Maßnahmen der Bundesregierung für Gründerinnen und Selbstständige bei Schwanger- und Mutterschaft
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das im Jahr 2007 unter CDU/CSU-geführter Bundesregierung eingeführte Elterngeld gilt bis heute als gleichstellungspolitischer Meilenstein und erfolgreiche Reform für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mehrfach umfassend reformiert – zuletzt 2021 – trägt das Elterngeld maßgeblich zur besseren Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz junger Familien bei.
Auch das Mutterschutzgesetz wurde in den letzten Jahren umfangreich reformiert.
Trotz aller nennenswerter Fortschritte im Eltern- und Mutterschutz greift die derzeitige Gesetzeslage – insbesondere vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Jahre – für selbstständig tätige Frauen zu kurz. Dabei ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade für viele Gründerinnen und Selbstständige eine große Herausforderung, denn Unternehmens- und Familiengründung fallen häufig in dieselbe Altersspanne.
Die Vorschriften zur finanziellen Absicherung des Mutterschutzes gelten nur für Arbeitnehmerinnen, sodass Unternehmerinnen – ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert – auf finanzielle Absicherung, etwa in Form von Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Krankentagegeldversicherung bei privat Krankenversicherten, angewiesen sind. Auch bei der Beantragung des Elterngeldes wird die Lebenswirklichkeit von selbstständig tätigen Frauen nur unzureichend berücksichtigt: Einerseits sind Arbeitszeiten und Zuverdienst für Selbstständige kaum verbindlich festzulegen, andererseits kann aufgrund des Zuflussprinzips unter Umständen die Rückzahlung des Elterngeldes drohen. Darüber hinaus gleicht das Elterngeld nicht die Fixkosten aus, die im Zusammenhang mit der Fortführung eines Unternehmens anfallen. Für Gründerinnen und Selbstständige kann die Gründung einer Familie deshalb eine existenzielle finanzielle Bedrohung darstellen.
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht vor, Selbstständige finanziell zu entlasten und ihren Elterngeldanspruch zu „modernisieren“ (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf).
Mit ihrem Antrag „Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern“ hat die Fraktion der CDU/CSU im Frühjahr 2023 auf die sich aufgrund der aktuellen Ereignisse der letzten Jahre verschärfende Situation für Selbstständige bei Schwanger- und Mutterschaft aufmerksam gemacht und von der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket eingefordert.
Bereits im September 2022 wurde die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung der Schwanger- und Mutterschaft für selbstständig tätige Frauen im Deutschen Bundestag mit der erfolgreichen Petition 13 380 der selbstständigen Tischlermeistern Johanna Röh im Petitionsausschuss öffentlich diskutiert.
Sowohl dieser Antrag als auch die Anhörungen zum Antrag und zur Petition führten ins Leere, denn die Bundesregierung kündigt zwar vollmundig Maßnahmen an, eine Umsetzung ist bislang nicht erfolgt.
Konkrete Reformvorschläge seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Erleichterung von Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbstständige bleiben zur Halbzeit dieser Legislaturperiode damit weiter aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgelegten Vereinbarungen, das Elterngeld für Selbstständige zu modernisieren, bis zum Ende dieser Legislaturperiode noch umsetzen?
Wenn ja, welche konkreten Anpassungen werden dazu innerhalb der Bundesregierung diskutiert, und wann ist die Vorlage eines Referentenentwurfs durch die Bundesregierung geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Regelungen zur Anpassung in Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenversicherung?
Wenn ja, welche konkreten Anpassungen werden dazu innerhalb der Bundesregierung diskutiert, und wann ist die Vorlage eines Referentenentwurfs durch die Bundesregierung geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die entsprechende Möglichkeiten für eine Erweiterung der Krankentagegeldversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) vorsehen?
Wenn ja, welche konkreten Überlegungen werden dazu innerhalb der Bundesregierung diskutiert, und werden auch Gespräche mit Vertretern von Versicherungsunternehmungen geführt?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um selbstständig tätige Frauen frühzeitig über Ansprüche während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu informieren?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um selbstständig tätige Frauen während der Schwangerschaft besser zu unterstützen?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht?
Bezieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Überlegungen zu Verbesserungen der Regelungen bei Schwanger- und Mutterschaft für Selbstständige Vertreter der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ein?
Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Unternehmerin Verena Pausder, dass angesichts fehlender staatlicher Kinderbetreuung die Kosten für private Kinderbetreuung vollständig – und nicht nur bis 4 000 Euro pro Jahr – steuerlich absetzbar werden sollten, und plant die Bundesregierung hierzu eine entsprechende Anpassung der Regelung?
Wenn ja, welche konkreten Anpassungen werden dazu innerhalb der Bundesregierung diskutiert, und wann ist die Vorlage eines Referentenentwurfs durch die Bundesregierung geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, um Selbstständige bei der Kinderbetreuung finanziell zu entlasten?
Plant die Bundesregierung Verbesserungen bei der Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuungskosten?
Wenn ja, welche konkreten Anpassungen werden dazu innerhalb der Bundesregierung diskutiert, und wann ist die Vorlage eines Referentenentwurfs durch die Bundesregierung geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Sozialversicherungsträger mit langjähriger Expertise im Bereich der Betriebshilfe in der öffentlichen Anhörung vorgestellte Konzeptskizze (Ausschussdrucksache 20(13)70e)?
Prüft die Bundesregierung, ob das bereits bestehende System der Betriebshelferinnen in der Landwirtschaft auf andere Bereiche ausgeweitet werden kann?
Wenn ja, welche konkreten Überlegungen werden dazu innerhalb der Bundesregierung diskutiert, und wurde die SVLFG als Sozialversicherungsträger mit langjähriger Expertise in diesem Bereich beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, ob und inwiefern eine Betriebsausfallversicherung in Betracht kommen kann, um den Ausfall aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft absichern zu können?
Wenn ja, welche konkreten Überlegungen werden dazu innerhalb der Bundesregierung diskutiert, und werden auch Gespräche mit Vertretern von Versicherungsunternehmungen geführt?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgelegten Vereinbarung umsetzen, Selbstständige bei der „Finanzierung ihrer Lebensunterhaltskosten schneller und besser zu helfen“, indem die Ampel „für steuerfinanzierte Wirtschaftshilfen Vorsorge treffen“ will?
Wenn ja, welche konkreten Anpassungen werden dazu innerhalb der Bundesregierung diskutiert, und wann ist die Vorlage eines Referentenentwurfs durch die Bundesregierung geplant?
Wenn nein, warum nicht?