Menschenrechtssituation in Kasachstan und Haltung der Bundesregierung
der Abgeordneten Katrin Werner, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Harald Koch, Stefan Liebich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Mai 2009 stimmte der Staatspräsident Kasachstans, Nursultan Nasarbajew, einem Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte im Zeitraum von 2009 bis 2012 zu. Kasachstan sah sich im Vorfeld seiner Übernahme des Vorsitzes in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) mit Kritik von einheimischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen konfrontiert, wonach das Land seinen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nicht nachkäme. Die Bundesrepublik Deutschland zählte zu den ausdrücklichen Unterstützern eines OSZE-Vorsitzes Kasachstans.
Dennoch berichten renommierte internationale Menschenrechtsorganisationen ebenso wie der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, übereinstimmend von anhaltenden massiven und strukturierten Menschenrechtsverletzungen insbesondere im Strafvollzug. In kasachischen Gefängnissen sind demnach Folterpraktiken und andere Formen unmenschlicher, grausamer und entwürdigender Behandlung weit verbreitet. Unter Folter erpresste „Geständnisse“ werden nach wie vor als Beweismittel vor Gericht zugelassen, inhaftierte Personen müssen häufig längere Zeit in Isolationshaft verbringen, ebenso wie ihnen notwendige medizinische Behandlung verweigert wird (vgl. Amnesty International Report 2010 zu Kasachstan).
Seit Juli 2010 kam es zu vermehrten Häftlingsrevolten gegen die unmenschlichen Haftbedingungen und Misshandlungen. Medienberichten zufolge verstümmelten sich im Granitny-Gefängnis mindestens 38 Häftlinge selbst durch Aufschneiden des Bauches oder der Pulsadern, mehrere verstarben an ihren schweren Verletzungen. Weitere Massenproteste von Häftlingen mit Selbstverstümmelungen fanden im Dolinka-Gefängnis in Karaganda und in Akmola statt. Andere Gefangene traten in Hungerstreik (vgl. Internet: www.bbc.co.uk).
UN-Sonderberichterstatter Manfred Nowak wehrte sich bei seinem Kasachstan-Besuch Ende September/Anfang Oktober 2010 gegen Beschwichtigungs- und Vereinnahmungsversuche der kasachischen Regierung. Er äußerte sich gegenüber „Inter Press Service“ wie folgt: „Torture remains a major problem. The government did a lot to obstruct my fact-finding efforts in 2009. It was difficult for me to arrive at a good assessment of the situation” (Internet: http://ipsnews.net).
Laut Bundesregierung fördert(e) das Auswärtige Amt finanziell eine Arbeitsgruppe, die Folteropfer betreuen, Foltervorwürfen nachgehen und das „Internationale Kasachische Büro für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit“ bei Vorschlägen für effizientere gesetzliche Präventionsmechanismen unterstützen soll. Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung die Reformen im Strafvollzug sowohl bilateral in der Zusammenarbeit der Justizministerien als auch im Rahmen des EU-Menschenrechtsdialogs und der Rechtsstaatsinitiative der EU-Zentralasienstrategie (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 11 und 12 auf Bundestagsdrucksache 17/3256).
Demnach hat die Bundesregierung in offensichtlicher Kenntnis der erheblichen Menschenrechtsverletzungen die Kandidatur Kasachstans für den OSZE-Vorsitz mit Nachdruck unterstützt. Es stellt sich daher die Frage nach den Beweggründen der Bundesregierung sowie nach den zu ziehenden politischen Konsequenzen aus der weiterhin angespannten und sich jüngst zuspitzenden Menschenrechtssituation in Kasachstan.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in Kasachstan im Allgemeinen, und die humanitären und menschenrechtlichen Haftbedingungen im kasachischen Strafvollzug im Besonderen?
In welchen konkreten Bereichen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung Kasachstan seit Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans im Mai 2009 menschenrechtspolitische Fortschritte verzeichnen, und in welchen Bereichen besteht noch Handlungsbedarf?
Worin bestehen die inhaltlichen Schwerpunkte des EU-Menschenrechtsdialogs mit Kasachstan, und wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Verlauf und die Ergebnisse?
Welche Überprüfungsmöglichkeiten stehen ihr zur Verfügung, um die Wirksamkeit des EU-Menschenrechtsdialogs zu beurteilen?
Wie bewertet die Bundesregierung die offizielle Definition von Folter in Kasachstan im Hinblick auf deren Übereinstimmung mit den Kriterien der UN-Antifolterkonvention von 1984, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für ihren bilateralen Menschenrechtsdialog auf justizministerieller Ebene und ihre Positionierung im Rahmen des EU-Menschenrechtsdialogs mit Kasachstan?
In welchem Umfang und über welche Zeiträume hat die Bundesrepublik Deutschland Ausbildungshilfe für die kasachische Grenzpolizei und militärische Ausbildungshilfe gegenüber Kasachstan geleistet, und inwieweit beinhalten die Ausbildungsmodule auch Themen wie Menschenrechtstraining und Folterprävention?
Wie viele Angehörige der kasachischen Streitkräfte haben bislang in Deutschland an Ausbildungslehrgängen teilgenommen und eine Ausbildung abgeschlossen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre und menschenrechtliche Situation in den Streitkräften Kasachstans?
Worin bestand die Ausstattungshilfe, die Kasachstan seit dem Jahr 2000 von der Bundesregierung erhalten hat, und inwiefern diente dies der Förderung von Demokratie und Menschenrechten in Kasachstan?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den kasachischen Behörden in Fragen der Grenzsicherung, der Bekämpfung illegaler Migration und des Terrorismus, und wie wird bei der praktischen Anwendung die Einhaltung von menschenrechtlichen Mindeststandards überprüft?
In welchem finanziellen Umfang und seit wann fördert das Auswärtige Amt eine Arbeitsgruppe, die Folteropfer in Kasachstan betreut und die Aufklärung von Foltervorfällen unterstützt, und aus welchen Vertretern setzt sich diese Arbeitsgruppe zusammen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umgang kasachischer Behörden mit zivilgesellschaftlichen Kräften, die sich für die Menschenrechte und demokratische Grundrechte einsetzen wollen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperationsbereitschaft Kasachstans gegenüber UN-Vertretern, die die Haftbedingungen in den Gefängnissen inspizieren und Foltervorwürfen nachgehen wollen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die oben zitierten Aussagen des UN-Sonderberichterstatters Manfred Nowak im Hinblick auf die Wirksamkeit des Null-Toleranz-Ansatzes bei Folter, den die Bundesregierung im Rahmen ihrer Empfehlungen zum universellen Staaten-Überprüfungsverfahren des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen ausgesprochen hat, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie sehen die Empfehlungen der Bundesregierung zum universellen Staaten-Überprüfungsverfahren des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen im Einzelnen aus, und in welchen Fällen kamen diese Empfehlungen bislang zur Anwendung?
Inwieweit beinhalten diese Empfehlungen auch die Möglichkeit, dass Sonderberichterstatter ohne längere Vorankündigungsfristen Gefängnisse eigener Wahl besuchen können, und wurde im Fall Kasachstans hiervon in der Vergangenheit bereits Gebrauch gemacht?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich Fällen von Selbstverstümmelungen von Gefangenen in kasachischen Gefängnissen, und welche Initiativen hat sie ergriffen, um von der kasachischen Regierung ggf. Aufklärung über mögliche Fallzahlen betroffener Personen und diesbezügliche Ursachen zu erhalten?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich eines eventuellen gehäuften Auftretens von Folter und anderen Formen körperlicher und seelischer Misshandlungen gegenüber bestimmten Gruppen von Gefangenen, und falls ja, um welche Gruppen handelt es sich hierbei?
Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, die Kandidatur Kasachstans für den OSZE-Vorsitz trotz fortbestehender erheblicher Einschränkungen bei Menschenrechten und demokratischen Grundrechten zu unterstützen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung im Rahmen der EU zum Ausbau der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kasachstan, und welche konkreten Vereinbarungen möchte sie hierbei in nächster Zeit realisieren?
Welche Beiträge hat die Bundesrepublik Deutschland zum Aufbau des Partnership for Peace Training Centers der NATO in Kasachstan geleistet, und welche zukünftigen Beiträge oder Projekte sind noch vorgesehen?
Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Durchführung eines OSZE-Sondergipfels in Astana am 1./2. Dezember 2010 ein, und wie gedenkt die Bundesregierung im Fall einer Teilnahme auszuschließen, dass sie für die Politik Kasachstans in Menschenrechtsfragen instrumentalisiert bzw. vereinnahmt wird?