Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) ist als Aktiengesellschaft organisiert und befindet sich vollständig im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) übernimmt dabei stellvertretend für den Bund die Beteiligungsführung des Unternehmens (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/ Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/deutsche-bahn-ag.html). Nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes gehören dem Aufsichtsrat der DB AG – als Kontrollgremium des Unternehmens – 20 Mitglieder an. Die Bundesregierung ist durch Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des BMDV und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vertreten. Seit September 2022 ist Werner Gatzer, Staatssekretär im BMF, Vorsitzender des Aufsichtsrats der DB AG.
Nachdem am 24. November 2023 bekannt wurde, dass Staatssekretär Werner Gatzer zum 31. Dezember 2023 in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird, war das Ausscheiden von Werner Gatzer Thema der Regierungspressekonferenz vom 27. November 2023 (vgl. im Wortlaut, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-27-november-2023-2242768). Zuvor hatte Werner Gatzer selbst gesagt, dass er trotz seines Ausscheidens aus dem BMF Vorsitzender des Aufsichtsrates der DB AG bleiben werde (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/christian-lindner-trennt-sich-von-seinem-haushaltsstaatssekretaer-gatzer-a-56b2cae1-84cc-4e3b-9a4d-0a6ebfcb6994). Der Pressesprecherin des BMF zufolge sei Werner Gatzer „nicht im Rahmen seiner Funktion als Staatssekretär in den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn gewählt worden, sondern als Person“ (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenzvom-27-november-2023-2242768).
Nach Ansicht der Fragesteller wirft das Verhalten der Bundesregierung und der Verbleib von Werner Gatzer im Aufsichtsrat der DB AG – obwohl er als Staatssekretär im BMF ausscheidet – zahlreiche Fragen nach der Kontrolle und Steuerung der DB-Konzerns durch die Bundesregierung auf. Auch mit Blick auf die künftige InfraGO, die stärker durch die Bundesregierung gesteuert werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Stimmt es, dass Werner Gatzer „nicht im Rahmen seiner Funktion als Staatssekretär in den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn gewählt“ wurde, „sondern als Person“?
a) Wenn ja, warum wurde Werner Gatzer „als Person“ in den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG gewählt, und welche Konsequenzen hat dies für die übrigen Mitglieder des nach strengen Vorschriften besetzen Aufsichtsrats?
b) Wenn nein, warum nicht?
Warum wurde Werner Gatzer zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates der DB AG gewählt?
Wie stellt das BMDV sicher, dass Compliance-Regeln bei der Besetzung von Aufsichtsrats- und Geschäftsführerposten ganz allgemein und im Speziellen bei der DB AG eingehalten werden?
Mit welcher Begründung soll Werner Gatzer weiterhin Vorsitzender des Aufsichtsrats der DB AG bleiben?
In welcher Funktion soll Werner Gatzer zukünftig dem Aufsichtsrat der DB AG angehören, und welche Kontrolle soll er ausüben?
Wie soll die von Werner Gatzer bislang in seiner Funktion als Staatssekretär im BMF bereitgestellte Kenntnis über die haushalterischen Beteiligungen im Aufsichtsrat der DB AG sichergestellt werden?
Wie soll Werner Gatzer weiterhin als Vertreter des Eigentümers die Kontrolle des DB-Konzerns ausüben, wenn er nicht mehr Staatssekretär im BMF ist?
Plant die Bundesregierung, einen anderen Vertreter des BMF in den Aufsichtsrat der DB AG zu entsenden?
a) Wenn ja, wen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Erfolgt eine Abstimmung der Vertreter des Bundes vor einer Aufsichtsratssitzung der DB AG?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie übt der Aufsichtsrat der DB AG die Kontrolle des Unternehmens konkret aus?
Wie kontrolliert das BMDV als Vertreter des Bundes die DB AG als bundeseigenen Konzern?
Wie steuert das BMDV als Vertreter des Bundes die DB AG als bundeseigenen Konzern?
Wie soll die DB InfraGO AG trotz ihrer Gesellschaftsform als Aktiengesellschaft künftig durch die Bundesregierung kontrolliert werden?
Wie soll die DB InfraGO AG trotz ihrer Gesellschaftsform als Aktiengesellschaft künftig durch die Bundesregierung gesteuert werden?
Sind die „Ausgestaltungsoptionen zur Steuerung der geplanten neuen Infrastruktursparte“ inzwischen durch das BMDV geprüft worden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7487)?
a) Wenn ja, für welche Ausgestaltungsoptionen hat sich das BMDV und aus welchen Gründen entschieden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche organisatorischen Maßnahmen hat die Bundesregierung in die Wege geleitet, um zur „die für eine langfristige Steuerung erforderliche Fachkompetenz und das notwendige Fachwissen beim Bund aufzubauen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/7487)?
Plant die Bundesregierung, dass weitere DB-Sparten, wie z. B. der Infrastrukturanteil der DB Energie GmbH, in die Infrastrukturgesellschaft einbezogen werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie plant die Bundesregierung im Zuge der Restrukturierung der DB AG mit der digitalen Infrastruktur, zum Beispiel mit dem DB Navigator, umzugehen?
Werden die beiden DB-Sparten DB Netz und DB Station&Service in der neuen Infrastrukturgesellschaft als getrennte Einheiten weitergeführt oder als eine Einheit fusioniert?
Hat die Bundesregierung mittlerweile die Eigentümerstrategie zur Beteiligung des Bundes an der DB AG und deren Führungsgesellschaften innerhalb der Bundesregierung abgeschlossen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/7487)?
a) Wenn ja, wie lautet die Eigentümerstrategie des Bundes?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Haushaltsausschusses, dass künftig drei Mitglieder des Haushaltsausschusses im Aufsichtsrat der DB InfraGO AG vertreten sein sollen?
Sollen auch Vertreter des Verkehrsausschusses im Aufsichtsrat der DB InfraGO AG vertreten sein?
a) Wenn ja, warum, und welche Vertreter?
b) Wenn nein, warum nicht?