Erneutes Abendessen der Bundesregierung mit Verfassungsrichtern vor Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 30. Juni 2021 traf sich eine Delegation von Richtern des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth im Bundeskanzleramt zu einem gemeinsamen Essen mit der damaligen Bundesregierung unter Leitung der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Während des Abendessens durften sich die 15 anwesenden Richter einen Vortrag der damaligen Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht zur Rechtfertigung der Lockdowns im Rahmen der Corona-Pandemie anhören (https://reitschuster.de/post/dinner-im-kanzleramt-verfassungsrichter-in-diensten-der-politik/). Zuvor traf sich am Rande des Abendessens der Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Stephan Harbarth mit der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu einem viertelstündigen vertraulichen „Vorgespräch“. Kurze Zeit nach dem gemeinsamen Abendessen entschied das Bundesverfassungsgericht „ganz im Sinne“ der Bundesregierung (https://reitschuster.de/post/schon-wieder-verfassungsrichter-essen-mit-der-regierung/).
Im Jahr 2022 verzichtete man auf ein gemeinsames Treffen, zudem kündigte das Gericht eine transparentere Öffentlichkeitsarbeit an (https://reitschuster.de/post/schon-wieder-verfassungsrichter-essen-mit-der-regierung/).
Nunmehr soll es erneut zu einem nicht öffentlich angekündigten Treffen der Verfassungsrichter mit der Bundesregierung gekommen sein. Am 8. November 2023 sollen Vertreter der Bundesregierung auf Einladung des Bundesverfassungsgerichts zu einem gemeinsamen Abendessen nach Karlsruhe gereist sein. Nur eine Woche später, am 15. November 2023, entscheidet der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage der Opposition gegen den Nachtragshaushalt 2021, in der die Kläger davon ausgehen, dass die Bundesregierung wegen der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse nicht ohne Weiteres 60 Mrd. Euro an Kreditermächtigungen für Corona in den Klimafonds verschieben durfte (https://reitschuster.de/post/schon-wieder-verfassungsrichter-essen-mit-der-regierung/).
Eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre nach Ansicht der Fragesteller eine Zerreißprobe für die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Fand am 8. November 2023 ein Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit Vertretern des Bundesverfassungsgerichts statt?
a) Wenn ja, wer nahm von Seiten der Bundesregierung an diesem Treffen teil?
b) Wenn ja, wer nahm von Seiten des Bundesverfassungsgerichts an diesem Treffen teil?
c) Wenn ja, welche Themen wurden auf diesem Treffen besprochen?
d) Wenn ja, gab es im Vorfeld oder im Nachgang zu diesem Treffen Einzelgespräche zwischen Verfassungsrichtern und Mitgliedern der Bundesregierung, und welche Themen wurden dabei ggf. besprochen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 über eine Klage einer Oppositionsfraktion gegen den Nachtragshaushalt 2021 entscheiden will, in der davon ausgegangen wird, dass die Bundesregierung wegen der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse nicht ohne Weiteres 60 Mrd. Euro an Kreditermächtigungen für Corona in den Klimafonds verschieben durfte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, seit wann?
Aus welchen Gründen wurde erneut ein Treffen zwischen der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht in Betracht gezogen, nachdem diese Art von Treffen im Jahr 2022 nicht stattgefunden hat?