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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge bei der Bundesregierung

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

11.12.2023

Aktualisiert

14.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/928814.11.2023

Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge bei der Bundesregierung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag hat am 5. Januar 2023 im Rahmen einer Kleinen Anfrage auf die langen Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hingewiesen (Bundestagsdrucksache 20/5135). Die Bundesregierung bestätigte in ihrer Antwort auf diese Kleine Anfrage vom 19. Januar 2023, dass es aufgrund neuer Sanktionen und den dazugehörenden Ausfuhrbeschränkungen und Ausfuhrverboten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie der Übernahme des Energiekostendämpfungsprogramms zur Entlastung der energieintensiven Industrien durch das BAFA zu deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten im BAFA käme. Die Bundesregierung erkannte hierbei an, dass die langen Bearbeitungszeiten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil darstellen können. Sie verwies darauf, dass in der aktuellen Legislaturperiode im Personalhaushalt des BAFA für die Abteilungen 2 und 3 insgesamt 23 Planstellen neu ausgebracht wurden. Der Großteil davon stünde dem BAFA mit dem aktuellen Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung. Im Januar 2023 seien elf Planstellen bereits besetzt bzw. im Prozess der Besetzung und die Planungen zur vollständigen Besetzung angelaufen gewesen.

Wie den Fragestellern nach Rückmeldungen aus der Wirtschaft bekannt geworden ist, haben sich die Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge im BAFA seit Januar 2023 jedoch nicht verkürzt. Vielmehr zeigen die Anträge auf Ausfuhrgenehmigung, dass regelmäßig Gegenteiliges der Fall ist. Dies ist nach Kenntnis der Fragesteller v. a. darauf zurückzuführen, dass zahlreiche Anträge in die Ressortabstimmung zwischen BAFA, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Auswärtigen Amt weitergeleitet werden. In vielen solcher Fälle dauert die abschließende Bearbeitung dieser Ausfuhranträge nach Kenntnis der Fragesteller mehr als ein halbes Jahr. In Einzelfällen beträgt die Bearbeitungsdauer sogar weit mehr als ein Jahr.

Deutschlands Attraktivität als Wirtschaftsstandort ist auch an eine effiziente Ausfuhrkontrolle gebunden. Wenngleich die aktuelle Ausfuhrgenehmigungspraxis effektiv sein mag, so mangelt es deutlich an Effizienz und Transparenz in den Verfahren. Für die deutschen Exportunternehmen und deren ausländische Partner ergibt sich hieraus ein Mangel an Planungssicherheit, der auf deutscher Seite einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für die betroffenen Unternehmen und somit für Deutschland als Wirtschaftsstandort darstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie haben sich die Bearbeitungszeiten von Ausfuhrgenehmigungsanträgen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach regulären – nicht unter die EU-Dual-Use-Verordnung fallenden – Anträgen auf Ausfuhrbzw. Verbringungsgenehmigung und Anträgen auf Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter sowie jeweils nach arithmetischem Mittel und statistischem Median aufschlüsseln)?

2

Wie haben sich die Bearbeitungszeiten von Ausfuhrgenehmigungsanträgen in den letzten zwei Jahren durchschnittlich entwickelt (bitte nach regulären – nicht unter die EU-Dual-Use-Verordnung fallenden – Anträgen auf Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigung und Anträgen auf Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter aufschlüsseln)?

3

Welche Faktoren sind aus Sicht der Bundesregierung aktuell ausschlaggebend für die langen Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge beim BAFA?

4

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge im BAFA zu beschleunigen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sieht sie vor?

5

Wie viele Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen (Extra-EU-Lieferungen) wurden 2022 beim BAFA eingereicht (bitte nach Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste [Rüstungsgüter] aufschlüsseln sowie nach Anhang I der Verordnung (EU) Nummer 2021/821 [Dual-Use-Güter] und hierbei jeweils nach den Zielländern aufschlüsseln)?

a) Wie viele dieser Anträge je Land wurden 2022 in die Ressortabstimmung weitergeleitet?

b) Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt?

6

Wie viele Anträge auf Verbringungsgenehmigung (Intra-EU-Lieferungen) wurden 2022 beim BAFA eingereicht (bitte analog zu den Ausfuhrgenehmigungen in Frage 54 aufschlüsseln)?

a) Wie viele dieser Anträge je Land wurden 2022 in die Ressortabstimmung weitergeleitet?

b) Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt?

7

Wie viele Ausfuhranträge für von Anhang I der Verordnung (EU) Nummer 2021/821 erfasste Dual-Use-Güter gingen in den letzten zehn Jahren vom BAFA in die Ressortabstimmung (bitte Anzahl der Anträge nach Jahren auflisten), und um welche Güterlistenpositionen handelte es sich hierbei jeweils überwiegend (bitte mindestens die zehn meistbetroffenen Güterlistenpositionen auflisten)?

8

Welche Gründe machen eine Weiterleitung einzelner Anträge auf Ausfuhrgenehmigungsverfahren in die Ressortabstimmung notwendig?

a) Welche Ausbildung und Berufserfahrung hält die Bundesregierung im BMWK oder in den an der Ressortabstimmung beteiligten Bundesministerien für erforderlich, um solche Vorlagefälle angemessen zu analysieren und zu entscheiden?

b) Warum werden entsprechende Personalkapazitäten nicht beim BAFA aufgebaut?

c) Warum werden keine politischen Leitlinien erstellt, auf deren Basis das BAFA auch politisch sensible Fälle selbst entscheiden kann, damit nur in ganz besonderen Ausnahmefällen auf die politische Einschätzung der an der Ressortabstimmung beteiligten Bundesministerien zurückgegriffen werden muss?

9

Wie hoch ist der Umfang (in Millionen Euro) von Lieferungen, die sich derzeit im Genehmigungsverfahren beim BAFA oder in der Ressortabstimmung befinden (bitte im Vergleich zum Umfang der Jahre 2022 und 2021 darstellen)?

10

Hält die Bundesregierung die Entscheidungskompetenz des BAFA bei der Bearbeitung von Ausfuhranträgen für angemessen oder ist eine Erweiterung der Entscheidungskompetenzen des BAFA mit Blick auf Ausführanträge geplant, um die in die Ressortabstimmung eingebundenen Bundesministerien und Behörden zu entlasten?

11

Überlegt die Bundesregierung, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Entscheidungsvorbehalt in der Ressortabstimmung einzuräumen, um in Streitfällen vertretbare Bearbeitungszeiten zu ermöglichen?

a) Wenn ja, ab wann plant die Bundesregierung, die Möglichkeit einer unilateralen Entscheidung des BMWK praktisch umzusetzen?

b) Wenn nein, wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Argument, dass nur das BMWK über die personelle und fachliche Ausstattung verfügt, um eine adäquate Abwägung aller relevanten Entscheidungshintergründe zu leisten (Kompetenz Handelskontrolle sowie Kenntnis wirtschaftlicher Kosten und Arbitragemöglichkeiten potenzieller Endverwender)?

12

Sind der Bundesregierung seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Fälle bekannt geworden, in denen Dual-Use-Güter, die mit Genehmigung des BAFA nach China ausgeführt wurden, anschließend von China nach Russland exportiert wurden?

13

Wie viele Ausfuhranträge für von Anhang I der Verordnung (EU) Nummer 2021/821 erfasste Dual-Use-Güter mit Bestimmungsziel China gingen in den letzten zehn Jahren vom BAFA in die Ressortabstimmung (bitte Anzahl der Anträge nach Jahren auflisten), und um welche Güterlistenpositionen handelte es sich hierbei jeweils überwiegend (bitte mindestens die zehn meistbetroffenen Güterlistenpositionen auflisten)?

14

Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im BAFA für Ausfuhranträge von Dual-Use-Gütern, die von Anhang I der Verordnung (EU) Nummer 2021/821 erfasst werden, nach China pro Jahr im Zeitraum der letzten zehn Jahre, zuletzt 2022 (bitte nach arithmetischem Mittel und statistischem Median aufschlüsseln)?

15

Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in der Ressortabstimmung für Ausfuhranträge von Dual-Use-Gütern, die von Anhang I der Verordnung (EU) Nummer 2021/821 erfasst werden, nach China pro Jahr im Zeitraum der letzten zehn Jahre, zuletzt 2022 (bitte nach arithmetischem Mittel und statistischem Median aufschlüsseln)?

16

Gibt es bei den in die Ausfuhrkontrolle involvierten Bundesministerien und beim BAFA konkrete Leitlinien zur Genehmigungsfähigkeit von gelisteten Dual-Use-Gütern mit Bestimmungsziel China?

a) Wenn ja, wie sehen diese aus?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung diese für nicht notwendig?

17

Hat die China-Strategie der Bundesregierung Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis für Ausfuhranträge nach China, und wenn ja, wie gestalten sich diese konkret?

18

Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung der jährlichen Anzahl von Anträgen auf Exportgenehmigungen beim BAFA (nach Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste bzw. Anhang I der Verordnung (EU) Nummer 2021/821 sowie nach Ausfuhren und Verbringungen aufschlüsseln) vor dem Hintergrund absehbarer Entwicklungen beim weltweiten Bedarf an Rüstungsgütern sowie beim Bedarf an kontrollierten Dual-Use-Gütern ein?

19

Welche Personalkapazitäten in den Abteilungen 2 und 3 des BAFA hält die Bundesregierung für erforderlich, um nicht nur das aktuelle Antragsaufkommen für Exportgenehmigungen in angemessener Zeit bearbeiten zu können, sondern auch ein potenziell wachsendes Antragsaufkommen aufgrund neuer möglicher Ausfuhrbeschränkungen angemessen bearbeiten zu können?

20

Hält die Bundesregierung ungeachtet etwaiger personeller Anpassungen beim BAFA sonstige Anpassungen für notwendig, um die Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge beim BAFA zu verkürzen, und wenn ja, welche?

21

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund auch perspektivisch steigender Antragsverfahren den Stand und die Möglichkeiten sowie Potenziale der Digitalisierung in den Ausfuhrgenehmigungsverfahren?

22

Hält die Bundesregierung die Ausfuhrkontrollverfahren für transparent genug?

a) Wenn ja, wie bewertet sie Forderungen aus der Wirtschaft, dass die Verfahren insbesondere mit Blick auf Auskünfte über Stand und erwartbaren Genehmigungshorizont transparenter gestaltet werden müssen?

b) Wenn nein, wie gedenkt sie, die Verfahren transparenter zu gestalten?

23

Welche konkreten zeitlichen Einsparpotenziale sieht die Bundesregierung mit Blick auf Genehmigungsverfahren für Lieferungen an ausgewählte EU- und NATO-Partner sowie enge Partnerstaaten durch die am 1. September 2023 in Kraft getretenen überarbeiteten Allgemeinen Genehmigungen sowie die fünf neuen Allgemeinen Genehmigungen?

24

Warum wurden mit Blick auf die Bekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nummer 37 für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in bestimmte Länder vom 28. Juli 2023 neben den sechs neu aufgenommenen privilegierten Bestimmungszielen Argentinien, Chile, Mexiko, Republik Korea, Singapur und Uruguay nicht auch – wie aus Wirtschaftskreisen gefordert – Brasilien und Taiwan als privilegierte Bestimmungsziele aufgenommen?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung aus Wirtschaftskreisen, dass die Dual-Use-Verordnung (EU) in anderen EU-Mitgliedstaaten dahin gehend anders ausgelegt wird, dass in diesen Ländern (z. B. Frankreich) Ausfuhranträge deutlich schneller als hierzulande bearbeitet werden und Ausfuhren genehmigt werden, die hierzulande keine Ausfuhrgenehmigung erhalten würden?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im EU-Vergleich?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die verbreitete Einschätzung aus Wirtschaftskreisen, dass das Ansehen exportorientierter deutscher Unternehmen als zuverlässige Lieferanten beschädigt wird, wenn vertraglich vereinbarte Liefertermine aufgrund überlanger Genehmigungsverfahren nicht gehalten werden können?

Berlin, den 13. November 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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