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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Verkehrspolitik der Bundesregierung - Halbzeitbilanz des Bundesministers für Digitales und Verkehr
(insgesamt 72 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Datum
02.01.2024
Aktualisiert
16.02.2024
BT20/917108.11.2023
Verkehrspolitik der Bundesregierung - Halbzeitbilanz des Bundesministers für Digitales und Verkehr
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Verkehrspolitik der Bundesregierung – Halbzeitbilanz des Bundesministers
für Digitales und Verkehr
Ende September 2023 war die Hälfte der 20. Legislaturperiode erreicht. Nach
Auffassung der Fragesteller hat es das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) jedoch bisher versäumt, im Bereich der Mobilität und der
Verkehrsinfrastruktur dringend erforderliche Fortschritte zu erzielen. Zwar hat
der Bundeskanzler Olaf Scholz bei verschiedenen Anlässen das neue
Deutschlandtempo der Bundesregierung betont (vgl. https://www.bundestag.de/dokume
nte/textarchiv/2023/kw13-de-regierungsbefragung-938344), im
Geschäftsbereich des BMDV ist hiervon nach Ansicht der Fragesteller allerdings nichts zu
bemerken. Anstatt sich in der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen
Krise um Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu kümmern, haben die
Regierungsparteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit ihren
dauerhaften Streitigkeiten wertvolle Zeit ungenutzt verstreichen lassen (vgl.
https://www.rnd.de/politik/ampel-streit-um-verkehr-findet-sich-die-loesung-na
ch-der-berlin-wahl-2023-463623KEMVGZNLHZDB44IOX3D4.html). Zur
Halbzeit der 19. Legislaturperiode hatte das unionsgeführte Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits mehr als doppelt so viele
Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen. Mit ihrer Arbeitsweise sorgt die aktuelle
Bundesregierung für Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger, bei der
Wirtschaft und bei den Landesregierungen (vgl. https://www.sueddeutsche.de/politi
k/technologieoffenheit-fdp-gruene-fracking-atomkraft-1.5738991 und https://w
ww.ksta.de/politik/nrw-finanzminister-wirft-bundesregierung-verunsicherung-v
or-633267). Anstelle von Anreizen und Planungssicherheit wurden nach
Ansicht der Fragesteller mit dem 9-Euro-Ticket und dem 49-Euro-Ticket
umfangreiche Haushaltsmittel verausgabt, die für den Ausbau des ÖPNV-Angebots
(ÖPNV = öffentlicher Personennahverkehr) in Stadt und Land dringend
notwendig gewesen wären. Auch die zuletzt beschlossene Verdopplung der Lkw-
Maut ist nach Meinung der Fragesteller eine nicht notwendige „massive
Belastung für die Wirtschaft“ (vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/
2023/kw42-de-regierungsbefragung-970434). Nach Ansicht der Fragesteller
müsste zunächst in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden, um die
Mobilität in Deutschland nachhaltig und bedarfsgerecht zu stärken und auszubauen.
Dabei dürfen die Verkehrsträger nach Auffassung der Fragesteller nicht
gegeneinander ausgespielt werden. Nur so kann nach Ansicht der Fragesteller eine
zukunftssichere und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Mobilität
erreicht werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9171
20. Wahlperiode 08.11.2023
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele und welche Gesetzesvorhaben hat die Bundesregierung aus dem
Zuständigkeitsbereich des BMDV in der 20. Legislaturperiode bisher in
die parlamentarischen Beratungen eingebracht, und wie viele dieser
Vorhaben wurden bisher abgeschlossen?
2. Wie hoch sind die konsumtiven und investiven Ausgaben der
Bundesregierung für den Verkehrsträger Schiene aus dem Einzelplan 12 jeweils
in den Jahren von 2022 bis 2024 (bitte tabellarisch darstellen und nach
konsumtiven und investiven Ausgaben differenzieren)?
3. Wie hoch sind die konsumtiven und investiven Ausgaben der
Bundesregierung für den Verkehrsträger Straße aus dem Einzelplan 12 jeweils in
den Jahren von 2022 bis 2024 (bitte tabellarisch darstellen und nach
konsumtiven und investiven Ausgaben differenzieren)?
4. Wie hoch sind die konsumtiven und investiven Ausgaben der
Bundesregierung für den Verkehrsträger Wasserstraße aus dem Einzelplan 12
jeweils in den Jahren von 2022 bis 2024 (bitte tabellarisch darstellen und
nach konsumtiven und investiven Ausgaben differenzieren)?
5. Wie begründet die Bundesregierung, dass höhere Ausgaben für den
Verkehrsträger Schiene als für die Verkehrsträger Straße und Wasserstraße
vorgesehen sind?
6. Was plant das BMDV zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
Deutschen Bahn AG (DB AG) und weiterer Eisenbahnverkehrsunternehmen an
in den nächsten zwei Jahren umsetzbaren Maßnahmen?
7. Wann wird das BMDV in dieser Legislaturperiode den Deutschen
Bundestag mit den Plänen zu einer gemeinwohlorientierten Zusammenlegung
von DB Netz und DB Station&Service befassen?
8. Wird die von der Bundesregierung geplante „Infrastrukturgesellschaft DB
InfraGO AG“ am 1. Januar 2024 an den Start gehen, wie dies vom BMDV
angekündigt wurde (vgl. https://www.deutschebahn.com/de/presse/presses
tart_zentrales_uebersicht/DB-Aufsichtsrat-bringt-gemeinwohlorientierte-I
nfrastrukturgesellschaft-DB-InfraGO-AG-auf-den-Weg-11872708)?
9. Welche finanziellen Mittel sieht das BMDV für die nächsten
Haushaltsjahre vor, um die Länder bei den Mehrkosten, die ihnen im
Zusammenhang mit dem 49-Euro-Ticket entstehen, zu unterstützen?
10. Wie soll eine bessere Finanzierung der Lärmsanierungsprogramme für
Schienenwege sichergestellt werden?
a) Was hat die Bundesregierung hierzu bisher in dieser Legislaturperiode
veranlasst?
b) Wann wird die Bundesregierung ein Konzept mit konkreten
Maßnahmen und einen Zeitplan vorlegen?
11. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Masterplan Schienenverkehr
weiterzuentwickeln (vgl. https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/
masterplan-schienenverkehr.pdf?__blob=publicationFile)?
a) Was hat die Bundesregierung bisher in dieser Legislaturperiode
veranlasst?
b) Welche Schritte sind zu welchem Zeitpunkt in dieser
Legislaturperiode konkret geplant?
12. Wie ist die aktuelle Entwicklung des Anteils des Schienengüterverkehrs
am Gesamtgüterverkehr?
a) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Anteil in der
verbleibenden Zeit der 20. Legislaturperiode zu steigern?
b) Welche Steigerungsraten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sind nach
Ansicht der Bundesregierung realistisch?
13. Wie ist die aktuelle Entwicklung der Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr?
a) Wie entwickelt sich die aktuelle Verkehrsleistung im
Schienenpersonenverkehr in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (bitte nach
Schienenpersonennah- und Schienenpersonenfernverkehr unterteilen)?
b) Wie sollen die Fahrgastzahlen nach Auffassung der Bundesregierung
bis zum Jahr 2030 verdoppelt werden?
c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Erreichung dieses
Ziels der Verdopplung der Fahrgastzahlen bis zum Jahr 2030 konkret
geplant und bisher angestoßen?
14. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Angebot an
Nachtzugverbindungen in den nächsten zwei Jahren zu verbessern?
15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Nachtzugverkehr als
eigenwirtschaftlicher Verkehr auf Dauer bestehen und weiter wachsen wird,
und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
16. Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zur Verbesserung
des Marktzugangs digitaler Vertriebsplattformen im deutschen
Schienennetz getan?
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für einen verbesserten
Zugang digitaler Vertriebsplattformen bis zum Ende der 20.
Legislaturperiode?
18. Wie lautet der aktuelle Verfahrensstand bei der Elektrifizierung des
Schienennetzes (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 14: „Bis 2030 wollen wir
75 Prozent des Schienennetzes elektrifizieren“)?
a) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Elektrifizierung des
Schienennetzes konkret noch in dieser Legislaturperiode zu fördern?
b) Welches konkrete Konzept hat das BMDV, um das Ziel, 75 Prozent in
sieben Jahren zu elektrifizieren, zu erreichen?
c) Wie viele Kilometer an bestehender Schieneninfrastruktur werden in
den Jahren von 2023 bis 2025 neu elektrifiziert in Betrieb genommen
(bitte einzeln auflisten)?
19. Wie ist der Verfahrensstand bei den Bahnhofsprogrammen des BMDV
(vgl. https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-neuba
u-ausbau-erhalt/bahnhofskonzeptplus.html)?
a) Wie sollen Leistungsfähigkeit, Attraktivität und Sicherheit an
Bahnhöfen nach Vorstellung der Bundesregierung bis 2025 spürbar gestärkt
werden?
b) Welche Bahnhofsprogramme wurden bisher gebündelt, und welche
Bündelungen sind wie und bis wann geplant?
20. Wie ist der Verfahrensstand bei der Reaktivierung von Schienenstrecken?
a) Wie viele Schienenstrecken wurden in der 20. Legislaturperiode bisher
reaktiviert?
b) Welche Schienenstrecken mit welcher Länge wurden in der 20.
Legislaturperiode reaktiviert?
c) Wie wurde die Reaktivierung finanziert?
d) Welches Ziel hatte die Reaktivierung in den Einzelfällen ganz konkret,
und wurde dieses Ziel erreicht?
21. Wie definiert die Bundesregierung die Qualitätskriterien und Standards
für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume?
a) Was wurde in der 20. Legislaturperiode bisher erreicht?
b) Was plant die Bundesregierung weiterhin in der verbleibenden Zeit der
20. Legislaturperiode?
22. Was hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode zur Förderung
des Carsharings veranlasst, und wie soll Carsharing konkret unterstützt
werden (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
23. Wann, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Carsharing in eine
langfristige Strategie für autonomes und vernetztes Fahren öffentlicher
Verkehre einzubeziehen?
24. Anhand welcher Parameter wird die in dem jeweiligen § 4 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG), des Fernstraßenausbaugesetzes
(FStrAbG) und des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes (WaStrAbG)
vorgeschriebene Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswegeplans
2030 vorgenommen?
a) Haben sich die Parameter seit Beginn der Bedarfsplanüberprüfung
verändert, und wenn ja, wie?
b) Werden sich die Parameter dahin gehend verändern, dass die Belange
des Umwelt- und Klimaschutzes stärkeres Gewicht bekommen?
c) Welche Aspekte sind im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung
besonders wichtig?
d) Wann wird diese Überprüfung abgeschlossen sein und sodann die im
Koalitionsvertrag beschlossene Überarbeitung des
Bundesverkehrswegeplans beginnen?
25. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
überarbeiteten Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes
(IRP) vor, und welches weitere Vorgehen zum Investitionsrahmenplan
plant die Bundesregierung nach Abschluss der Bedarfsplanüberprüfung
(vgl. https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/investitionsra
hmenplan-2019-2023.pdf?__blob=publicationFile#:~:text=Der%20neue%
20Investitionsrahmenplan%20(IRP)%20zeigt,desfernstra%C3%9Fen%20
und%204%2C3%20Mrd.)?
26. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der
Verkehrsträger Straße auch zukünftig der Verkehrsträger mit der mit Abstand
größten Verkehrsleistung bleiben wird, und wenn ja, welche Folgen
ergeben sich daraus für den Erhalt, den Ausbau und den Neubau der
Verkehrsinfrastruktur in Deutschland, und wenn nein, warum nicht?
27. Umfasst die Sicherstellung einer leistungsstarken und bedarfsgerechten
Verkehrsinfrastruktur nach Ansicht der Bundesregierung auch den Neubau
von Bundesfernstraßen?
28. Welche Brückenbauwerke an Bundesfernstraßen werden voraussichtlich
2024 und 2025 einem Ersatzneubau oder einer Modernisierung
unterzogen (bitte alle Einzelmaßnahmen tabellarisch auflisten), und wie hoch
werden die Kosten für diese Maßnahmen voraussichtlich ausfallen?
29. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Beratungen im Rahmen des Infrastrukturdialoges (vgl. https://bmdv.bund.de/DE/
Themen/Mobilitaet/Infrastrukturplanung-Investitionen/Infrastrukturdialo
g/infrastrukturdialog.html)?
30. Welches übergeordnete Ziel hat die Erstellung eines
Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans (BVMP) 2040 nach Ansicht
der Bundesregierung (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 38)?
a) Welche Prioritäten sollen im BVMP 2040 wie gesetzt werden?
b) Wie sieht der Zeitplan für die Erstellung eines BVMP 2040 aus?
c) Wie sieht das Verfahren dazu aus?
d) Welche Institutionen und Interessenvertreter sollen beteiligt werden?
31. Welche Vorhaben zur Beschleunigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten
über den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur
Genehmigungsbeschleunigung im Verkehrsbereich hinaus plant die
Bundesregierung für 2023 sowie für 2024?
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden
Wahlperiode bislang umgesetzt, um Verkehrsinfrastrukturprojekte schneller zu
planen, zu genehmigen und zu bauen?
33. Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Verfahrenszeit
aufgrund der ergriffenen Maßnahmen in der laufenden Wahlperiode
verbessert bei
a) der Planung,
b) der Genehmigung sowie
c) dem Bau von Verkehrsinfrastrukturprojekten?
34. Wie werden die Ergebnisse der vom BMDV in Auftrag gegebenen
„Verkehrsprognose 2040 – Teil 2: Wirtschafts- und
Verkehrsentwicklungsprognose 2040“ im Bundeshaushalt 2024 abgebildet?
35. Wie sollen die Investitionen im Verkehrsbereich „langfristig abgesichert“
werden (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 38)?
36. Wie hoch wird der Anteil an Erhaltungsmitteln im Jahr 2024 bzw. im Jahr
2025 jeweils im Vergleich zum Jahr 2023 liegen (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 38)?
37. In welchem Umfang haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
Infrastrukturprojekte in den letzten zwei Jahren durchschnittlich verteuert (bitte
getrennt nach Straße, Schiene und Wasser angeben)?
38. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Verkehrsinfrastrukturprojekte
auch in Zeiten steigender Baustoff-, Rohstoff- und Personalpreise zügig
umgesetzt werden können?
39. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bis jetzt unternommen, um
sichere Lkw-Stellflächen an und um Autobahnen auszubauen und
telematisch zu optimieren (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40; bitte konkrete
Maßnahmen mit Zeitplan einzeln aufschlüsseln)?
40. Wann ist mit einer Erstellung des im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigten Luftverkehrskonzeptes 2030+ zur Zukunft der Flughäfen in
Deutschland zu rechnen?
a) Welche konkreten Schritte wurden hierfür bereits erzielt?
b) Welche Institutionen und Interessenvertreter wurden beteiligt?
41. Welche Fördersummen wurden in welche Schienenbauprojekte zur
Anbindung an Flughafen-Drehkreuze investiert (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr
Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP, S. 42)?
42. Wie konkret hat sich die Bundesregierung bisher für eine Einführung
einer europaweiten Luftverkehrsabgabe, wie sie in Deutschland seit 2011
als Luftverkehrsteuer erhoben wird, eingesetzt (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 42)?
43. Wie viele Mittel aus den Einnahmen der Luftverkehrsteuer sind bisher für
die Förderung von Produktion und Einsatz von CO2-neutralen
strombasierten Flugkraftstoffen sowie Forschung, Entwicklung und
Flottenmodernisierung im Luftverkehr geflossen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr
Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP,
S. 42)?
a) Wie hat sich die Produktion dieser Kraftstoffe in den Jahren 2022 und
2023 entwickelt?
b) Wie viel Prozent des Bedarfs lassen sich dadurch in Deutschland
abdecken?
44. Inwiefern hat die Bundesregierung bisher die Erforschung und den
Markthochlauf von synthetischen Kraftstoffen, die klimaneutrales Fliegen
ermöglichen, unterstützt (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 42)?
45. Inwiefern hat die Bundesregierung bisher den
Luftfahrtproduktionsstandort Deutschland gestärkt (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 42)?
46. Wann ist mit der Entwicklung der Raumfahrtstrategie zu rechnen (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 22)?
47. Welche konkreten Vorhaben aus dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0
(NRVP) hat die Bundesregierung umgesetzt (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr
Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP, S. 41)?
48. Welche konkreten Vorhaben aus dem NRVP wird die Bundesregierung in
dieser Legislaturperiode noch umsetzen?
49. Was genau meint die Bundesregierung mit dem im Koalitionsvertrag
angekündigten Vorhaben, den NRVP „fortzuschreiben“, und welche
konkreten Maßnahmen hat sie hierzu bereits eingeleitet (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 41)?
50. Welche konkreten Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben für Radwege
hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits angestoßen?
51. Welche konkreten Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben für Radwege
hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits
abgeschlossen?
52. Welche konkreten Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben für Radwege
wird die Bundesregierung bis Ende der Legislaturperiode noch anstoßen
bzw. abschließen?
53. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Förderung
kommunaler Radverkehrsinfrastruktur in dieser Legislaturperiode bereits
eingeleitet bzw. umgesetzt (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 41)?
54. Welche Maßnahmen gibt es zur Förderung kommunaler
Radverkehrsinfrastruktur, und welche davon sind eine Fortführung der in den vergangenen
Wahlperioden aufgesetzten Förderinstrumente?
55. Inwiefern hat die Bundesregierung die Förderung alternativer Antriebe für
Busse im Personenverkehr verlängert, und wurden die dafür eingesetzten
Mittel der Inflation angepasst (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
56. Was meint die Bundesregierung mit dem Vorhaben, diese Förderung
„mittelstandsfreundlicher auszugestalten“, und hat sie hier schon
entsprechende Anpassungen im Aufgabenbereich des BMDV vorgenommen (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
57. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung angestoßen bzw.
umgesetzt, um dem Fachkräftemangel im Güterkraftverkehrsbereich
entgegenzuwirken (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
58. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung angestoßen bzw.
umgesetzt, um die Kontrollbehörden im Güterverkehr zu stärken (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
59. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung angestoßen bzw.
umgesetzt, um bessere Sozialstandards und Arbeitsbedingungen im
Güterverkehr durchzusetzen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
60. Welche Maßnahmen plant das BMDV bis zum Ende der
Legislaturperiode, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr
zu erhöhen?
a) Wie stellt das BMDV sicher, dass ausreichende Kapazitäten und
finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um das ausgewiesene Ziel bis 2030
noch zu erreichen?
b) Welcher rechtlichen Anpassungen bedarf es, um dieses Ziel zu
erreichen?
61. Welche Forschungsprojekte erachtet das BMDV als besonders wichtig für
die Mobilität der Zukunft (bitte inhaltlich und anhand der jeweils
federführenden Forschungsinstitutionen auflisten)?
62. Welche Forschungsprojekte im Bereich der Mobilität werden durch das
BMDV noch im Jahr 2023 ausgeschrieben, und wie hoch sind die dafür
jeweils veranschlagten Mittel?
63. Welche Schlüsse zieht das BMDV aus der aktuellen Situation des
Führerscheinmarktes und der Fahrerlaubnisprüfungen in Deutschland und der
jeweiligen Stellung von TÜV und DEKRA?
a) Welchen Vergleich zieht das BMDV zwischen der Öffnung der
Hauptuntersuchung vor über 30 Jahren und der geplanten Liberalisierung
des Führerscheinmarktes?
b) Gibt es seitens des BMDV einen aktiven Austausch mit den Ländern
zu diesem Vorhaben?
c) Wie wird sich die Nachfrage nach Führerscheinen in Deutschland in
den kommenden Jahren bis 2030 entwickeln (bitte nach Ländern und
pro Jahr aufteilen)?
64. Welchen Zeitraum sieht die Bundesregierung für die Umsetzung des im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziels, das „Nebeneinander von Autobahn
GmbH und Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft
(DEGES) auf[zu]heben“ (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 49, vor?
a) Welche Strukturen und Kompetenzen müssen nach aktuellem
Kenntnisstand der Bundesregierung dafür bei der DEGES und der Autobahn
GmbH geschaffen werden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der
Restrukturierung der Autobahn GmbH und die mögliche Verschmelzung mit der
DEGES seit Januar 2022?
c) Welches Verbesserungspotenzial sieht die Bundesregierung darin, die
Autobahn GmbH und die DEGES zusammenzulegen?
65. Was plant die Bundesregierung bezüglich der Nutzung von
Mobilitätsdaten, und welche Ziele sollen in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt
werden?
66. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Einführung des CO2-
Zuschlages eine Doppelbelastung zu verhindern (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 38)?
67. Was plant die Bundesregierung, um das Verbrenner-Aus in Brüssel auch
nach dem Weggang des EU-Kommissars Frans Timmermanns noch zu
verhindern?
a) Welche gesetzlichen Regelungen sind nach Auffassung der
Bundesregierung notwendig, realistisch und vor der Europawahl im Jahr 2024
umsetzbar?
b) Was plant die Bundesregierung, um klimaneutrale Kraftstoffe, wie
z. B. HVO 100, möglichst bald zuzulassen?
68. Welche Förderprogramme hat das BMDV in dieser Legislaturperiode
bereits umgesetzt und abgeschlossen?
69. Welche Förderprogramme plant das BMDV in der laufenden
Legislaturperiode zur Umstellung auf klimaneutrale Antriebe und klimaneutrale
Kraftstoffe und Antriebe für
a) Lkw,
b) Pkw,
c) Schienenfahrzeuge,
d) Busse,
e) Schiffe und
f) Luftfahrzeuge?
70. Was plant die Bundesregierung zur Förderung und Ermöglichung des
Hochlaufs von Produktion und Verkauf von E-Fuels in Deutschland?
71. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Klimaschutzziele im
Verkehrssektor zu erreichen, wenn einseitig nur auf Elektromobilität gesetzt wird
und dabei die Potenziale der Bestandsflotte völlig außer Acht gelassen
werden?
72. Wie will die Bundesregierung den öffentlichen Personennahverkehr bis
zum Ende der 20. Legislaturperiode stärken und ausbauen, und bis wann
ist mit konkreten Ergebnissen zu rechnen?
Berlin, den 1. November 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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