Maßnahmen der Bundesregierung zur Aufarbeitung der Geschehnisse bei Verschickungskindern
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Millionen Menschen in Deutschland sind ehemalige Verschickungskinder. Jedes von ihnen wurde im Zeitraum zwischen den 1950er- bis in die 1990er-Jahre zur vermeintlichen Erholung, Heilung oder als erzieherische Maßnahme den dafür vorgesehenen (Kinderkur-)Heimen und Einrichtungen anvertraut.
Während der Aufenthalt dem Wohl des Kindes dienen sollte, sah die Realität oft anders aus. Getrennt von den Familien wurden junge Menschen Opfer schwarzer Pädagogik. Sie waren systematisch physischer und psychischer Gewalt ausgeliefert. Die Opfer berichten in diesem Zusammenhang von Demütigungen, Erniedrigungen und Gewalt, Briefzensur, Besuchsverbot, Essenseinzwingen, Toilettenverbote, Essens- und Schlafentzug, Strafstehen u. v. m. Das System der Kinderverschickung galt bei Trägern und Einrichtungen schnell als wirtschaftliches Erfolgsmodell. An den Folgen der verstörenden Erfahrungen leiden viele Betroffene noch Jahrzehnte später (https://anjaroehl.de/verschickungsheime/).
Das Leid, das Schicksal und die Geschichte von Verschickungskindern waren lange im kollektiven Gedächtnis unseres Landes verschüttet und blieben folglich ohne Anerkennung und Aufarbeitung. Es ist dem Engagement und der Vernetzung der Betroffenen zu verdanken, dass die gesellschaftliche Auseinandersetzung neue Dynamik und mediale Beachtung gefunden hat. Durch Erlebnisberichte ist heute in Ansätzen bekannt, was sich damals abgespielt und zugetragen hat. Bislang haben sich Betroffene vor allem in Selbsthilfegruppen organisiert. Sie wollen gemeinsam aufarbeiten und bewältigen, was jedem von ihnen widerfahren ist. Vereine befassen sich auf Ebene der Bundesländer und des Bundes mit der Thematik und dessen Aufarbeitung bzw. Bewältigung.
Mit Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 12./13. Mai 2022 hat die JFMK den Bund gebeten, den Beschluss der JFMK (JFMK 2020, TOP 2.1) zeitnah umzusetzen, damit die Geschehnisse in den Heimen, die Anzahl der Betroffenen und die institutionellen, strukturellen, individuellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend aufgeklärt werden. Im Rahmen des Beschlusses im Jahr 2020 haben die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Jugend und Familie der Länder den Bund aufgefordert, eine bundesweite Aufklärung der Vorkommnisse gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der ehemaligen Verschickungskinder und den damals involvierten Institutionen beispielsweise im Rahmen eines Forschungsauftrages vorzunehmen. Im Rahmen des Forschungsauftrages sollten u. a. die zahlreichen Erlebnisberichte und Eigenrecherchen der Betroffenen berücksichtigt werden.
Während noch unter uniongeführter Bundesregierung gemeinsam mit den betroffenen Bundesministerien (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)) begonnen wurde, eine Aufklärung der Geschehnisse voranzutreiben, gibt es nach Ansicht der Fragesteller noch immer keine weiteren Bemühungen seitens der SPD-geführten Bundesregierung, den Beschluss der JFMK umzusetzen.
Mit Antwort auf die Schriftliche Frage 96 der Abgeordneten Simone Borchardt auf Bundestagsdrucksache 20/3141 erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin, dass den beteiligten Ressorts sehr daran gelegen wäre, dass die wichtige Aufarbeitung der von ehemaligen „Verschickungskindern“ berichteten Geschehnisse gewährleistet wird. Das BMFSFJ würde hierzu mit den Ländern und Kommunen in einen Austausch über die Verantwortung für das erlittene Leid und Unrecht der „Verschickungskinder“ treten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Aufarbeitung der Geschehnisse bei Verschickungskindern auf den Weg gebracht?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Aufarbeitung der Geschehnisse bei Verschickungskindern auf den Weg zu bringen?
Plant die Bundesregierung die Aufklärung der Geschehnisse im Rahmen eines Forschungsauftrages?
a) Wenn ja, ist hierzu bereits eine Ausschreibung erfolgt, bzw. an wen wurde ein Forschungsauftrag vergeben?
b) Wenn ja, wann soll mit der Forschung konkret begonnen werden, und in welcher Höhe wurden Mittel in welchem Einzelplan bzw. Titel etatisiert?
c) Wenn nein, warum nicht?
Wann hat die Bundesregierung Gespräche mit Betroffenenvertretern und bzw. oder Ländervertretern und Kommunen geführt (bitte Datum der Gespräche und Gesprächspartner konkret benennen)?
Plant die Bundesregierung eine Unterstützung bei der Einrichtung bedarfsorientierter Unterstützungsinfrastrukturen (wie zum Beispiel Anlauf- und Beratungsstellen oder therapeutische Hilfsangebote) für Verschickungskinder?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine bundesweite Anlaufstelle zur Beratung und Vernetzung Betroffener?
a) Wenn ja, wann und wo soll die Anlaufstelle integriert werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Recherchearbeit von Betroffenen und deren Organisationen zu unterstützen und in diesem Sinne auf die Öffnung aller relevanten Archive hinzuwirken?
a) Wenn ja, wann und wie ist die Unterstützung geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?