im April 2023 ein Aufnahmestopp für neue Förderanträge?
a) Waren die finanziellen Mittel des Bundesförderprogramms aufgrund der Mittelverlagerungen für diese Förderperiode bereits ausgeschöpft?
b) Wird eine erneute Antragstellung für die Förderperiode 2024 möglich sein?
Liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse darüber vor, dass die finanziellen Mittel aus dem Bundesförderprogramm in der Förderperiode 2024 voraussichtlich nicht vollständig ausgeschöpft werden können?
a) Wenn ja, ist dies auf die Verzögerungen bei der Antragsprüfung zurückzuführen?
b) Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, dem entgegenzusteuern?
Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der Laufzeit des Bundesprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“?
a) Wenn ja, wie viele Bundesmittel sollen dafür in den kommenden Jahren voraussichtlich bereitgestellt werden, und wie plant die Bundesregierung, die bisher auftretenden Probleme bei der Antragstellung künftig zu beseitigen?
b) Wenn nein, sind alternative Förderprogramme des Bundes zum Ausbau der sozialen Infrastruktur zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt geplant?
c) Wenn nein, gab es bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Ländern über eine alternative Finanzierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt?
Wie schätzt die Bundesregierung den aktuellen Bedarf an investiven Maßnahmen zum Ausbau und zur Stärkung der sozialen Infrastruktur zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt in Deutschland ein?
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates in Deutschland? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Vorgaben der Istanbul-Konvention erfolgreich in Deutschland umzusetzen, und mit welchen finanziellen Mitteln sollen diese unterlegt werden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die Hilfesysteme für Menschen mit Behinderungen so umzugestalten, dass Gewaltopfer eine angemessene Unterstützung und Beratung erhalten?
Wann plant die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur Finanzierung von Frauenhäusern einzuführen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 91; bitte konkreten Zeitplan nennen)? Gibt es innerhalb der Bundesregierung schon erste Pläne zur Ausgestaltung dieses Vorhabens?
Wann plant die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbau der Hilfesysteme umzusetzen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 91; bitte konkreten Zeitplan nennen)? Gibt es innerhalb der Bundesregierung schon erste Pläne zur Ausgestaltung dieses Vorhabens?