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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Monitoring des Glasfaserüberbaus

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

08.11.2023

Aktualisiert

02.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/883516.10.2023

Monitoring des Glasfaserüberbaus

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen21

1

Sieht die Bundesregierung aufgrund der Anzahl der bisher gemeldeten Fälle Handlungsbedarf ihrerseits?

2

Wie viele personelle Ressourcen verwendet die Bundesnetzagentur auf den Betrieb der Meldestelle (bitte nach Teil- und Vollzeit aufschlüsseln), und wie wird sich der Personaleinsatz nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Monaten entwickeln?

3

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Meldestelle bei der Bundesnetzagentur angesiedelt, und welche anderen Akteure wären aus Sicht der Bundesregierung noch infrage gekommen?

4

Warum dauerte es im Anschluss an die Veröffentlichung der Gigabitstrategie im Juli 2022, in der eine Evaluierung der Überbauproblematik bis zum ersten Quartal 2023 angekündigt wurde (siehe https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/gigabitstrategie.pdf?__blob=publicationFile, S. 32), fast ein Jahr bis zur Eröffnung einer Meldestelle zum Überbau, und welche weiteren Aktivitäten hat die Bundesregierung bis zur Eröffnung der Meldestelle mit Bezug zum Überbau von Glasfasernetzen eingeleitet oder durchgeführt?

5

Wie ist der derzeitige Stand der gemeldeten Fälle bei der Monitoringstelle?

6

Wie viel Prozent der gemeldeten Fälle wurden von welchen Akteuren gemeldet („Die Monitoringstelle richtet sich insbesondere an zwei Akteursgruppen: zum einen an ausbauende Telekommunikationsunternehmen, zum anderen an kommunale Gebietskörperschaften und ihre Behörden beziehungsweise Entscheidungsträger. Darüber hinaus können sich auch Akteure melden, die in einem anderen Zusammenhang mit dem Thema Berührung haben.“; https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/067-schnorr-monitoringstelle-fuer-glasfaser-doppelausbau.html)?

7

Welche Unternehmen wurden von den in der Antwort zu Frage 6 genannten Akteuren des Überbaus bezichtigt (bitte die Unternehmen auflisten und für jedes genannte Unternehmen angeben, bei wie vielen Fällen es des Überbaus bezichtigt wurde)?

8

Werden die meldenden Akteure darüber informiert, wann die Prüfung ihres eingereichten Falls abgeschlossen ist?

9

Beinhalten die gemeldeten Fälle auch jene Konstellationen, in denen die bloße Ankündigung eines Überbaus das erstausbauende Unternehmen von seinen Ausbauplänen abrücken ließ, und wenn nein, wie will die Bundesregierung diese Fälle künftig erfassen?

10

Wie verfährt die Bundesnetzagentur mit den eingereichten Fällen von möglichem Doppelausbau, und wie sieht der Bearbeitungsprozess im Einzelnen aus?

11

Führt die Bundesnetzagentur eine genaue Prüfung jedes Einzelfalls durch, wenn ja, in wie vielen Fällen hat die Bundesnetzagentur bereits eine Prüfung eingeleitet, und wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesnetzagentur von einer Prüfung ab?

12

Welche Qualität haben die an die Monitoringstelle gemeldeten Fälle von an-gekündigtem oder durchgeführtem Doppelausbau, finden die gemeldeten Fälle nach Einschätzung der Bundesnetzagentur vorrangig in wirtschaftlich attraktiven Teilgebieten statt?

13

Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer pro Fall?

14

Wie viele Fälle gibt es, die aus Sicht der Bundesregierung zwar gemeldet werden, jedoch nicht als Doppelausbaufälle zu betrachten sind (Falschmeldungen)?

15

Wie definiert die Bundesregierung den „Überbau von Glasfasernetzen“, und nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein gemeldeter Fall die Definition erfüllt, bis zu welchem Zeitpunkt strebt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die angekündigte „fundierte Bewertung des Wettbewerbsgeschehens, einschließlich etwaiger Beeinträchtigungen“ (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/067-schnorr-monitoringstelle-fuer-glasfaser-doppelausbau.html) an, und beabsichtigt das BMDV, sich dazu öffentlich zu positionieren?

16

Welche Bundesländer führen nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Evaluierungsverfahren zum Überbau von Glasfasernetzen durch, und wie koordiniert die Bundesregierung die eigene Evaluierungsarbeit über die Meldestelle mit den Evaluierungsarbeiten der Bundesländer?

17

In welcher Weise kooperiert die Monitoringstelle bei der BNetzA mit der Clearingstelle des Gigabitbüros des Bundes, und inwiefern sieht die Bundesregierung Bedarf für eine weitergehende Zusammenarbeit der Stellen?

18

Wie oft wurde bisher von Kommunen die Beratungsmöglichkeit der Clearingstelle („Beispielsweise können Kommunen sowohl einen Doppelausbau bei der Monitoringstelle melden als auch die Clearingstelle um Beratung bitten.“; https://gigabitbuero.de/clearingstelle-glasfaser-doppelausbau-des-gigabitbuero-des-bundes/) beim Doppelausbau oder Überbau in Anspruch genommen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

19

Gehen im Rahmen des Gigabitforums die Diskussionen der Branchenvertreterüber einen Open-Access-Standard aus Sicht der Bundesregierung gut voran, und wann rechnet die Bundesregierung mit einer diesbezüglichen Einigung?

20

Erwägt die Bundesregierung, alternativ einen verbindlichen und standardisierten Open-Access-Zugang per Rechtsverordnung festzulegen (wenn ja, wann – bitte Quartal angeben – , wenn nein, bitte begründen, warum nicht)?

21

Wie viele Meldungen eines Glasfaserüberbaus hat das Bundeskartellamt bisher auf marktmissbräuchliches Verhalten untersucht, und wie viele Untersuchungen sind derzeit anhängig?

Berlin, den 13. Oktober 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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