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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

EUTM und Atalanta Somalia sowie internationales Krisenmanagement am Horn von Afrika

Ausmaß und mögliche Folgen deutscher und europäischer Militärkooperation mit ostafrikanischen Staaten, Einsatz von Kindersoldaten durch die somalische Übergangsregierung (TFG), Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM), Mittel der EU, Menschenrechtsverletzungen, EU-Trainingsmission EUTM, Misshandlungen somalischer Rekruten durch ugandische Soldaten, deutsche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für Äthiopien, Operation Atalanta, Auslieferung der Piraterie verdächtiger Personen, &bdquo;Somalia Inland Action Plan&ldquo;<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/355026. 10. 2010

EUTM und Atalanta Somalia sowie internationales Krisenmanagement am Horn von Afrika

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan van Aken, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 1991 tobt in Somalia ein Bürgerkrieg. Eine kurzfristige Stabilisierung im Jahr 2006 unter der weitgehenden Herrschaft der Union Islamischer Gerichtshöfe (UIC), während derer auch die Vorfälle von Piraterie vor den Küsten Somalias nahezu zum Erliegen kamen, wurde durch eine US-gestützte Militärintervention Äthiopiens in Somalia Ende 2006 beendet. Aus der anschließenden Besatzung durch Äthiopien ging unter Vermittlung der internationalen Gemeinschaft in Somalia eine Übergangs-Bundesregierung (TFG) hervor. Diese ermächtigte Drittstaaten, in ihren Küstengewässern und auf ihrem Territorium gegen mutmaßliche Piraten vorzugehen.

Innerhalb Somalias übt die TFG als loser Verband verschiedener Milizen jedoch faktisch keine Kontrolle aus. Mithilfe von mittlerweile knapp 7 000 Soldaten der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM), die überwiegend aus Uganda und Burundi stammen, kontrolliert sie lediglich den Hafen und Teile des Regierungsviertels der Hauptstadt Mogadischu. Die Regierung operiert überwiegend vom benachbarten Dschibuti aus, Zusammentreffen der Regierung oder des Übergangsparlaments in Mogadischu führen häufig zu intensivierten Gefechten in der Hauptstadt oder auch zu direkten Angriffen auf diese.

In der Fläche wie auch in großen Teilen Mogadischus übt die islamische Gruppe Al Shabaab die Kontrolle aus. Die USA und die EU unterstützen in diesem Bürgerkrieg die unterlegene TFG und tragen hiermit zur Eskalation und Internationalisierung des Konflikts bei. So warnte das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR (Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) Anfang September 2010, alleine in den vergangenen zwei Wochen wären in der Hauptstadt mindestens 250 Zivilisten getötet und 400 verletzt worden. Seit Anfang des Jahres 2010 seien darüber hinaus mindestens 68 000 Einwohner Mogadischus nach Kenia geflohen oder ins somalische Hinterland, wo sie das UNHCR nicht erreichen können. Bei Gefechten vom 1. bis 3. Oktober 2010 wurden erneut mindestens 50 Personen getötet und 174 verletzt. Von der UN (United Nations) und zahlreichen Menschenrechtsgruppen werden sowohl Al Shabaab, als auch den sie bekämpfenden Truppen der TFG und der AMISOM schwere Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, einige der in der TFG vertretenen Milizen bestehen laut UN-Angaben „überwiegend“ aus Kindersoldaten. Auf Initiative des ugandischen Präsidenten Yoweri Kaguta Museveni beschloss die Afrikanische Union, die Truppenstärke der AMISOM auf 20 000 zu erhöhen. Uganda hat bereits angekündigt, hierfür weitere Soldaten bereitzustellen, macht dies aber von finanziellen Zusagen der EU und der USA abhängig. Eine Internationalisierung erfuhr der Bürgerkrieg in Somalia bereits schnell als Stellvertreterkonflikt zwischen Äthiopien und Eritrea. Über die AU-Mission AMISOM wurden zudem Uganda und Burundi mit der Unterstützung von der EU und den USA zu entscheidenden Akteuren im somalischen Bürgerkrieg. Al Shabaab reagiert hierauf zunehmend mit der Androhung und auch Durchführung von Anschlägen in den Nachbarstaaten und auf Infrastrukturen der internationalen Gemeinschaft.

Die Europäische Union engagiert sich am Horn von Afrika mit den Militärmissionen Atalanta (Anti-Piraterie-Mission) und der EU-Trainingsmission für Somalia (EUTM Somalia) und durch die Finanzierung der AMISOM. Ziel der von Dschibuti aus koordinierten Atalanta-Mission ist die Bekämpfung der von Somalia ausgehenden Piraterie vor den Küsten Ostafrikas, im Rahmen von EUTM hingegen sollen 2 000 Soldaten für die TFG in Uganda ausgebildet werden. Dieses Engagement wird flankiert durch die Unterstützung der Nachbarstaaten, welche zugunsten der TFG in den Bürgerkrieg eingreifen oder die EU bei der Bekämpfung der Piraterie unterstützen. Auch hierbei wird mit Streitkräften kooperiert, die sich regelmäßig schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig machen.

So besuchte das EU-Militärkomitee Anfang Oktober 2010 Uganda und Äthiopien und traf sich dabei u. a. mit dem äthiopischen Verteidigungsminister. Ende Oktober 2010 ist eine große, von der EU koordinierte und finanzierte Militärübung „AMANI-AFRICA“ in der äthiopischen Hauptstadt geplant. Über das Europäische Instrument für Stabilität wurden u. a. Uganda, Burundi, Kenia und die Seychellen finanziell beim Auf- und Umbau ihrer Justizsysteme, Polizeieinheiten und Streitkräfte unterstützt. Dazu kommen bilaterale Beiträge der EU-Mitgliedstaaten: So führen Frankreich und Großbritannien eigene Ausbildungsprogramme in den Nachbarstaaten Dschibuti und Kenia durch. Andere Programme, welche durch die Nachbarstaaten durchgeführt werden, werden von den USA, UN-Organisationen oder EU-Mitgliedstaaten finanziert.

Deutschland finanzierte bereits mehrfach die Ausbildung somalischer „Polizisten“ durch die äthiopische Armee. Nachdem im Mai 2010 925 von ihnen unter äthiopischer Verantwortung nach Somalia transportiert wurden, konnte die Bundesregierung wochenlang keine Angaben über ihren Aufenthalt machen, bis sie im Oktober 2010 behauptete, die Rekruten würden „im Gebiet Gedo“ eingesetzt (www.taz.de). Dort aber ist die TFG gar nicht präsent, sondern neben den Al Shabaab lediglich eine Miliz, die sich kurz zuvor unter äthiopischer Vermittlung mit der TFG verbündet hatte. Am 17. Oktober 2010 fanden in Gedo heftige Gefechte statt, vor denen rund 5 400 Menschen geflohen sind. Kenia hat daraufhin die nahe gelegenen Grenzen geschlossen und militärisch verstärkt. Die Einwohner von Bulo Hawo befürchten nun Vergeltungsmaßnahmen oder erneute Gefechte zwischen den Milizen von Barre Aden Hiirale und der Al-Shabaab (www.irinnews.org).

Die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an EUTM Somalia erfolgt ohne Beschluss des Deutschen Bundestages, da die Bundesregierung keine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung sieht oder erwartet, obwohl die Bundeswehrsoldaten bewaffnet sind und in Uganda nach Lagebeurteilung des Bundesministeriums der Verteidigung, ein „Staat, [eine] Organisation oder Gruppe über die Fähigkeit und die Absicht [verfügt], deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen“ und „[a]llgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin[deuten]“.

Presseberichte über eine möglicherweise im Rahmen von EUTM stattfindende Ausbildung von Kindersoldaten im Zuge einer früheren Kleinen Anfrage konnte die Bundesregierung nicht dementieren (Bundestagsdrucksache 17/2615), der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, kündigte jedoch an, diese „hart und deutlich“ zu überprüfen (www.fr-online.de).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wurde die mögliche Ausbildung Minderjähriger im Rahmen von EUTM, wie vom Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, angekündigt, „hart und deutlich“ überprüft, wie wurde diese überprüft, und wie wollen die EU und die Bundesregierung ausschließen, dass von der TFG Minderjährige zur Ausbildung durch die EUTM ausgewählt werden?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut dem Bericht des UN-Generalsekretärs über Kinder in bewaffneten Konflikten vom 13. April 2010 die TFG Kindersoldaten rekrutiert und einsetzt, Anfang 2009 3 000 Soldaten ausgebildet haben soll, von denen etwa die Hälfte minderjährig waren und mit Milizen verbündet war, die etwa zur Hälfte aus Kindersoldaten bestehen?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorwürfe, die TFG habe in Flüchtlingslagern in Kenia teilweise minderjährige Flüchtlinge als Soldaten angeworben und damit gegen internationales Recht verstoßen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der beispielhaft in einem Video über EUTM auf dem ESDP-Channel bei Youtube (www.youtube.com) vorgestellte Rekrut nach eigenen Angaben zuvor in einem Flüchtlingslager in Kenia gelebt hat?

5

War die Auswahl der Rekruten für EUTM und die Rekrutierung Minderjähriger Gegenstand der Gespräche, die Vertreter des EU-Militärkomitees Anfang Oktober 2010 mit Vertretern der ugandischen Regierung, der TFG und des Somalia-Büros der USA in Nairobi geführt haben?

6

Waren die Misshandlungen somalischer Rekruten, die anschließend auch an der Ausbildung im Rahmen von EUTM teilgenommen haben, durch ugandische Soldaten im Lager Bihanga Gegenstand dieser Gespräche, und wurden die Verantwortlichen für diese Misshandlungen nach Wissen der Bundesregierung strafrechtlich verfolgt?

7

Verfügen die Truppen der TFG mittlerweile über eine ausreichende Kommandostruktur, in welche die 2 000 im Rahmen von EUTM ausgebildeten Soldaten integriert werden können und deren politische Kontrolle sichergestellt ist, und ist mittlerweile abschließend geklärt, wem diese Soldaten nach Abschluss ihrer Ausbildung unterstellt werden sollen?

8

Welche Bau- und Infrastrukturmaßnahmen in Uganda und dem Militärlager Bihanga wurden im Vorfeld oder während der EUTM-Mission durchgeführt und von der EU finanziert, und was wird mit diesen Einrichtungen nach dem Ende der Mission geschehen?

9

Kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Anschlägen in Kampala am 11. Juli 2010 und der Tatsache, dass die EUTM-Mission in Uganda stattfindet, ausschließen?

10

Welche finanziellen Beiträge haben die EU und deren Mitgliedstaaten bislang zur AMISOM-Mission geleistet, und wie hoch ist der deutsche Anteil hieran (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Mitgliedstaaten)?

11

Welche Beiträge für AMISOM und die Ausbildung der hieran beteiligten Soldaten wurden aus dem Europäischen Entwicklungsfonds bereitgestellt?

12

Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der Anfrage der Afrikanischen Union an die EU-Kommission ein, die AMISOM-Gehälterzahlungen zu erhöhen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhaben, die Truppenstärke der AMISOM auf bis zu 20 000 Soldaten zu erhöhen, und welche hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden daraus für Deutschland und die EU erwachsen?

14

Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung das Interesse Ugandas, mehr als 10 000 Soldaten nach Somalia zu entsenden und deren Einsatz durch Drittstaaten finanzieren zu lassen?

15

Wie stellen Bundesregierung und EU-Kommission sicher, dass die im Rahmen von AMISOM eingesetzten Soldaten regelmäßig ihren Sold erhalten?

16

Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, wonach Soldaten der AMISOM ihren Sold verspätet oder gar nicht ausbezahlt bekommen haben?

17

Welche Rolle bei der EU-Unterstützung der AMISOM spielte die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der EU (PSK) und dem Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union (AU PSC), deren drittes beratendes Treffen am 15. Oktober 2010 in Brüssel stattfand?

18

Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit von PSK und AU PSC bei der Herstellung der maritimen Sicherheit vor Somalia?

19

Welchen Anteil an der Finanzierung der AU-Strukturen und insbesondere des AU PSC trägt die Europäische Union?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich nach übereinstimmenden Berichten des UN-Generalsekretärs, des UNHCR und von Human Rights Watch sowie zahlreicher Beobachter vor Ort alle bewaffneten Parteien in Mogadischu, auch die TFG und AMISOM, schwerer Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen schuldig machen und häufig Wohngebiete unter Mörserbeschuss nehmen, ohne dabei zwischen militärischen und zivilen Zielen zu unterscheiden?

21

Welche strategischen Interessen verfolgt Al Shabaab nach Ansicht der Bundesregierung gegenüber Uganda?

22

Wie viele Soldaten und Polizisten aus welchen Staaten werden an der Übung AMANI-AFRICA in Addis Abeba teilnehmen, welche materiellen und personellen Beiträge werden die EU und ihre Mitgliedstaaten hierfür bereitstellen, auf welchem Szenario wird die Übung basieren, und wer hat dieses ausgearbeitet?

23

Welches Szenario lag der Übung der Nordic Battle Group, die ab Januar 2011 einsatzbereit sein soll, im September 2010 in Schweden zugrunde, an der Teile der schnellen Eingreifkräfte Kenias teilgenommen haben, und welche Erwägungen lagen der Entscheidung zugrunde, die kenianischen Streitkräfte in diese Übung einzubeziehen?

24

Befindet sich bereits eine Beratergruppe der Bundeswehr im Rahmen der Ausstattungshilfe in Äthiopien oder ist eine solche Entsendung vorgesehen, und worin wird die Ausstattungshilfe für die äthiopischen Streitkräfte konkret bestehen?

25

Wie viele äthiopische Soldaten wurden seit 1998 von der Bundeswehr oder mit deren Beteiligung aus- und weitergebildet (bitte nach Jahr und Ausbildungsort aufschlüsseln)?

26

Welche Inhalte hat das bilaterale Kooperationsprogramm zwischen Deutschland und Äthiopien, welches für 2011 geplant ist (www.german-foreign-policy.com)?

27

In welchen Gebieten Somalias hält die Bundesregierung die Sicherheitslage für ausreichend, um der TFG unterstehende Polizisten ohne militärischen Schutz einzusetzen?

28

Welche Rolle spielten die mit deutscher Hilfe von Äthiopien ausgebildeten „Polizisten“ vor, nach und bei den Gefechten am 17. Oktober 2010 bei Bulo Hawo?

29

Welche Mitgliedstaaten der Intergovernmental Authority on Development (IGAD) erhielten seit 2007 Gelder aus dem Europäischen Instrument für Stabilität, und welche konkreten Maßnahmen wurden hiermit jeweils unterstützt (bitte aufgeschlüsselt nach Ländern, Jahren und Maßnahmen)?

30

An welche Staaten der Region wurden bislang Menschen durch Angehörige der Mission Atalanta ausgeliefert, die der Piraterie verdächtigt wurden, gegen wie viele wurden bislang Verfahren eröffnet, wie viele davon wurden bislang zu welchen Strafen verurteilt oder freigesprochen, und wie oft haben bisher Angehörige der Mission Atalanta als Zeugen in solchen Prozessen ausgesagt (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?

31

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die kenianische Justiz überlastet und der kenianische Strafvollzug über 200 Prozent überbelegt ist, deshalb regelmäßig mutmaßliche Schwerverbrecher auf freien Fuß gesetzt werden müssen, sich Prozesse gegen Geldzahlungen verschleppen lassen und somit Straflosigkeit und organisierter Kriminalität Vorschub geleistet wird?

32

Wie bewertet die Bundesregierung das Justizsystem der Seychellen und die Tatsache, dass dort zum Zeitpunkt der letzten Erhebung (2008) über 60 Prozent der Inhaftierten noch auf ihren Gerichtsprozess warteten?

33

Wie bewertet die Bundesregierung ihre Unterstützung für die jemenitische Küstenwache im Rahmen der Ausstattungshilfe vor dem Hintergrund, dass von der Küstenwache festgenommene mutmaßliche Piraten im Jemen zum Tode verurteilt werden können und auch bereits wurden?

34

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass zahlreichen Berichten zufolge die Piraten in Somalia wegen drohender Militäraktionen ausländischer Streitkräfte massiv aufgerüstet haben und sowohl mit Kräften innerhalb der TFG als auch der Al Shabaab kooperieren (www.nytimes.com)?

35

Welchen Inhalt hat der „Somalia Inland Action Plan“, zu dem sich die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton beim zweiten Ministertreffen über Piraterie und Maritime Sicherheit am 7. Oktober 2010 auf Mauritius bekannt hat?

Berlin, den 25. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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