Ausbau der finanziellen Anreizwirkung für ein recyclinggerechtes Design durch eine Reform des § 21 des Verpackungsgesetzes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Finanzielle Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen und für den Rezyklateinsatz sind nach Ansicht der Fragesteller das Mittel der Wahl, um die Entwicklung von Verpackungen weiter von einer Linear- hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
Die Privatwirtschaft hat seit nunmehr drei Jahrzehnten die im Verpackungsgesetz (VerpackG) verankerten erweiterten Herstellerpflichten als eigene Verantwortung angenommen und auch im internationalen Vergleich erfolgreich umgesetzt. Die seit 2019 mit § 21 VerpackG eher programmatisch veranlagte Aufgabe an die Betreiber Dualer Systeme, im Sinne von Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz bessere Verpackungen preislich zu bevorteilen, hat aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen jedoch nicht zu dem erhofften Erfolg geführt.
Vor diesem Hintergrund hatte das Umweltbundesamt (UBA) bereits 2020 ein Forschungsvorhaben gestartet, dessen wesentliches Ziel es war, die wissenschaftlichen Grundlagen für die gemäß § 21 Absatz 4 VerpackG vorzunehmende Evaluierung des § 21 VerpackG bereitzustellen. Der Abschlussbericht wurde im Oktober 2022 veröffentlicht (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_118-2022_ueberpruefung_der_wirksamkeit_des_ss_21_verpackg_und_entwicklung_von_vorschlaegen_zur_rechtlichen_weiterentwicklung.pdf).
Wesentlicher Teil der UBA-Beauftragung war die Ableitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des § 21 VerpackG. Ergänzend zu den Arbeiten des Forschungsvorhabens haben die Betreiber der Dualen Systeme einen Modellvorschlag entwickelt, wie die Ziele des Verpackungsgesetzes, insbesondere die über den § 21 VerpackG intendierten Lenkungswirkungen, effektiv und über einen niederschwelligen Ansatz realisiert werden können (z. B. www.bellandvision.com/de/pressemitteilungen/20210617_pm_gesetzliche-neuregelung-fuer-eine-privatwirtschaftliche-und-wettbewerbsneutrale-loesung-fuer-effektive-anreizsetzung-nach-ss21-verpackg). Dieser wurde zunächst von allen Betreibern Dualer Systeme gemeinsam entworfen und dann in Abstimmungen mit den Stakeholdern weiterentwickelt. Des Weiteren haben SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie den Rezyklateinsatz zu belohnen (Koalitionsvertrag, S. 42 f.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche wesentlichen Erkenntnisse hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aus dem Forschungsvorhaben „Überprüfung der Wirksamkeit des § 21 VerpackG und Entwicklung von Vorschlägen zur rechtlichen Weiterentwicklung“ gewonnen?
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Hauptgründe, die derzeit ein effektives Anreizsystem für ein recyclingfreundliches Verpackungsdesign im Rahmen des § 21 VerpackG verhindern?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des § 21 VerpackG und eine Konkretisierung des Fondsmodells vorzulegen?
Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung eine öffentlich-rechtliche Ausgestaltung verfolgt?
Für den Fall, dass die Bundesregierung eine öffentlich-rechtliche Ausgestaltung verfolgt,
a) welche Argumente werden angeführt, um eine Abkehr von der bisherigen erfolgreich privatrechtlich organisierten Herstellerverantwortung zu rechtfertigen,
b) welche Kosten sind für die Implementierung und den nachfolgenden Betrieb einer solchen Lösung zu erwarten, und wie stehen diese Kosten im Vergleich zu einer privatrechtlich ausgestalteten Lösung,
c) welche zusätzlichen Bürokratisierungsprozesse und welchen zusätzlichen Personalaufwuchs erwartet die Bundesregierung – inklusive der damit verbundenen Kosten,
d) beabsichtigt die Bundesregierung, das öffentlich-rechtliche Modell durch eine Sonderabgabe oder durch eine Steuer umzusetzen,
e) wie, und wofür sollen die vereinnahmten Mittel verwendet werden?
Wie bewertet das BMUV den Modellvorschlag der Betreiber Dualer Systeme, welcher die Eckpunkte der Verbände berücksichtigt und einen niedrigschwelligen, transparenten und effektiven Ansatz verspricht?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die klare Positionierung der Privatwirtschaft zu berücksichtigen?