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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur Situation der durch Saatgut-Verunreinigungen mit NK 603 geschädigten Landwirte

Haftungsregelung im Gentechnikgesetz für den Fall von Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen, Verunreinigung von Saatgut mit dem gentechnisch veränderten Mais NK 603, Schadensausgleich für betroffene Landwirte durch das Unternehmen Pioneer oder Niedersächsische Landesbehörden, rechtliche Bewertung, Toleranzwert für fremde und gentechnisch veränderte Anteile im Saatgut<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

11.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/355827. 10. 2010

Zur Situation der durch Saatgut-Verunreinigungen mit NK 603 geschädigten Landwirte

der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Kerstin Tack, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das Gentechnikgesetz verpflichtet zum Schutz von Mensch und Umwelt und zur Gewährleistung der Möglichkeit zur gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung (§ 1 des Gentechnikgesetzes (GentG)).

So darf Saatgut, das mit nicht für den Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt ist, nicht ausgesät, sondern muss vernichtet werden. Sollte es dennoch zur Aussaat gekommen sein, werden die Felder in der Regel umgebrochen, um das Risiko einer weiteren Verbreitung von nicht zugelassenen GVO zu minimieren.

Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, bis Ende März 2010 alle Untersuchungsergebnisse ihrer Saatgutanalysen zu melden, um eine Aussaat von verunreinigtem Saatgut zu verhindern. Im Fall des NK603-Mais hat das Land Niedersachsen diese Frist nicht eingehalten.

Im April 2010 wurde bekannt, dass das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LAVES bei einer Untersuchung von Saatgut der Firma Pioneer Hi-Bred Northern Europe, welches von einem Unternehmen in Buxtehude vertrieben wurde, bereits im Februar 2010 Verunreinigungen mit dem nicht zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Mais NK603 festgestellt hatte. Das Saatgut wurde in Ungarn erzeugt, wo Pioneer Versuche mit dem Gentechnik-Mais durchgeführt hatte.

Nach Auskunft der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/2511) mit Stand vom 8. Juli 2010 war in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz das verunreinigte Saatgut bereits auf fast 2 000 Hektar ausgebracht worden. Die Landesregierungen ordneten die Beseitigung an und forderten die betroffenen Landwirte auf, ihre Flächen innerhalb einer Woche umzubrechen und Auskunft über Herkunft, Menge, Aussaat, Flächen und etwaiges Restsaatgut zu geben.

Den 228 betroffenen Landwirten sind durch den Umbruch ihrer Maisfelder, Ernteausfall, Neuansaat, Düngemittel, Pflanzenschutz u. Ä. enorme Kosten entstanden (bis zu 2 000 Euro pro Hektar). Bis heute sind sie dafür nicht entschädigt worden. Die Firma Pioneer Hi-Bred Northern Europe als Verursacherin der Verunreinigung verweigert Schadenersatz und sieht die Landesbehörden in der Pflicht:

„Allein aus Gründen der verspäteten Mitteilung der Niedersächsischen Behörden haben diese den Schaden verursacht und sind aus unserer Sicht gehalten, den Schaden zu regulieren.“ (Schreiben vom 22. Juni 2010 an Vertriebspartner und Landwirte).

Die Firma Pioneer Hi-Bred Northern Europe erklärt einen Rechtsstreit gegen das Land Niedersachsen führen zu wollen, welches wegen „fehlerhaften Probenahmen und der verspäteten Ergebnismitteilung als Schadensverursacher und Ersatzpflichtiger“ gesehen werde (Pressemitteilung des Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband e. V. vom 30. Juni 2010). Statt Schadenersatzzahlungen werden den betroffenen Landwirten zinslose Darlehen angeboten.

Zudem ist diese „freiwillige Soforthilfe“ verknüpft mit der Bedingung zur Mitwirkung der Landwirte an der Einleitung eines „Amtshaftungsverfahrens“ gegen das Land Niedersachsen, d. h. sie müssen mit einer Unterschrift ihr Interesse an der Durchführung eines Musterverfahrens erklären.

Das Angebot von Darlehen in Höhe von 1 182 bis 1 500 Euro pro Hektar wird Anfang September 2010 auf 1 800 Euro pro Hektar erhöht. Dies ist weder ausreichend hinsichtlich der Höhe des Schadens noch kann hingenommen werden, dass statt Schadenersatz Darlehen angeboten werden, die abhängig vom Ausgang eines gerichtlichen Musterverfahrens von den Landwirten zurückgezahlt werden müssen. Deshalb kritisiert der Deutsche Bauernverband e. V. dies als „Lösungsvorschlag mit Pferdefuß“. Das Angebot des Verbandes, dass die betroffenen Landwirte im Gegenzug zu einer Schadenersatzleistung der Firma Pioneer ihre möglichen Ansprüche gegenüber den Landesbehörden abtreten würden, ist von der Firma Pioneer abgelehnt worden.

Die im Gentechnikgesetz festgeschriebene Haftungsregelung verpflichtet die Verursacher von Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen zum Ersatz des für die Betroffenen entstandenen wirtschaftlichen Verlustes. Aber bis heute warten die betroffenen Landwirte auf ihre Entschädigung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es ein wichtiges Anliegen des Gesetzgebers ist, mit der Haftungsregelung im Gentechnikgesetz für einen schnellen und unbürokratischen Schadensausgleich zwischen Verursacher und Geschädigten zu sorgen und Geschädigten langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren möglichst zu ersparen?

Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, für mehr Klarheit zu sorgen, um einen wirklich schnellen und unkomplizierten Schadensausgleich zu erreichen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass ein nicht erfolgter Schadensausgleich für die betroffenen Landwirte zur Existenzbedrohung werden kann?

Ist dies nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Koexistenzgrundsatz bzw. der im § 1 GentG als Zweck des Gesetzes genannten Gewährleistung der Möglichkeit zur gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung vereinbar?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Weigerung der Firma Pioneer, den betroffenen Landwirten Schadenersatz zu leisten?

Wer ist nach Einschätzung der Bundesregierung Verursacher des Schadens?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Auseinandersetzung zwischen betroffenen Landwirten und der Firma Pioneer?

5

Welche Argumente sprechen für bzw. gegen eine Mitschuld der niedersächsischen Landesbehörden, und welche Konsequenzen könnten sich daraus für die betroffenen Landwirte ergeben?

6

Wie bewertet die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der großen öffentlichen Empörung über solche GVO-Verunreinigungsfälle, die von der Firma Pioneer und anderen Saatgutunternehmen erhobene Forderung nach einem Toleranzwert von 0,1 Prozent auch für nicht in der EU zugelassene GVO im Saatgut?

7

Welcher Toleranzwert gilt bei herkömmlichem und bei ökologischem Saatgut für das Vorhandensein von fremden, nicht gentechnisch veränderten Anteilen?

8

Wird sich die Bundesregierung für einen solchen Toleranzwert auf EU-Ebene einsetzen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass nach der Einführung solcher Toleranzwerte im Laufe der Zeit Überschreitungen dieser Toleranzwerte von den Anbietern wiederum genutzt werden, neue, noch höhere Toleranzwerte einzufordern usw.?

Wie verträgt sich dies mit dem Vorsorgeprinzip, Schutzgedanken und Koexistenzgrundsatz?

10

Sind solche Verunreinigungsfälle nach Einschätzung der Bundesregierung Resultat eines nachlässigen Umgangs bei der Trennung, oder sind sie als Beweis zu werten, dass Koexistenz zwischen gentechnikfreier Produktion und Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen nicht möglich ist?

Welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus?

11

Wie schätzt die Bundesregierung die Argumentation der Firma Pioneer ein, dass ein Schadenersatz an die Landwirte ohne entsprechendes Gerichtsurteil nicht gezahlt werden könne, weil sonst kein Amtshaftungsverfahren gegen das Land Niedersachsen initiiert werden könne und somit unter Umständen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Land Niedersachsen verloren gehen würden?

Welche rechtliche Grundlage gibt es für diese Befürchtungen der Firma Pioneer?

Berlin, den 27. Oktober 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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