Netzentgelte
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Netzentgelte bilden einen substanziellen Teil des Strompreises. Laut einer Berechnung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft von Juli 2023 macht das Netzentgelt bei Strom durchschnittlich rund 21 Prozent der Stromrechnung aus, 9,52 Cent schlagen pro Kilowattstunde zu Buche; im vergangenen Jahr 2022 waren es 8,08 Cent (www.bdew.de/media/documents/230724_BDEW-Strompreisanalyse_Juli_2023_24.07.2023.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Netzentgelte erwartet die Bundesregierung für 2024 und 2025 insgesamt bzw. in der absoluten und in der relativen Steigerung, und wie stellt sich die regionale Entwicklung der Netzentgelte dar?
Welcher Anteil, prozentual und absolut, der Netzentgelte wird auf Redispatchkosten entfallen, und welche regionalen Unterschiede sind in diesem Zusammenhang festzustellen?
In welcher Höhe werden Endkunden 2024 nach Erwartung der Bundesregierung mit Netzentgelten zusätzlich belastet?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Belastung der Endkunden mit Netzentgelten zu senken?
Welche Entwicklung bei den Netzentgelten erwartet die Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren jeweils jährlich, und welche Annahmen (z. B. hinsichtlich regionaler Bevölkerungsentwicklung, Stromverbrauch, Netzausbaubauentwicklung, Stromimporten, regionaler Verteilung des Zubaus erneuerbarer Energieanlagen, Redispatchkosten, Umfang der Verfügbarkeit von Stromspeichern) liegen diesen Erwartungen zugrunde?
In welcher Höhe konnten im Jahr 2023 die Netzentgelte durch Einnahmen aus der Erlösabschöpfung bei den Strompreisen gesenkt werden?
In welchem Umfang wurden bislang die nach § 24b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgesehenen 12,84 Mrd. Euro abgerufen, und mit welchem Mittelabruf rechnet die Bundesregierung insgesamt auf Basis des § 24b EnWG?
Mit welcher Steigerung der Netzentgelte im Jahr 2024 rechnet die Bundesregierung aufgrund des Auslaufens der auf das Jahr 2023 begrenzten Regelungen des § 24b EnWG?
Welche Auswirkungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn die Netzentgelte nach Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte zum 15. Oktober 2023 nochmals erhöht bzw. gesenkt werden müssen?
Wird die Bundesregierung die bis 2026 laufende Befreiung von Netzentgelten für Speicher auslaufen lassen?
Wie viel Kilometer Leitung müssen nach Kenntnis der Bundesregierung ertüchtigt bzw. ausgebaut werden im Netz der
a) Niedrigspannung,
b) Mittelspannung,
c) Höchstspannung,
und wie stellt sich in diesem Zusammenhang die regionale Spreizung dar?
Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der Leistungserhöhung in der Niedrig-, Mittel- und Höchstspannungsebene, und welche zeitlichen Unterschiede gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur Geschwindigkeit des Netzausbaus in den einzelnen Bundesländern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Personalausstattung in den Genehmigungsbehörden der Länder für den Ausbau oder die Ertüchtigung des Stromnetzes, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung?
In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Bundesländer, um den notwendigen Ausbau der Verteilnetze beschleunigt voranzutreiben – auch vor dem Hintergrund der Erhöhung der Ausbauziele für erneuerbare Energieanlagen?