Digitalpolitische Aspekte der China-Strategie der Bundesregierung
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Barbara Benkstein, Edgar Naujok, Steffen Janich, Beatrix von Storch, Nicole Höchst, Jörn König, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung veröffentlichte im Sommer dieses Jahres ihre China-Strategie (Bundestagsdrucksache 20/7770). Darin werden auch zahlreiche digitalpolitische Aspekte behandelt, wie z. B. technologische Souveränität (ebd., S. 17), der Schutz kritischer Infrastrukturen (ebd., S. 21) oder die Sicherheit im Cyberraum (ebd., S. 22). Gleichwohl taucht der geläufige Begriff der chinesischen „digitalen Seidenstraße“, die laut Chinas Außenminister Wang Yi spätestens seit Ende des Jahres 2020 das Kernstück der seit 2015 von der Volksrepublik unter dem Titel „Belt and Road Initiative“ betriebenen Seidenstraßeninitiative ist (https://www.golem.de/news/internetinfrastruktur-chinas-digitale-seidenseidenstraße-2205-164888.html), mit keinem Wort in dem 32-seitigen Strategiepapier der Bundesregierung auf. Vielmehr erklärt die Bundesregierung explizit, dass sie sich nicht an der Seidenstraßeninitiative beteiligt aufgrund der Nichteinhaltung sozialer und ökologischer Standards (ebd., S. 25).
Die Sicherung ausländischer Rohstoffmärkte in Afrika, Südamerika und im Südpazifik durch milliardenschwere Investitionen sowie die Finanzierung des Aufbaus weltweiter physischer und digitaler (5G-Netze) Infrastrukturen durch die Seidenstraßeninitiative gehen jedoch Hand in Hand mit direkter oder indirekter politischer Einflussnahme durch die Volksrepublik China (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28086). Dessen ungeachtet wurde noch im Jahr 2019 an den Exportweltmeister China Entwicklungshilfe gezahlt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15567; https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/fdp-geht-gegen-deutsche-entwicklungshilfe-fuer-china-vor-16540625.html).
In der China-Strategie verfolgt die Bundesregierung auch zu den genannten digitalpolitischen Aspekten mittlerweile ein Konzept des De-Risking mit dem Ziel, technologische, wirtschaftliche und politische Abhängigkeiten von China zu verringern (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/china-strategie-bundesregierung-100.html). Nach Auffassung der Fragesteller werden dazu jedoch zu wenige konkrete Ziele mit messbaren Indikatoren und Maßnahmen hinterlegt, vielmehr handelt es sich um eine erwartbare Aufreihung von Absichtserklärungen, die teilweise bekannt, teilweise bereits überholt sind, wie die angekündigte Ausgestaltung des EU Chips Act (ebd., S. 17), der bereits verabschiedet wurde und am 21. September 2023 in Kraft trat (https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-for-digital-age/european-chips-act_de).
So genehmigte das Bundeskabinett unter Vorsitz des Bundeskanzlers und ehemaligen Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz auch die Beteiligung des chinesischen Staatskonzerns Cosco am Betreiberunternehmen HHLA des größten deutschen Seehafens, dem Hamburger Hafen, obwohl der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages und selbst sechs Bundesministerien erhebliche Bedenken gegen die Beteiligung äußerten (https://www.tagesschau.de/inland/regional/hamburg/ndr-china-investition-in-hamburg-falsche-einstufung-durch-hhla-100.html).
Auch wird in der China-Strategie der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller deren wirtschaftsfeindlicher Kurs deutlich, indem sie sich für ein besseres Verständnis Chinas für die Anliegen des Lieferkettengesetztes einsetzt (ebd., S. 10) und Investitionsgarantien für deutsche Unternehmen einer vertieften Prüfung unterziehen wird, während 71 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Investitionen in China weiter steigern möchten (https://kpmg.com/de/de/home/themen/2022/01/deutsche-unternehmen-in-china.html). Bereits im Jahr 2021 überstiegen die Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in China 100 Mrd. Euro (vgl. www.iwkoeln.de/studien/juergen-matthes-kaum-diversifizierung.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche digitalpolitischen Erkenntnisse und digitalpolitischen Absichten in Bezug auf China wurden im Rahmen der Strategieentwicklung von der Bundesregierung neu gewonnen bzw. neu entworfen, und welche digitalpolitischen Erkenntnisse und digitalpolitischen Absichten der Bundesregierung in Bezug auf China waren bereits bekannt bzw. waren bereits umrissen?
Wurden, aus Sicht der Fragesteller angesichts der Syntax zahlreicher Textpassagen zur Formulierung des Strategiepapiers Anwendungen generativer künstlicher Intelligenz (KI) angewendet wie z. B. ChatGPT, und wenn ja, welche, und welche Textpassagen wurden damit verfasst?
Als wie tragfähig betrachtet die Bundesregierung ihre Prognose „Wir können weltweit Standards für energieeffiziente, langlebige, reparaturfreundliche und kreislauffähige Produkte setzen“, angesichts der Tatsache, dass die weltweite Normung und Standardisierung, z. B. in Gremien wie die Internationale Organisation für Normung (ISO), die Internationale Fernmeldeunion (ITU) oder die Internationale Elektronische Kommission (IEC), der Bundesregierung nicht weisungsgebunden ist (Bundestagsdrucksache 20/7770, S. 22)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beliebtheit von energieeffizienten, langlebigen, reparaturfreundlichen und kreislauffähigen Produkten in Afrika, Asien, Australien und Südamerika vor (bitte nach Produktkategorie und Kontinent getrennt erläutern)?
Welche Methoden der Strategischen Vorausschau beabsichtigt die Bundesregierung anzuwenden, um aufkommende Schlüsseltechnologien im Konkurrenzkampf mit China frühzeitig zu identifizieren, wurden diese bereits angewendet, und wenn ja, welche Schlüsseltechnologien wurden damit bereits identifiziert (ebd., S. 17)?
Welche Schlüsseltechnologien sind für die Bundesregierung im Konkurrenzkampf mit China aktuell von Bedeutung?
Welche konkreten Zielvorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Absicht, sich für die gleichberechtigte Teilhabe deutscher Unternehmen in Normungs- und Standardisierungsaktivitäten in China einzusetzen, und welche konkreten Maßnahmen sollen dazu ergriffen werden (ebd., S. 18)?
An Aktivitäten in welchen chinesischen Normungs- und Standardisierungsgremien bzw. Normungs- und Standardisierungsausschüssen denkt die Bundesregierung hier insbesondere?
Wurden bereits Maßnahmen ergriffen, ein europäisches Open-Source-Ökosystem aufzubauen, und wenn ja, warum, und welche Maßnahmen wurden ergriffen (ebd., S. 18)?
Welche Erfolge wurden durch die Maßnahmen bereits erzielt?
Was versteht die Bundesregierung unter „technologischer Abhängigkeit“, z. B. in kritischen Bereichen der Informationstechnologie (ebd., S. 17)?
Wie ist die Ankündigung der Bundesregierung, mehr in Forschung, Entwicklung und Innovation zur Stärkung der technologischen Souveränität zu investieren, vor dem Hintergrund zu verstehen, dass der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2024 für das Bundesministerium für Bildung und Forschung Kürzungen von über 1 Mrd. Euro vorsieht (ebd., S. 17)?
Konnte die angekündigte Fortentwicklung der Güterlisten in den internationalen Exportkontrollregimen sowie die Überprüfung der nationalen Güterlisten in den Bereichen Cybersicherheit und Überwachungstechnik bereits umgesetzt werden, wenn nein, warum nicht, und wann soll dies erfolgen, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben diese Arbeiten geführt (ebd., S. 20)?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen, wie mit den Ergebnissen der in der Strategie angesprochenen Prüfung von Huawei-Komponenten gemäß § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) umgegangen werden soll (ebd., S. 21)?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung einzelne Ressorts, die einen stärkeren sicherheitspolitischen Fokus haben, und andere Ressorts, die einen stärkeren wirtschaftspolitischen Fokus haben, und wie ist die Position der Auswärtigen Amts?
Welche öffentlichen Beschaffungen im Bereich kritischer Infrastrukturen (KRITIS) wurden seit dem Jahr 2021 intensiv auf mögliche Sicherheitsrisiken geprüft (ebd., S. 21), auf welcher Gesetzesgrundlage erfolgte dies, welche Maßnahmen wurden dazu ergriffen, und zu welchen Ergebnissen und Konsequenzen haben die Prüfungen geführt?
Seit wann sind der Bundesregierung die gegen Deutschland gerichteten, immer weiter zunehmenden Spionageaktivitäten insbesondere im Cyberraum bekannt, und kann die Bundesregierung diese Zunahme qualitativ und quantitativ beschreiben (bitte ausführen, ebd., S. 21)?
Wird der Verfassungsschutzbericht auch Hinweise auf Kenntnisse zu chinesischer Cyberspionage enthalten, um das öffentliche Problembewusstsein zu stärken, so wie es auch bezüglich chinesischer Einflussnahme angekündigt wird (ebd., S. 21)?
In welchem Umfang und welcher Qualität haben nach Kenntnis der Bundesregierung chinesische Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit Chinas Politik zu Hongkong und Taiwan seit dem Jahr 2017 zugenommen, und welche Bedeutung haben digitale Instrumente dafür (ebd., S. 22)?
Zu welchen Maßnahmen hat die Ankündigung der Bundesregierung, mit der dienstlichen Verwendung internetbasierter Dienstleistungen, Apps und sozialer Medien aus China restriktiv umzugehen, bereits geführt (ebd., S. 22)?
Betrachtet die Bundesregierung „maximale Transparenz und Öffentlichkeit, insbesondere, wenn öffentliche Mittel für die Zusammenarbeit mit China eingesetzt werden“ als angemessen, ausreichend und dem nationalen deutschen Interesse dienend, wenn es bei dieser Zusammenarbeit um digitale Technologien geht, die auch militärisch genutzt werden können oder von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung für den Standort Deutschland sind (ebd., S. 22)?
Welche neuen klaren Vorgaben wurden von der Bundesregierung seit dem Jahr 2021 bei der Beschaffung von IT des Bundes bislang gemacht, um zu mehr Sicherheit im Cyberraum und insbesondere zur Wahrung der Informationssicherheit zu gelangen, und welche Beschaffungen, die auch Technologie chinesischer Herkunft beinhalteten, waren davon betroffen (ebd., S. 22)?
Welche Aspekte des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der CER (Critical Entitles Resilience)-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen („KRITIS-Dachgesetz“) sind derzeit noch in der Ressortabstimmung, welche unterschiedlichen Positionen werden dazu ggf. noch eingenommen, und zu welchen Aspekten des Entwurfes herrscht in der Bundesregierung bereits Einigkeit (ebd., S. 22)?
Wann soll der Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingestellt werden?
Sieht die Bundesregierung angesichts der nach Ansicht der Fragesteller offensichtlichen und gravierenden Verfahrensfehler (https://www.tagesschau.de/inland/regional/hamburg/ndr-china-investition-in-hamburg-falsche-einstufung-durch-hhla-100.html) die Voraussetzungen der §§ 48, 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes als erfüllt an (vgl. die Einschätzung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8548, S. 12) , um ggf. die Beteiligung des chinesischen Staatskonzerns Cosco am Hamburger Hafen rückgängig zu machen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Mit welchen finanziellen, personellen oder organisatorischen Ressourcen unterstützt die Bundesregierung die Initiative Wirtschaftsschutz (Bundestagsdrucksache 20/7770, S. 22)?
Welche inhaltlichen Positionen wird die Bundesregierung bei der Überarbeitung der EU Cyber Diplomacy Toolbox einbringen (ebd., S. 22)?
Welche eigens errichteten chinesischen und anderen ausländischen Zertifizierungsregime im Bereich der Cybersicherheit lehnt die Bundesregierung aufgrund sachfremder Auflagen und intransparenter Überprüfungsmethoden ab (bitte einzeln auflisten), wie wird die jeweilige Ablehnung der Bundesregierung umgesetzt, und ab wann wird die jeweilige Ablehnung wirksam werden (ebd., S. 22)?
Wenn die multilaterale Stärkung der internationalen Cybersicherheit auf Basis des Völkerrechts für die Bundesregierung zur Sicherheit im Cyberraum „eine Priorität“ ist, ist dann die unilaterale Stärkung der nationalen kritischen Infrastrukturen, der nationalen Sicherheitsgesetzgebung und der deutschen IT-Sicherheitsbehörden eine andere Priorität, und wenn ja, welche Priorität priorisiert die Bundesregierung, und wie begründet die Bundesregierung ihre Priorisierungen (ebd., S. 22)?
An welche konkreten Maßnahmen zur multilateralen Stärkung der internationalen Cybersicherheit auf Basis des Völkerrechts hat die Bundesregierung bei der Formulierung ihrer China-Strategie gedacht?
Welche Erfolge im Bereich der Sicherheit im Cyberraum konnten auf Basis des Völkerrechts bereits erzielt werden?
In welchen Gremien beabsichtigt die Bundesregierung, die multilaterale Stärkung der internationalen Cybersicherheit auf Basis des Völkerrechts voranzutreiben (bitte im Einzelnen erläutern)?
Aus welchen Gründen wird das Thema Produktpiraterie, das insbesondere auch elektronische Konsumgüter betrifft, die weltweit vor allem von China aus über das Internet vermarktet werden und nach Auffassung der Fragesteller nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern auch aus Verbrauchersicht hinsichtlich Gesundheits- und Umweltverträglichkeit von hoher Bedeutung sind, in dem 32-seitigen Strategiepapier nur in einem kurzen Halbsatz erwähnt, und welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in den nächsten zwei Jahren dagegen zu ergreifen (ebd., S. 11)?
Ist die Evaluierung der deutsch-chinesischen Kooperation im Bereich Industrie 4.0 mittlerweile abgeschlossen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein warum nicht, und wann soll dies erfolgen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4441)?
Bis wann werden sämtliche Projekte der zweiten Förderbekanntmachung „Chinesische Kooperation zur intelligenten Fertigung (Industrie 4.0) und Smart Services“ abgeschlossen sein, in Form der Einreichung der Verwendungsnachweise durch die Fördernehmer?
Ist die finale Entscheidung über die dritte Förderbekanntmachung „Chinesische Kooperation zur intelligenten Fertigung (Industrie 4.0) und Smart Services“ mittlerweile gefallen, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht, und wann soll dies erfolgen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4441)? Wurden dabei Evaluierungen vorangegangener Förderrunden berücksichtigt, wenn ja welche, und wenn nein warum nicht?
Wurde bei der Entwicklung der dritten Förderbekanntmachung „Chinesische Kooperation zur intelligenten Fertigung (Industrie 4.0) und Smart Services“ auch die Absicht der Bundesregierung, im Rahmen der Forschungs- und Innovationsförderung Vorgaben zu machen, damit Projekte mit China, in denen Wissensabfluss wahrscheinlich ist, nicht oder nur unter geeigneten Auflagen gefördert werden, berücksichtigt, und wenn ja, wie (ebd., S. 17)?
An welche konkreten „ergänzenden Vereinbarungen im Digitalbereich“ denkt die Bundesregierung im Einzelnen hinsichtlich ihrer Absicht, bestehende Abkommen im Bereich der Handelspolitik „noch“ effektiver zu nutzen (Bundestagsdrucksache 20/7770, S. 24)?