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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Deutsche Beteiligung an EUJUST LEX

Völkerrechtlicher Status des Irak, Ausbildung irakischer Richter, Polizei- und Strafvollzugsbeamter im Rahmen der EU-Mission EUJUST LEX im und außerhalb des Irak, Angaben zu den Teilnehmern der Lehrgänge und deren Auswahl, Grundlagen der Ausbildung, beteiligte deutsche und europäische Institutionen, deutscher Beitrag zu EUJUST LEX, Personalausstattung der Mission, Todesurteile und Geheimgefängnisse im Irak <br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/355126. 10. 2010

Deutsche Beteiligung an EUJUST LEX

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Harald Koch, Niema Movassat, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Nacht vom 19. auf den 20. März 2003 begann die „Koalition der Willigen“ unter Führung der USA einen Angriffskrieg gegen den Irak. Als Begründung wurde angeführt, der Irak verfüge über Massenvernichtungswaffen und unterstütze die Terrorgruppe „Al Kaida“, weshalb von ihm eine unmittelbare Bedrohung für die USA und ihre Verbündeten ausginge. Diese Behauptungen sind mittlerweile zweifelsfrei widerlegt. Der Angriffskrieg fand zudem ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates statt und war damit völkerrechtswidrig.

Die damalige rot-grüne Bundesregierung lehnte seinerzeit eine unmittelbare militärische Beteiligung ab, die hingegen insbesondere von Seiten der CDU, darunter auch Dr. Angela Merkel, gefordert wurde. Dennoch unterstützte die Bundesregierung die „Koalition der Willigen“ beim völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf vielfältige Weise: Sie gewährte Großbritannien und den USA umfangreiche Überflugs- und Transitrechte, entsandte Fuchs-Spürpanzer und über 200 Soldaten der Bundeswehr nach Kuwait und AWACS-Aufklärungsflugzeuge (AWACS: Airborne Warning and Control System) ins türkisch-irakische Grenzgebiet. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beteiligung deutscher Soldaten am AWACS-Einsatz ohne entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestages in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2008 für verfassungswidrig. Die Präsenz von Angehörigen der Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) im Irak wurde erst im April 2004 öffentlich, nachdem zwei Angehörige der GSG 9 im Irak ums Leben gekommen waren. Im Januar 2006 wurde zudem bekannt, dass Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes in Bagdad militärisch relevante Informationen an die US-Streitkräfte weitergaben. Diesen, sowie in deren Auftrag handelnden Privaten „Sicherheitsfirmen“, wurden mittlerweile zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen nachgewiesen.

Bereits am 9. April 2003 hatten die US-Streitkräfte die irakische Hauptstadt Bagdad erobert. Am 6. Mai 2003 wurde Lewis Paul Bremer vom US-Präsidenten George W. Bush zum „Zivilverwalter“ des Irak ernannt. Dieser schuf im Juli 2003 einen provisorischen Regierungsrat, der jedoch gegenüber dem Zivilverwalter kaum Kompetenzen besaß. In Abstimmung mit diesem und dem UN-Sondergesandten Lakhdar Brahimi ernannte Lewis Paul Bremer im Juni 2004 eine Übergangsregierung, die bis zum 30. Januar 2005 die ersten Wahlen seit Beginn des Krieges vorbereiten sollten. Nur etwa ein Drittel der wahlberechtigten Iraker ließen sich für diese Wahl registrieren und die Wahlbeteiligung unter diesen lag unter 60 Prozent. Erste Wahlen zum Parlament fanden im Dezember 2005 statt, zuvor war eine stark föderal geprägte Verfassung verabschiedet worden. Im März 2010 fanden erneut Parlamentswahlen statt, in deren Folge es bis zum heutigen Tage nicht gelungen ist, eine Regierung zu bilden. Die Schwäche des Zentralstaates droht die Tendenz zur Desintegration durch die weitgehend autonomen Provinzen weiter zu stärken.

Nach der militärischen Zerschlagung des Baath-Regimes entstanden zahlreiche konfessionell bzw. ethnisch orientierte Milizen: zum einen die der irakischen Verbündeten, die heute die Regierung stellen, zum anderen sunnitische und schiitische Extremisten, die die Besatzungskräfte zum Teil mit terroristischen Mitteln bekämpfen und auch gewaltsam gegen die Angehörigen anderer Konfessionen vorgehen. Daneben gibt es einen zivilen und militärischen Widerstand, der sich gegen die US-amerikanischen Pläne wehrt und das von der Besatzungsmacht geschaffene politische System nach wie vor ablehnt. Die Sicherheitslage im Land haben die US-geführten Streitkräfte bis heute nicht in den Griff bekommen. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) geht bis heute von 1,55 Millionen Binnenflüchtlingen und weiteren 1,7 Millionen Flüchtlingen in den Nachbarstaaten aus. Selbst die Bundesregierung räumt ein, dass sich die Lage der Frauen im Irak „in den vergangenen Jahren verschlechtert“ (Bundestagsdrucksache 17/1891) hat. Selbst nach Angaben der irakischen Regierung leben 31 Prozent der Menschen unter der Armutsgrenze, nach Angaben des UNICEF sterben 42 von 1 000 Kindern in ihrem ersten Lebensjahr. Weite Teile des Irak sind durch die Verwendung uranummantelter Geschosse durch die Koalitionstruppen radioaktiv belastet. Schätzungen gehen davon aus, dass über eine Million Menschen bei Gefechten, Anschlägen und durch die Folgen des Krieges seit März 2003 ihr Leben verloren haben.

Nach Angaben der Bundesregierung „konzentriert sich … die bisherige deutsche Hilfe auf Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und Mitarbeitern der irakischen Menschenrechtsinstitutionen sowie auf Beratungsleistungen zu verfassungsrechtlichen Fragen und beim Aufbau juristischer Ausbildungseinrichtungen“ (Bundestagsdrucksache 17/1891). Ein weiterer Schwerpunkt liegt demnach auf der Förderung der „traditionell engen Wirtschaftskontakte zwischen Deutschland und Irak“.

Darüber hinaus beteiligt sich Deutschland an der EU-Mission EUJUST LEX Irak, deren Ziel darin besteht, „die irakische Polizei und andere Akteure im Justizbereich bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien zu unterstützen“. Seit Beginn der Mission im Juli 2005 wurden nach Angaben der EU 3 520 Richter, Untersuchungsrichter, leitende Polizeibeamte und Strafvollzugsbeamte in 128 Lehrgängen ausgebildet. Die Lehrgänge fanden in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt und wurden von Brüssel aus koordiniert. Das Budget der Mission umfasste von Beginn bis Ende Juni 2010 insgesamt 40 Mio. Euro. Im Juni 2010 wurde die Mission erneut um zwei Jahre verlängert, wobei allein für die ersten zwölf Monate 17 Mio. Euro bereitgestellt wurden. Die drastische Erhöhung des Budgets erklärt sich vor allem daraus, dass die Mission zukünftig verstärkt im Irak selbst aktiv sein wird. Bislang werden die Tätigkeiten der Mission im Irak von der britischen Botschaft in Bagdad aus koordiniert, zukünftig ist jedoch die Einrichtung von weiteren regionalen Stützpunkten in Erbil, Basra und Amman (Jordanien) vorgesehen. Innerhalb des Irak fanden bis September 2010 25 Trainingsmaßnahmen mit 842 Teilnehmern statt. Zum Leiter der Mission wurde Colonel Francisco Díaz Alcantud von der spanischen Guardia Civil ernannt, der zuvor im Hauptquartier der European Gendarmerie Force beschäftigt war.

Wir fragen die Bundesregierung:

Ist der Irak nach Auffassung der Bundesregierung völkerrechtlich als besetztes Gebiet zu werten?

Wann hat der Irak ansonsten diesen Status nach Auffassung der Bundesregierung überwunden, und welche Verpflichtungen ergeben sich aus diesem Status nach Auffassung der Bundesregierung für die Besatzungsmächte?

Wann und weshalb rückte die Bundesregierung von der Auffassung ab, ein europäisches Engagement im Irak nach dem völkerrechtswidrigen Krieg von 2003 sei geeignet, diesen nachträglich zu legitimieren?

Aus welchen Gründen sprach sich die Bundesregierung zunächst dafür aus, die Maßnahmen im Rahmen von EUJUST LEX zunächst außerhalb des Irak durchzuführen, und weshalb hat sie nun einer Schwerpunktverlagerung dieser Maßnahmen in den Irak zugestimmt?

Ist nach Auffassung der Bundesregierung davon auszugehen, dass mit der Ausweitung der Maßnahmen im Rahmen von EUJUST LEX in den Irak auch die Polizeiausbildung stärker in den Mittelpunkt der Mission rücken wird?

Zu welchen Gelegenheiten und in welchem Umfang wurde der Deutsche Bundestag über die Arbeit der EUJUST LEX-Mission informiert?

Welche Kosten hat die Mission EUJUST LEX bisher für den Bundeshaushalt verursacht?

Wie und durch wen wurden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Lehrgänge ausgewählt, die im Rahmen von EUJUST LEX bislang in Europa stattgefunden haben?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung Guido Steinbergs, wonach die Polizei im Irak eine schiitisch dominierte „Bürgerkriegspartei [ist], die noch dazu in verschiedene Milizen zerfiel“ (Guido Steinberg, in: SWP-Studie 2009/S. 32)?

Wie viele der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Lehrgänge, die im Rahmen von EUJUST LEX bislang in Europa stattgefunden haben, taten dies im Rahmen ihrer Fort- oder Ausbildung als

  • Richter
  • Polizisten oder
  • Strafvollzugsbeamte?

Wie und durch wen wurden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Lehrgänge ausgewählt, die im Rahmen von EUJUST LEX bislang im Irak stattgefunden haben?

Auf Grundlage welchen Rechtssystems und welcher Polizeikonzeption erfolgt die Ausbildung?

Wie viele der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Lehrgänge, die im Rahmen von EUJUST LEX bislang im Irak stattgefunden haben, taten dies im Rahmen ihrer Fort- oder Ausbildung als

  • Richter
  • Polizisten oder
  • Strafvollzugsbeamte?

Wie viele der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Lehrgänge, die im Rahmen von EUJUST LEX bislang in Europa stattgefunden haben, arbeiten gegenwärtig als

  • Richter
  • Polizisten oder
  • Strafvollzugsbeamte im Irak?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einhaltung der Menschenrechte durch diejenigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die an den Lehrgängen im Rahmen von EUJUST LEX teilgenommen haben und seitdem als Richter, Polizisten oder Strafvollzugsbeamte im Irak tätig sind oder waren?

Wie viele Teilnehmer der Lehrgänge, die im Rahmen von EUJUST LEX bislang in Europa stattgefunden haben, waren Frauen, und haben auch Lehrgänge stattgefunden, an denen keine Frauen aus dem Irak teilgenommen haben?

Wenn ja, wann und wo?

In welchen EU-Mitgliedstaaten haben bisher an welchen Einrichtungen wie viele Lehrgänge für welches Zielpublikum stattgefunden, und welche europäischen oder nationalen Einrichtungen waren dabei jeweils federführend und beteiligt?

Haben bereits Lehrgänge oder Veranstaltungen im Rahmen von EUJUST LEX außerhalb der EU und des Irak stattgefunden, und wenn ja, wann und wo?

Welchen Aufenthaltsstatus hatten die irakischen Staatsbürger während sie an Lehrgängen im Rahmen von EUJUST LEX teilgenommen haben, und konnten sie sich während dieser Zeit frei im Schengen-Raum bewegen?

Welche Lehrgänge oder Veranstaltungen im Rahmen von EUJUST LEX fanden wann und wo bislang in Deutschland statt?

Welchen Aufenthaltsstatus hatten die irakischen Staatsbürger während sie an Lehrgängen im Rahmen von EUJUST LEX in Deutschland teilgenommen haben, und konnten sie sich während dieser Zeit frei in Deutschland bewegen?

Wie waren Angehörige von Eurojust, Europol, Frontex, OLAF oder anderen Einrichtungen der EU in die Vorbereitung und Durchführung der Mission eingebunden?

Waren Angehörige von Eurojust, Europol, Frontex, OLAF oder anderen Einrichtungen der EU bislang an Lehrgängen oder Veranstaltungen im Rahmen von EUJUST LEX beteiligt?

Welche Rolle spielt EUJUST LEX innerhalb der „Kapazitäten zur zivilen Konfliktlösung“, wie sie von der EU seit 2000 aufgebaut werden?

Wie ist das Committee for Civilian Aspects of Crisis Management in die Planung, Durchführung oder Auswertung von EUJUST LEX involviert?

An welcher Stelle werden die Erfahrungen von EUJUST LEX in Deutschland und auf EU-Ebene ausgewertet, und wer erhält hierzu Berichte?

Welche deutschen Institutionen waren bislang an Lehrgängen oder Veranstaltungen im Rahmen von EUJUST LEX beteiligt?

Gab es im Rahmen von EUJUST LEX auch gemeinsame Übungen von irakischen und nationalen Polizei- und/oder Justizbehörden der EU-Mitgliedstaaten?

Welche bilateralen Beiträge hat Deutschland bislang für die Mission EUJUST LEX bereitgestellt, und welche Beiträge anderer EU-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Jahren auflisten)?

Welche Sachleistungen hat die Bundesrepublik Deutschland bislang für Lehrgänge oder Veranstaltungen im Rahmen von EUJUST LEX erbracht?

Welche Strukturen und Einrichtungen der European Gendarmerie Force wurden bislang im Rahmen von EUJUST LEX genutzt?

Wie viele Beamte aus welchen Mitgliedstaaten wurden bislang im Rahmen von EUJUST LEX eingesetzt?

Wie viele Mitarbeiter beschäftigt EUJUST LEX als Vertragsarbeitnehmer?

Wie viele deutsche Staatsbürger wurden bislang von der Mission EUJUST LEX beschäftigt, und in welchen Institutionen waren diese zuvor tätig?

Wie viele (vorige) Mitglieder der European Gendarmerie Force wurden bislang im Rahmen von EUJUST LEX eingesetzt?

Wie viel Personal soll zukünftig im Rahmen von EUJUST LEX innerhalb des Irak eingesetzt werden?

Wie viele davon sollen von den Mitgliedstaaten entsandt und wie viele von ihnen auf Vertragsbasis angestellt werden?

Wie wurden bislang die Richterinnen und Richter und Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten für den Einsatz im Rahmen von EUJUST LEX ausgewählt?

Wie werden die Richterinnen und Richter und Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten ausgewählt, die künftig im Irak im Rahmen von EUJUST LEX beschäftigt werden sollen?

Wie viele deutsche Ausbilder sollen in den Irak entsendet werden (bitte nach Justiz, Polizei und Strafvollzug auflisten), und wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage für die deutschen Ausbilder im Irak?

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Todesurteile im Irak seit 2004 vollstreckt wurden, und wie beurteilt dies die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass „fast alle Richter Iraks das Programm [EUJUST LEX] durchlaufen haben“ (Guido Steinberg, a. a. O.)?

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Todesurteile im Irak seit 2004 von Richtern verhängt wurden, die das EUJUST LEX-Programm durchlaufen haben?

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Geheimgefängnisse im Irak vor, und ist nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin von der Existenz solcher Geheimgefängnisse im Irak auszugehen?

Fragen41

1

Ist der Irak nach Auffassung der Bundesregierung völkerrechtlich als besetztes Gebiet zu werten?

Wann hat der Irak ansonsten diesen Status nach Auffassung der Bundesregierung überwunden, und welche Verpflichtungen ergeben sich aus diesem Status nach Auffassung der Bundesregierung für die Besatzungsmächte?

2

Wann und weshalb rückte die Bundesregierung von der Auffassung ab, ein europäisches Engagement im Irak nach dem völkerrechtswidrigen Krieg von 2003 sei geeignet, diesen nachträglich zu legitimieren?

3

Aus welchen Gründen sprach sich die Bundesregierung zunächst dafür aus, die Maßnahmen im Rahmen von EUJUST LEX zunächst außerhalb des Irak durchzuführen, und weshalb hat sie nun einer Schwerpunktverlagerung dieser Maßnahmen in den Irak zugestimmt?

4

Ist nach Auffassung der Bundesregierung davon auszugehen, dass mit der Ausweitung der Maßnahmen im Rahmen von EUJUST LEX in den Irak auch die Polizeiausbildung stärker in den Mittelpunkt der Mission rücken wird?

5

Zu welchen Gelegenheiten und in welchem Umfang wurde der Deutsche Bundestag über die Arbeit der EUJUST LEX-Mission informiert?

6

Welche Kosten hat die Mission EUJUST LEX bisher für den Bundeshaushalt verursacht?

7

Wie und durch wen wurden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Lehrgänge ausgewählt, die im Rahmen von EUJUST LEX bislang in Europa stattgefunden haben?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung Guido Steinbergs, wonach die Polizei im Irak eine schiitisch dominierte „Bürgerkriegspartei [ist], die noch dazu in verschiedene Milizen zerfiel“ (Guido Steinberg, in: SWP-Studie 2009/S. 32)?

9

Wie viele der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Lehrgänge, die im Rahmen von EUJUST LEX bislang in Europa stattgefunden haben, taten dies im Rahmen ihrer Fort- oder Ausbildung als

Richter

Polizisten oder

Strafvollzugsbeamte?

10

Wie und durch wen wurden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Lehrgänge ausgewählt, die im Rahmen von EUJUST LEX bislang im Irak stattgefunden haben?

11

Auf Grundlage welchen Rechtssystems und welcher Polizeikonzeption erfolgt die Ausbildung?

12

Wie viele der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Lehrgänge, die im Rahmen von EUJUST LEX bislang im Irak stattgefunden haben, taten dies im Rahmen ihrer Fort- oder Ausbildung als

Richter

Polizisten oder

Strafvollzugsbeamte?

13

Wie viele der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Lehrgänge, die im Rahmen von EUJUST LEX bislang in Europa stattgefunden haben, arbeiten gegenwärtig als

Richter

Polizisten oder

Strafvollzugsbeamte im Irak?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einhaltung der Menschenrechte durch diejenigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die an den Lehrgängen im Rahmen von EUJUST LEX teilgenommen haben und seitdem als Richter, Polizisten oder Strafvollzugsbeamte im Irak tätig sind oder waren?

15

Wie viele Teilnehmer der Lehrgänge, die im Rahmen von EUJUST LEX bislang in Europa stattgefunden haben, waren Frauen, und haben auch Lehrgänge stattgefunden, an denen keine Frauen aus dem Irak teilgenommen haben?

Wenn ja, wann und wo?

16

In welchen EU-Mitgliedstaaten haben bisher an welchen Einrichtungen wie viele Lehrgänge für welches Zielpublikum stattgefunden, und welche europäischen oder nationalen Einrichtungen waren dabei jeweils federführend und beteiligt?

17

Haben bereits Lehrgänge oder Veranstaltungen im Rahmen von EUJUST LEX außerhalb der EU und des Irak stattgefunden, und wenn ja, wann und wo?

18

Welchen Aufenthaltsstatus hatten die irakischen Staatsbürger während sie an Lehrgängen im Rahmen von EUJUST LEX teilgenommen haben, und konnten sie sich während dieser Zeit frei im Schengen-Raum bewegen?

19

Welche Lehrgänge oder Veranstaltungen im Rahmen von EUJUST LEX fanden wann und wo bislang in Deutschland statt?

20

Welchen Aufenthaltsstatus hatten die irakischen Staatsbürger während sie an Lehrgängen im Rahmen von EUJUST LEX in Deutschland teilgenommen haben, und konnten sie sich während dieser Zeit frei in Deutschland bewegen?

21

Wie waren Angehörige von Eurojust, Europol, Frontex, OLAF oder anderen Einrichtungen der EU in die Vorbereitung und Durchführung der Mission eingebunden?

22

Waren Angehörige von Eurojust, Europol, Frontex, OLAF oder anderen Einrichtungen der EU bislang an Lehrgängen oder Veranstaltungen im Rahmen von EUJUST LEX beteiligt?

23

Welche Rolle spielt EUJUST LEX innerhalb der „Kapazitäten zur zivilen Konfliktlösung“, wie sie von der EU seit 2000 aufgebaut werden?

24

Wie ist das Committee for Civilian Aspects of Crisis Management in die Planung, Durchführung oder Auswertung von EUJUST LEX involviert?

25

An welcher Stelle werden die Erfahrungen von EUJUST LEX in Deutschland und auf EU-Ebene ausgewertet, und wer erhält hierzu Berichte?

26

Welche deutschen Institutionen waren bislang an Lehrgängen oder Veranstaltungen im Rahmen von EUJUST LEX beteiligt?

27

Gab es im Rahmen von EUJUST LEX auch gemeinsame Übungen von irakischen und nationalen Polizei- und/oder Justizbehörden der EU-Mitgliedstaaten?

28

Welche bilateralen Beiträge hat Deutschland bislang für die Mission EUJUST LEX bereitgestellt, und welche Beiträge anderer EU-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Jahren auflisten)?

29

Welche Sachleistungen hat die Bundesrepublik Deutschland bislang für Lehrgänge oder Veranstaltungen im Rahmen von EUJUST LEX erbracht?

30

Welche Strukturen und Einrichtungen der European Gendarmerie Force wurden bislang im Rahmen von EUJUST LEX genutzt?

31

Wie viele Beamte aus welchen Mitgliedstaaten wurden bislang im Rahmen von EUJUST LEX eingesetzt?

32

Wie viele Mitarbeiter beschäftigt EUJUST LEX als Vertragsarbeitnehmer?

33

Wie viele deutsche Staatsbürger wurden bislang von der Mission EUJUST LEX beschäftigt, und in welchen Institutionen waren diese zuvor tätig?

34

Wie viele (vorige) Mitglieder der European Gendarmerie Force wurden bislang im Rahmen von EUJUST LEX eingesetzt?

35

Wie viel Personal soll zukünftig im Rahmen von EUJUST LEX innerhalb des Irak eingesetzt werden?

Wie viele davon sollen von den Mitgliedstaaten entsandt und wie viele von ihnen auf Vertragsbasis angestellt werden?

36

Wie wurden bislang die Richterinnen und Richter und Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten für den Einsatz im Rahmen von EUJUST LEX ausgewählt?

37

Wie werden die Richterinnen und Richter und Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten ausgewählt, die künftig im Irak im Rahmen von EUJUST LEX beschäftigt werden sollen?

38

Wie viele deutsche Ausbilder sollen in den Irak entsendet werden (bitte nach Justiz, Polizei und Strafvollzug auflisten), und wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage für die deutschen Ausbilder im Irak?

39

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Todesurteile im Irak seit 2004 vollstreckt wurden, und wie beurteilt dies die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass „fast alle Richter Iraks das Programm [EUJUST LEX] durchlaufen haben“ (Guido Steinberg, a. a. O.)?

40

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Todesurteile im Irak seit 2004 von Richtern verhängt wurden, die das EUJUST LEX-Programm durchlaufen haben?

41

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Geheimgefängnisse im Irak vor, und ist nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin von der Existenz solcher Geheimgefängnisse im Irak auszugehen?

Berlin, den 26. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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