Stand der Umsetzung des Beschlusses „Anerkennung der von den Nationalsozialisten als ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ Verfolgten“
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Millionen Menschen fielen der nationalsozialistischen Diktatur zum Opfer. Eine besonders betroffene Gruppe waren die sogenannten Asozialen und Berufsverbrecher mit über 70 000 verfolgten und in Konzentrationslagern inhaftierten Menschen. Lange Zeit wurde ihr Schicksal und das anderer Opfergruppen verdrängt und vergessen. Mit der Verabschiedung des Antrags „Anerkennung der von den Nationalsozialisten als ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ Verfolgten“ (Bundestagsdrucksache 19/14342) am 13. Februar 2020 hat der Deutsche Bundestag die als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten als weitere NS-Opfergruppe anerkannt und sich für ihre Einbeziehung in die Erinnerung und das öffentliche Gedenken der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen. Dieser Prozess des differenzierten Erinnerns und der angemessenen Würdigung der Opfer und ihrer Nachfahren steht in der Kontinuität des Auftrags aus dem Bundestagsbeschluss vom 25. Juni 1999 zur Errichtung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas, in dem festgestellt wird: „Die Bundesrepublik Deutschland bleibt verpflichtet, der anderen Opfer des Nationalsozialismus würdig zu gedenken.“
Der Deutsche Bundestag forderte die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Opfergruppe stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, ihr einen angemessenen Platz im staatlichen Erinnern zu verschaffen, vor allem durch ein Ausstellungsprojekt und die Finanzierung entsprechender Forschung. Der Antrag betonte die Bedeutung eines breiteren Wissens über die Verfolgung und die gesellschaftliche Stellung dieser Gruppe für das Verständnis der Geschichte des Nationalsozialismus. Dazu wurde die Bundesregierung u. a. aufgefordert, Forschungsarbeiten zur weiteren Aufarbeitung des Schicksals der als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten und die noch wenig erforschte Rolle der beteiligten Verfolgungsinstanzen zu finanzieren und die Entwicklung spezifischer Bildungsprojekte zu fördern.
Infolge der Beschlussfassung stellte die Beauftrage für Kultur und Medien (BKM), Claudia Roth, einen Betrag von 1,5 Mio. Euro für eine Wanderausstellung zur Verfügung, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/31386 hervorgeht. Weitere Initiativen und Maßnahmen, insbesondere auch durch andere Ressorts der Bundesregierung, die dem viel zu langen Schweigen zu dieser Opfergruppe ein Ende machen, sind bislang nicht bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Was hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung des Antrags am 13. Februar 2020 getan, um die von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und ihnen einen angemessenen Platz im staatlichen Erinnern zu verschaffen?
Wie ist der Stand der Erarbeitung einer modularen Ausstellung durch die Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ in Zusammenarbeit mit der „Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland“, die historische Information und gedenkendes Erinnern zum Schicksal der als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ Verfolgten verbindet, und ab wann und an welchen Orten (neben Berlin und Flössenburg) soll sie gezeigt werden?
Welche Forschungsarbeiten hat die Bundesregierung seither in welchem Umfang finanziert, um das Schicksal der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ Verfolgten weiter aufzuarbeiten?
Sind konkrete Ergebnisse aus der Erforschung der nationalsozialistischen Diktatur und ihrer Folgen hinsichtlich dieser Opfergruppe durch das Leibniz-Institut für Zeitgeschichte München/Berlin und das Leibniz-Institut für Zeithistorische Forschung Potsdam im Rahmen der institutionellen Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bereits vorhanden bzw. veröffentlicht?
Inwieweit werden die Forschungsergebnisse und Ausstellungsinhalte beispielsweise durch digitale Formate insbesondere für pädagogische Zwecke seither und zukünftig nutzbar gemacht?
Wie und in welchem Umfang hat die Bundesregierung seitdem KZ-Gedenkstätten und Dokumentationszentren unterstützt, das Schicksal der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ Verfolgten in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren wie Archiven, Schulen, Hochschulen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen weiter aufzuarbeiten, zu präsentieren und zu debattieren?
Welche spezifischen Bildungsprojekte mit Bezug auf die genannten Opfergruppen wurden seitdem beispielsweise im Rahmen des Bundesprogramms „Jugend erinnert“ entwickelt und in welchem Umfang finanziell gefördert?
Welche Forschungsarbeiten zu den Verfolgungsschicksalen und der noch wenig erforschten Rolle der beteiligten Verfolgungsinstanzen und in welchem Umfang hat die Bundesregierung seitdem finanziell gefördert?
Was will die Bundesregierung zukünftig tun, um dieser NS-Opfergruppe im öffentlichen Bewusstsein mehr Raum zu geben?
Hat die Bundesregierung bereits konkrete Pläne, ob und wie die Wanderausstellung bzw. Teile davon weitergeführt werden soll?
Plant die Bundesregierung weitere konkrete Vorhaben über die Wanderausstellung hinaus zu dieser Opfergruppe, und wenn ja, wo liegen die Schwerpunkte, gibt es bereits Empfehlungen von den Projektleiterinnen und Projektleitern der Wanderausstellung, und in welchem finanziellen Verhältnis geschieht dies?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Wanderausstellung zusammen mit den begleitenden Veranstaltungen und Kooperationen die erforderliche, inhaltliche Komplexität abdeckt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere KZ-Gedenkstätten und Dokumentationszentren zu unterstützen, um weitere Beiträge zur Erinnerung an diese NS-Opfer zu leisten, und wenn ja, in welchem Umfang?
Welche konkreten Projekte wurden von den geförderten Einrichtungen auf Grundlage der Gedenkstättenkonzeption explizit für diese Opfergruppe bereits umgesetzt?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine über den Einzelfall hinausweisende systematische Forschung zu ermöglichen, und in welchen Einzelplänen und in welchem Umfang beabsichtigt sie, diese finanziell zu fördern?
Welche Finanzmittel plant die Bundesregierung in welchem Einzelplan zukünftig bereitzustellen, um Forschungsprojekte zu der Rolle der beteiligten Verfolgungsinstanzen zu fördern?
Beabsichtigt die Bundesregierung, z. B. im Haushalt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ein entsprechendes Forschungsprogramm zu etatisieren und in Kooperation mit den Polizeihochschulen und einschlägigen universitären Fachbereichen durchzuführen, und wenn nein, wie sollen die notwendigen Forschungsaufgaben auf den Weg gebracht werden?
Wie und mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die Vernetzung bzw. Zusammenarbeit zwischen historischen Fachbereichen der Universitäten und außeruniversitären einschlägigen Instituten oder auch der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in diesem Forschungsbereich?
Konnte nach Ansicht der Bundesregierung der Zugang zu biografischen Daten für die Forscherinnen und Forscher verbessert werden, und wenn ja, wie?
Hat die Bundesregierung mittlerweile eine klare Vorstellung davon, in welchen Formaten die Zusammenarbeit mit Nachfahren und Angehörigen erfolgen soll, und wenn ja, wie sieht diese aus?
Konnten gewonnene Forschungsergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht, und was möchte die Bundesregierung dagegen unternehmen?
Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen im Bildungsbereich zu diesem Thema, und wenn ja, welche, und in welchem Umfang?