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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Finanzierung von Projekten der Deutschen Bahn AG durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

11.01.2024

Aktualisiert

24.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/975413.12.2023

Finanzierung von Projekten der Deutschen Bahn AG durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Koalitionsausschuss hatte die Ampelkoalition im Frühjahr 2023 beschlossen, dass bis zum Jahr 2027 zusätzliche 45 Mrd. Euro für Bahnprojekte bzw. das Schienennetz vorgesehen werden (vgl.: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/auto-verkehr/ampel-koalition-will-45-milliarden-euro-in-die-schiene-stecken-18785374.html).

Nachdem in den Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages die konkrete Verwendung unklar blieb (vgl.: www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundeshaushalt-lindner-spart-am-schienennetz-der-bahn/29235284.html), erkundigten sich die Fragesteller beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, in der 50. Sitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages am 20. September 2023 nach der konkreten Verwendung der Mittel.

Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing sagte in der vorgenannten Sitzung des Verkehrsausschusses verbindlich zu, den Abgeordneten des Verkehrsausschusses ein Maßnahmenpaket zur Verfügung zu stellen, anhand dessen die Mitglieder des Ausschusses nachvollziehen können, wie die 45 Mrd. Euro konkret verteilt werden bzw. für welche konkreten Maßnahmen diese Haushaltsmittel von der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingeplant sind (vgl. Kurzprotokoll der 50. Sitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages am 20. September 2023, S. 34).

Bis heute wurden diese von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing versprochenen Informationen dem Deutschen Bundestag nicht durch das BMDV zur Verfügung gestellt.

In der Antwort des BMDV auf die Schriftliche Frage 98 auf Bundestagsdrucksache 20/9592 heißt es nur: „Aufgrund der mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) vom 15. November 2023 veränderten Sachlage zum Bundeshaushalt 2024 und der Finanzplanung bis 2027 können derzeit keine verlässlichen Angaben gemacht werden.“

Damit ist die Frage nach Ansicht der Fragesteller jedoch nicht beantwortet, denn sie richtete sich auf einen „Bericht, in dem detailliert dargestellt ist, für welche konkreten Maßnahmen im Bereich Schiene die zusätzlichen 45 Mrd. Euro eingeplant sind, die vom BMDV beim Haushaltsgesetzgeber beantragt worden sind“. Dies hat nach Auffassung der Fragesteller nichts mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zu tun. Diese Frage sollte die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller vielmehr eindeutig beantworten können, denn sie hat die Haushaltsmittel schließlich beim Haushaltsgesetzgeber angemeldet.

So entsteht nach Auffassung der Fragesteller der Eindruck, die Bundesregierung könnte Haushaltsmittel in Milliardenhöhe ins Blaue hinein eingeplant haben, ohne ein schon vom Bundesrechnungshof gefordertes Konzept (vgl.: www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/db-dauerkrise/db-dauerkrise.html) und ohne eindeutige und erforderliche Finanzplanung der Mittelverwendung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wann übermittelt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages den von Bundesminister Dr. Volker Wissing am 20. September 2023 in der 50. Sitzung des Verkehrsausschuss versprochenen schriftlichen Bericht, in dem detailliert dargestellt ist, für welche konkreten Maßnahmen im Bereich Schiene die zusätzlichen 45 Mrd. Euro eingeplant sind, die vom BMDV beim Haushaltsgesetzgeber beantragt worden sind?

2

Warum wurde dem Deutschen Bundestag entgegen der Zusage des Bundesverkehrsministers Dr. Volker Wissing vom 20. September 2023 bis einschließlich zum 28. November 2023 der angekündigte Bericht nicht zur Verfügung gestellt?

3

Für welche konkreten Maßnahmen hat die DB AG den „Bedarf auf rund 45 Mrd. Euro beziffert“ (vgl.: www.tagesspiegel.de/politik/bahn-muss-endlich-zuverlaessig-werden-bund-investiert-40-milliarden-euro-zusatzlich-ins-marode-schienennetz-10474828.html)?

4

Welches Gesamtkonzept liegt der Verwendung der 45 Mrd. Euro durch die DB AG und das BMDV zugrunde, und welche konkreten Maßnahmen im Bereich Schiene sind von der DB AG und dem BMDV eingeplant (bitte nach DB AG und BMDV getrennt auflisten)?

5

Worin besteht der Unterschied zwischen dem laut BMDV neuen Begriff der „Gemeinwohlorientierung“ für die vom BMDV geplante DB InfraGO AG und dem Begriff „Wohl der Allgemeinheit“ im Sinne des Artikel 87e Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), und wo wird die neue vom BMDV entwickelte „Gemeinwohlorientierung“ der DB InfraGO AG gesetzlich geregelt?

6

Ist für die Gründung der DB InfraGO AG und der damit einhergehenden Verschmelzung von Eisenbahnunternehmen des Bundes (DB Netz AG und die DB Station & Service AG) nach Artikel 87e Absatz 5 Satz 2 GG zum 1. Januar 2024 eine Gesetzesänderung notwendig, und wenn ja, welche Gesetze müssen geändert werden, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 5. Dezember 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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