Einsetzung einer Regierungskommission für Konzepte gegen Altersarmut
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP auf die Einsetzung einer Regierungskommission für die Entwicklung von Konzepten gegen Altersarmut festgelegt. Auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn antwortete die Bundesregierung am 23. Februar dieses Jahres, dass die Vorarbeiten zur Einsetzung einer Regierungskommission noch nicht abgeschlossen sind (Bundestagsdrucksache 17/840 zu den Schriftlichen Fragen 28 und 29). Auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/1935) wurden die Fragen nicht einzeln beantwortet, sondern nur auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. In der Antwort auf die darauf erfolgte Remonstration hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Andreas Storm, angeboten, sobald dies möglich ist, den Fragestellern Informationen zur Einsetzung der Regierungskommission zukommen zu lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Sind die Vorarbeiten für die Einsetzung einer Kommission abgeschlossen? Wenn nicht, wie ist der Stand der Vorarbeiten, welche Fragen sind schon geklärt, und welche noch nicht?
Wann wird die Kommission einberufen, wann wird sie ihre Arbeit aufnehmen, wann soll sie einen Zwischenbericht, und wann einen abschließenden Bericht vorlegen?
Wer soll in die Kommission berufen werden? Nach welchem Prozedere und nach welchen Kriterien werden diejenigen ausgewählt, die in die Kommission berufen werden?
Welche Bundesministerien sind oder werden in der Kommission vertreten sein?
Werden der Kommission Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen angehören? Wenn ja, welchen Instituten gehören sie an, und wie wurden bzw. werden sie ausgewählt?
Sollen die Deutsche Rentenversicherung, die Wohlfahrtsverbände, die Kirchen, die Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen in der Kommission vertreten sein, und wenn ja, welche, und wer soll diese Organisationen vertreten?
Wie lautet der genaue Arbeitsauftrag der Kommission?
Worin genau liegen nach Ansicht der Bundesregierung die „veränderten wirtschaftlichen und demographischen Strukturen“, die in Zukunft die Gefahr einer ansteigenden Altersarmut mit sich bringen?
Soll die Kommission
a) nur Maßnahmen innerhalb der Rentenversicherung prüfen,
b) nur Maßnahmen innerhalb der Grundsicherung für Ältere und Erwerbsunfähige oder
c) beides und warum?
Wird sich die Kommission mit Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit Altersarmut beschäftigen, die nicht in den Bereich der Rentenversicherung oder der Grundsicherung fallen? Wenn ja, mit welchen?
Welche Modelle für verbesserte Maßnahmen gegen Altersarmut soll die Kommission prüfen?
Soll die Kommission auch das Alterssicherungs-Modell der katholischen Verbände prüfen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen soll die Kommission prüfen, die sicherstellen sollen, dass sich die private und betriebliche Altersvorsorge auch
a) für Geringverdiener und
b) für diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, lohnt?
Soll die Kommission auch Maßnahmen prüfen, die sicherstellen sollen, dass sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lohnen? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen soll die Kommission prüfen, die sicherstellen sollen, dass auch den spezifischen Erwerbsbiografien von Frauen Rechnung getragen wird?
Welche Maßnahmen soll die Kommission prüfen, die sicherstellen sollen, dass auch
a) Geringverdiener und
b) diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten?
Was versteht die Bundesregierung genau unter „ein Leben lang Vollzeit gearbeitet zu haben“? Wie lang ist aus Sicht der Bundesregierung ein „Leben lang“? Sind damit nur
a) Vollzeiterwerbstätige,
b) Vollzeit- und Teilzeiterwerbstätige oder
c) langjährig Versicherte gemeint?
Was versteht die Bundesregierung unter „Alterseinkommen“? Gehört dazu nur Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder auch anderes Einkommen, und wenn Letzteres, welches?
Was ist nach Auffassung der Bundesregierung eine faire Anpassungsregel, und in welchem sozialen Sicherungssystem soll diese verankert werden?
Welche Verbindlichkeit haben die Empfehlungen der Kommission für die Bundesregierung? Gedenkt die Bundesregierung, die von der Kommission empfohlenen Maßnahmen umzusetzen? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen beabsichtigt sie dies zu tun?
Wird die Bundesregierung im Rahmen der Kommission auch prüfen, die Rentenbeiträge für Arbeitslosengeld-II-Beziehende wieder einzuführen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Wenn die Bundesregierung einige der vorgenannten Fragen nicht beantworten kann, zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung welche Fragen vorausichtlich beantworten können?
Wenn sich die Bundesregierung nicht in der Lage sieht, die vorgenannte Frage zu beantworten, aus welchen Gründen sieht sie sich bei welchen Fragen dazu nicht in der Lage?
Wenn die Vorarbeiten für die Kommission noch nicht fortgeschritten bzw. abgeschlossen sein sollten, warum kann die Bundesregierung dann schon konkrete Kosten für die Arbeit der Kommission im Haushaltsgesetz beziffern, und wie begründet sie diese?
Warum hält die Bundesregierung bei der Haushaltsaufstellung für 2011 bezüglich der Kosten der Kommission eine Anlehnung an die Kalkulation für die im Jahr 2003 tagende Rürup-Kommission für adäquat?