Offene Fragen zur Finanzierung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz durch den Klima- und Transformationsfonds
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ist durch 69 Renaturierungsmaßnahmen in zehn Handlungsfeldern ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung zur Erreichung der nationalen Klimaziele. Für die Umsetzung des ANK hat die Bundesregierung für die Jahre von 2022 bis 2026 4 Mrd. Euro eingeplant.
In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 12. Juni 2023 zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (Bundestagsdrucksache 20/6845) wurde dargelegt, dass für das ANK aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bei Kapitel 60 92 Titel 686 31 und 686 32 im Wirtschaftsjahr 2024 – Ansatz 1 Mrd. Euro, im Wirtschaftsjahr 2025 – Ansatz 1,2 Mrd. Euro und im Wirtschaftsjahr 2026 – Ansatz 1,2 Mrd. Euro an Ausgaben vorgesehen werden.
Im aktuellen Finanzplan des KTF sind für das Jahr 2024 jetzt konkret 1,3 Mrd. Euro für das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz eingestellt.
Der Klima- und Transformationsfonds wurde unter anderem mit 60 Mrd. Euro ausgestattet, die ursprünglich als Kreditermächtigung im Nachtragshaushalt 2021 für die Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie vorgesehen waren. Diese Mittel wurden im Februar 2022 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP per Bundestagsbeschluss rückwirkend auf den KTF übertragen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 die Umwidmung der 60 Mrd. Euro im zweiten Nachtragshaushalt 2021 für den KTF für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das Bundesministerium der Finanzen erklärte am selben Tag eine Haushaltssperre für fast alle Projekte aus dem KTF.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Was passiert mit dem Mittelansatz zum ANK im Finanzplan 2024 angesichts der aktuellen Haushaltssperre?
Welche Finanzierungslücken bestehen in den Folgejahren 2025 und 2026, und wie wird die Bundesregierung die bestehende Finanzierungslücke schließen oder werden diese Programme gestrichen?
Wenn Gelder aus anderen Haushaltsteilen zur Finanzierung des ANK umgeschichtet werden sollen, welche konkreten Projekte sind betroffen, werden gestrichen oder gekürzt (bitte die Projekte und Vorhaben und die dafür verwendeten Mittel auflisten)?
Werden die Förderprogramme des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/6845 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen“ (2024: 1,2 Mrd. Euro aus dem KTF [Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – BMUV]) weiterentwickelt?
a) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte?
b) Wie verändert sich der Zeitplan?
Werden die Förderprogramme des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/6845 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen“ (2024: 317 Mio. Euro aus dem KTF [BMUV] plus 5,7 Mio. Euro [Bundesministerium für Digitales und Verkehr – BMDV]) weiterentwickelt?
a) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte?
b) Wie verändert sich der Zeitplan?
Werden die Förderprogramme des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/6845 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Meere und Küsten“ (2024: 117 Mio. Euro [BMUV] aus dem KTF) weiterentwickelt?
a) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte?
b) Wie verändert sich der Zeitplan?
Werden die Förderprogramme des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/6845 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Wildnis und Schutzgebiete“ (2024: 127 Mio. Euro [BMUV] aus dem KTF) weiterentwickelt?
a) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte?
b) Wie verändert sich der Zeitplan?
Werden die Förderprogramme des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/6845 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Waldökosysteme“ (2024: 680 Mio. Euro [BMUV] plus 320 Mio. Euro [Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL] aus dem KTF) weiterentwickelt?
a) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte?
b) Wie verändert sich der Zeitplan?
Werden die Förderprogramme des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/6845 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Böden als Kohlenstoffspeicher“ (2024: 305 Mio. Euro [BMUV] plus 80 Mio. Euro [BMEL] aus dem KTF) weiterentwickelt?
a) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte?
b) Wie verändert sich der Zeitplan?
Werden die Förderprogramme des in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/6845 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen“ (2024: 560 Mio. Euro [BMUV] plus 40 Mio. Euro [BMDV] aus dem KTF) weiterentwickelt?
a) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte?
b) Wie verändert sich der Zeitplan?
Was bedeutet die Haushaltssperre konkret für das in Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/6845 aufgeschlüsselten Handlungsfeldes „Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und Berichterstattung“ (2024: 62 Mio. Euro [BMUV] plus 70 Mio. Euro [BMDV] aus dem KTF)?
a) Wie verändert sich der Zeitplan?
b) Was bedeutet die Haushaltssperre konkret für das Handlungsfeld „Forschung und Kompetenzaufbau“ (2024: 62 Mio. Euro [BMUV] plus 70 Mio. Euro [BMDV] aus dem KTF)? Wie verändert sich der Zeitplan?
Die Bundesregierung hat sich für eine restriktive Verordnung zur Wiederherstellung der Natur auf EU-Ebene eingesetzt. An diese Verordnung sind enge Zeiträume gebunden. Das ANK war auch eine Umsetzungsstrategie zur Umsetzung der EU-Verordnung.
a) Kann die Bundesrepublik durch die Haushaltssperre und die drohenden Einsparungen die Vorgaben der Verordnung überhaupt noch erfüllen?
b) Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
Welche Aufgabengewichtung nimmt die Bundesregierung vor, wenn die Gelder nicht ausreichen?