Hannah-Arendt-Initiative sowie Elisabeth-Selbert-Initiative der Bundesregierung
der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Stefan Keuter, Petr Bystron, Tino Chrupalla, Dr. Alexander Gauland, Markus Frohnmaier, Steffen Kotré, Eugen Schmidt, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Jahr 2022 wurde durch das Auswärtige Amt und die Beauftragte für Kultur und Medien die Hannah-Arendt-Initiative ins Leben gerufen. „Unterstützt werden gefährdete Journalistinnen und Journalisten aus Afghanistan, Ukraine, Russland und Belarus unter anderem durch Notfallstipendien, Trainingsmaßnahmen, regionale Stipendienprogramme sowie durch entsprechende Maßnahmen im Exil in Deutschland“ (https://akademie.dw.com/de/hannah-arendt-initiative-neues-netzwerk-zum-schutz-von-journalistinnen-und-journalisten-weltweit/a-63470403). „Die Förderung erfolgt allein nach meinungsneutralen Kriterien und durch unabhängige Jurys, auf deren inhaltliche Meinungsfindung staatlicherseits kein Einfluss genommen wird. Bereits 2022 sieht das Auswärtige Amt für die Hannah-Arendt-Initiative 3,5 Millionen Euro vor. Die Mittel kommen dabei Medienschaffenden zugute, die sich durch ihre Arbeit weiter für unabhängige Berichterstattung in ihren Herkunftsländern einsetzen – zunächst 360 Personen im Ausland. Die Beauftragte für Kultur und Medien trägt bereits durch Förderung des European Fund for Journalism in Exile (JX-Fund) von rund 4,2 Millionen Euro im Jahr 2022 dazu bei, dass seit April 2022 insgesamt mehr als 500 Medienschaffende unterstützt werden konnten“ (ebd.).
Im Jahr 2020 wurde die Elisabeth-Selbert-Initiative vom Auswärtigen Amt initiiert. Die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe erklärte hierzu: „Wir wollen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger gerade jetzt nicht alleine lassen. Daher haben wir ein neues Programm ins Leben gerufen, mit dem in einzelnen Fällen temporär Schutz und Zuflucht gewährt werden kann. Mit der Elisabeth-Selbert-Initiative wollen wir akut bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger unterstützen. Ihnen soll, wenn nötig, eine vorübergehende Auszeit in einer Gastorganisation ermöglicht werden, entweder in ihrer Heimatregion oder auch in Deutschland“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/kofler-elisabeth-selbert-initiative/2354448). „Mit der Elisabeth-Selbert-Initiative (ESI) unterstützt das ifa Akteure, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Die Initiative bietet Schutzaufenthalte für diejenigen, die wegen ihres friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte von körperlicher und psychischer Gewalt, Verhaftung, Berufsverboten und sogar Mord bedroht sind. Dazu zählen u. a. Angehörige ethnischer Minderheiten, die für Landrechte kämpfen; Frauen, die sich gegen Diskriminierung und Gewalt wehren; LGBTIQ-Aktivistinnen und Aktivisten, die sich für ihr Recht auf sexuelle Identität engagieren oder Journalistinnen und Journalisten, die Korruptionsfälle aufdecken. Die Elisabeth-Selbert-Initiative setzt beim Schutzprogramm für Menschenrechts-Deutscher Bundestag Drucksache 20/9698 verteidiger keinen regionalen oder thematischen Fokus und orientiert sich nicht an bestimmten Berufsgruppen wie Journalisten oder Anwälte“ (https://www.ifa.de/foerderungen/elisabeth-selbert-initiative/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Nach welchen Kriterien wurden bei der Hannah-Arendt-Initiative die Staaten Afghanistan, Russland, Belarus und die Ukraine ausgewählt?
Warum werden keine gefährdeten Journalisten aus Saudi-Arabien oder Katar im Rahmen der Hannah-Arendt-Initiative unterstützt?
Wie viele Journalisten aus welchen Staaten wurden seit 2022 im Rahmen a) des European Fund for Journalism und b) der Hannah-Arendt-Initiative gefördert (bitte auch das jeweilige Medium angeben sowie nach Notfallstipendien, Trainingsmaßnahmen, regionalen Stipendienprogrammen und „entsprechenden Maßnahmen“ im Exil – bitte die Maßnahmen benennen – aufschlüsseln)?
Welche Kosten sind im Rahmen der Hannah-Arendt-Initiative bislang entstanden (bitte Haushaltstitel angeben), und welche werden voraussichtlich im Jahr 2024 entstehen?
Wer sind die Mitglieder der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „unabhängigen Jurys“, und für welche Medien arbeiteten bzw. arbeiten sie?
Sind der Bundesregierung Äußerungen der im Rahmen des European Fund for Journalism sowie der Hannah-Arendt-Initiative geförderten Journalisten bekannt, die zum friedlichen oder gewaltsamen „Regimewechsel“, dem Sturz der Regierung in ihrem Herkunftsland etc. aufgerufen haben, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu jeweils eine eigene Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
Sind der Bundesregierung durch ausländische Staaten geförderte Programme zum Schutz kritischer Journalisten in Deutschland bekannt, und wenn ja, um welche handelt es sich, und hat sich die Bundesregierung zu diesen eine Auffassung erarbeitet, wenn ja, welche?
Wie viele „Menschenrechtsverteidiger“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) aus welchen Staaten wurden seit 2020 im Rahmen der Elisabeth-Selbert-Initiative durch die Bundesregierung gefördert (bitte auch die jeweilige Nichtregierungsorganisation aufführen sowie den Grund der Förderung und die Gastorganisation in Deutschland nennen)?
Welche Kosten entstanden dem Bund seit 2020 im Rahmen der Elisabeth-Selbert-Initiative, und aus welchem Haushaltstitel wurden sie beglichen (bitte auch angeben, welche Ausgaben für 2024 geplant sind)?
Sind der Bundesregierung Äußerungen der im Rahmen der Elisabeth-Selbert-Initiative geförderten „Menschenrechtsverteidiger“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bekannt, die zum friedlichen oder gewaltsamen „Regimewechsel“, dem Sturz der Regierung in ihrem Herkunftsland etc. aufgerufen haben, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene Auffassung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenenfalls?
Wurden im Rahmen der Elisabeth-Selbert-Initiative Personen gefördert, die sich für a) das Recht auf Leben, b) verfolgte und diskriminierte Christen, c) traditionelle Werte wie den Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau eingesetzt haben, und wenn ja, wie viele, wann, und aus welchen Staaten?
Sind der Bundesregierung durch ausländische Staaten geförderte Programme zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern in Deutschland bekannt, und wenn ja, um welche handelt es sich?
Hat sich die Bundesregierung zu diesen eine eigene Positionierung erarbeitet, und welche ist das gegebenenfalls?