Sachstand zur Weiterentwicklung der Rüstungsexportkontrollregeln
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Unklarheiten bezüglich des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Rüstungsexportkontrollgesetzes (REKG) sorgen nach Ansicht der Fragesteller weiterhin für große Verunsicherung in der Wirtschaft und gefährden den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Oktober 2022 einen Eckpunkteentwurf für das Rüstungsexportkontrollgesetz vorgestellt hat (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/ruestungsexportkontrollgesetz.pdf?blob=publicationFile&v=6), sind die weitere Planung und der Zeitplan nach wie vor ungewiss. Die Bundesregierung wäre nach Ansicht der Fragesteller gut beraten, einen weiteren Ausbau deutscher Sonderregeln beim Export von Rüstungsgütern zu vermeiden. Dieser Schritt würde nicht nur die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie von europäischen Kooperationen und Lieferketten abschneiden, sondern auch die europäische sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit sowie die Landes- und Bündnisverteidigung erheblich schwächen. Die Bundesregierung würde damit auch ihrer eigenen Ankündigung widersprechen, wie sie sie in der Nationalen Sicherheitsstrategie festgeschrieben hat: „Eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik berücksichtigt zugleich auch unsere Bündnis- und Sicherheitsinteressen, geostrategische Herausforderungen, die Unterstützung von Partnern, die unmittelbaren Bedrohungen ausgesetzt sind, und die Anforderungen einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation.“ (S. 45).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie soll eine europäische Einigung zu EU-Rüstungsexportregeln (www.zeit.de/politik/ausland/2023-03/aussenministerin-annalena-baerbock-ruestungsexporte-europa-reform) gelingen, wenn das gleichzeitige Ziel der Bundesregierung eine restriktive Rüstungsexportpolitik für Deutschland ist (Koalitionsvertrag, S. 116)?
Wie gedenkt die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz, Deutschlands Glaubwürdigkeit als verlässlicher Kooperationspartner aufrechtzuerhalten, und ist eine gemeinsame Rüstungs- und Beschaffungspolitik und letztlich auch gemeinsame Verteidigungspolitik mit den Planungen zum REKG vereinbar?
Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, das Rüstungsexportkontrollgesetz durch eine neue, europäisch abgestimmte Rüstungsexportstrategie zu ergänzen?
Wird es zur Umsetzung der Ankündigung in der Nationalen Sicherheitsstrategie „eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik berücksichtigt zugleich auch unsere Bündnis- und Sicherheitsinteressen, geostrategische Herausforderungen, die Unterstützung von Partnern, die unmittelbaren Bedrohungen ausgesetzt sind, und die Anforderungen einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation“ (Koalitionsvertrag, S. 45) ein Folgedokument bzw. eine Rüstungsexportstrategie geben, wenn ja, wann, und wenn nein, warum wird dies als unnötig erachtet?
Wäre die Bundesregierung bereit, sich möglichen Mehrheitsentscheidungen auf EU-Ebene unterzuordnen, auch wenn diese nicht auf der restriktiven Linie des REKG liegen?
Welche Auswirkungen hätte das neue Gesetz auf den Export multinationaler Rüstungsprojekte mit deutscher Beteiligung von multinationalen Partnern an Dritte?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die deutschen Rüstungsexporteure weiterhin Zugang zu internationalen Märkten haben und Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben?
Wie wird in Zukunft die weitere Entwicklung und Herstellung von Schlüsseltechnologien in Deutschland sichergestellt, wenn durch eine restriktive Exportpolitik der Fortbestand vieler Unternehmen, gerade der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie gefährdet wird?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die geplanten Gesetzesänderungen deutsche Rüstungsexporteure benachteiligen, während Wettbewerber aus anderen Ländern von weniger strengen Vorschriften profitieren?
Wie plant die Bundesregierung, künftig die Genehmigungsentscheidungen über Rüstungsexporte sowie die Weitergabe von Rüstungsgütern aus Beständen der Bundeswehr und die entsprechende Unterrichtung des Deutschen Bundestages transparent und sachgerecht auszugestalten?
Welche Auswirkungen wird das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz auf die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und seiner Bündnispartner haben, insbesondere angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Wunsch nach weniger Waffenverkäufen und der von Bundeskanzler Olaf Scholz mit Unterstützung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgerufenen Zeitenwende?
Würde sich mit dem geplanten Rüstungsexportkontrollgesetz in Bezug auf die militärische Unterstützung der Ukraine die dringend notwendige Beschleunigung der entsprechenden Entscheidungsprozesse bzw. Genehmigungsverfahren ergeben?
Wäre mit dem Gesetz auch die Ausweitung des möglichen Portfolios an Waffen und Ausrüstung für die Verteidigung der Ukraine und damit der europäischen Freiheit gegen den russischen Imperialismus verbunden?
Ist es zutreffend, dass das BMWK eine Studie zur Lage der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie öffentlich ausgeschrieben und bei einer Beratungsfirma in Auftrag gegeben hat, und wenn zutreffend, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dieser Studie über die Bedeutung des Exports für die deutschen Rüstungsunternehmen, wer sind die Verfasser dieser Studie (bitte nach einzelnen Personen und deren Tätigkeitsfeldern aufführen)?
Plant die Bundesregierung eine Neuformulierung der Strategie für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, einschließlich eines Lageberichts zur Branche, und wenn ja, ist eine Beteiligung der Verbände und betroffenen Unternehmen geplant?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um industrielle Rüstungspolitik und Rüstungsexportpolitik im Sinne des in der Nationalen Sicherheitsstrategie anvisierten integrierten Sicherheitsansatzes miteinander zu verzahnen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche der heute noch in der deutschen Rüstungsindustrie vorhandenen Produktionskapazitäten (Quantität) und technologischen Fähigkeiten (Qualität) einzig und allein aufgrund von Exportprojekten noch existieren?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass auch angesichts zusätzlicher Einschränkungen im Rahmen des Rüstungsexportkontrollgesetzes ausreichende Stückzahlen erreichbar sind, die Investitionen in Produktionskapazitäten und in Forschung und Entwicklung und in den Aufbau einer starken Rüstungsindustrie ermöglichen, um Investitionen im Rüstungssektor in Deutschland zu gewährleisten?
Sind der Bundesregierung Unternehmen aus der deutschen Rüstungsindustrie bekannt, deren wirtschaftliches Überleben allein durch nationale Aufträge gesichert wird?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Sicherheits- und Verteidigungsprodukte aus deutscher Produktion auf Auslandsmärkten politisch zu flankieren und zu fördern?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Exportinitiative „Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“ zu stärken und für militärische Produkte zu erweitern?
Wie konkret wird die Aussage des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius umgesetzt, der beim Shangri-La-Dialog 2023 am 4. Juni 2023 angekündigt hat, „unsere Rüstungsexportpolitik zu überdenken, insbesondere wenn es darum geht Partner zu unterstützen (…)“ (www.ardmediathek.de/video/phoenix-vor-ort/rede-pistorius-beim-shangri-la-dialog/phoenix/Y3JpZDovL3Bob2VuaXguZGUvMzE2MjY4OQ), und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung hierzu vorgesehen?
Wie konkret soll die Ankündigung des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck umgesetzt werden, der Rüstungsexportgenehmigungen an ausgewählte EU- und NATO-Partner sowie enge Partnerländer beschleunigen will, und welche Rüstungsexportkontrollregelungen sollen hierzu erleichtert werden (www.spiegel.de/politik/deutschland/robert-habeck-ministerium-will-ruestungsexporte-schneller-moeglich-machen-a-deaa525c-bd5b-4c9a-b7f6-64f7a2c7d295)?
a) Für welche Staaten sollen diese Erleichterungen gelten?
b) Wer legt diese Staaten fest?
c) Wie lange ist die durchschnittliche Dauer eines Genehmigungsverfahrens von Rüstungsexporten in EU-Staaten?
d) Wie lange ist die durchschnittliche Dauer eines Genehmigungsverfahrens von Rüstungsexporten in NATO-Staaten?
e) Wie lange ist die durchschnittliche Dauer eines Genehmigungsverfahrens von Rüstungsexporten in andere Partnerstaaten?
f) Wie lange sollen die Genehmigungsverfahren für die in den Fragen 24c bis 24e genannten Staaten künftig dauern?
Inwieweit orientiert sich das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz an Kriterien und Prozessen an den Standards der rüstungsexportstarken EU- und NATO-Partner? Ist die Gesetzgebung mit der NATO oder mit NATO-Partnern abgestimmt?
Ist das beim Besuch von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius in Indien im Juni 2023 in seinem Beisein zwischen ThyssenKrupp Marine Systems (TKMS) und der indischen Werft Mazagon Dock Shipbuilders unterschriebene Memorandum of Understanding (MoU) zum Bau von U-Booten als eine Vorfestlegung zu verstehen, dass Indien zukünftig zu den Staaten gehören wird, bei denen Rüstungsexporte erleichtert werden (www.tagesschau.de/ausland/asien/indien-pistorius-100.html)?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die im Koalitionsvertrag angekündigte EU-Rüstungsexportverordnung abzustimmen?
a) Wann ist mit einer solchen Verordnung zu rechnen?
b) Welche Mitgliedstaaten sprechen sich ebenfalls für eine solche Verordnung aus?
c) Welche Mitgliedstaaten sind kritisch?