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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche und Kontrolle des Pflegemindestlohns

Derzeitiger Geltungsbereich des Pflege-Mindestlohns nach Branchen, Berufsgruppen und Beschäftigtenzahl, Durchschnittslöhne, Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse, zukünftiger Stellenwert des Mindestlohns in Bezug auf Attraktivität der Pflegeberufe und des wachsenden Personalmangels, Evaluation, Kontrollen, Verstöße und Bußgelder<br /> (insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

07.12.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/359001. 11. 2010

Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche und Kontrolle des Pflegemindestlohns

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 1. August 2010 ist die Regelung über den Mindestlohn für die Pflegebranche durch die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Pflegearbeitsbedingungenverordnung – PflegeArbbV) offiziell in Kraft getreten. Damit der Mindestlohn umgesetzt werden kann, sind umfassende Kontrollen in der Pflegebranche unerlässlich. Dies gilt insbesondere für die Anfangsphase, in der deutlich gemacht werden muss, dass der Staat Verstöße gegen die Einhaltung des Pflegemindestlohns konsequent verfolgt.

Nur wenn allen Arbeitgebern in der Pflegebranche deutlich wird, dass sich Missbrauch nicht lohnt, können die Arbeitsbedingungen und -entgelte in der Pflegebranche nachhaltig verbessert werden.

Die Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung des Pflegemindestlohns liegt jetzt bei der Bundesregierung, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Deutschen Rentenversicherung und den Staatsanwaltschaften.

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeine Nachfragen zur Pflegebranche

Fragen48

1

Wie viele Unternehmen sind der Pflegebranche zuzuordnen (bitte differenziert nach Betriebsgröße, ambulanten und stationären Dienstleistern, kirchlichen, privaten und öffentlichen Arbeitgebern angeben)?

2

Wie viele Pflegekräfte arbeiten in privaten Haushalten (bitte differenzieren nach Geschlecht der Pflegekräfte)?

3

Für welche Berufsgruppen (bitte namentlich differenzieren) und für welche berufliche Qualifikationen gilt der Mindestlohn in der Pflegebranche?

4

Wie viele Beschäftigte profitieren von der bestehenden Regelung über den Mindestlohn in der Pflegebranche (bitte differenzieren nach Geschlecht, kirchlichen, privaten und öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)?

5

Wie viele ambulant tätige Pflegekräfte, Einzelpflegekräfte nach § 77 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und Haushaltshilfen, die grundpflegerische Tätigkeiten übernehmen, unterliegen dem Pflegemindestlohn (bitte differenzieren nach Geschlecht)?

6

Wie hoch sind die durchschnittlichen Löhne in der Pflegebranche (bitte differenzieren nach Geschlecht und Qualifikation, kirchlichen, privaten und öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)?

7

Wie hoch ist der Medianlohn in der Pflegebranche (bitte differenzieren nach Geschlecht)?

8

Wie sind die Beschäftigungsverhältnisse in der Pflegebranche verteilt auf Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (bitte differenzieren nach Geschlecht, kirchlichen, privaten und öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)?

9

Wie hoch ist die Zahl der Vollzeitbeschäftigten in der Pflegebranche, die ihre Löhne durch Arbeitslosengeld II aufstocken, und wie viele Singlehaushalte befinden sich unter den Aufstockerinnen und Aufstockern (bitte differenzieren nach Geschlecht)?

10

Wie viele examinierte Pflegefachkräfte erhielten nach 2005 und vor der Einführung des Pflegemindestlohns Löhne unterhalb des nun festgesetzten Mindestlohns von 8,50 Euro in Westdeutschland und 7,50 Euro in Ostdeutschland (bitte differenzieren nach Bundesländern, Hilfs- und Fachkräften, Geschlecht, kirchlichen, privaten, öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern und Jahren)?

11

Hält die Bundesregierung die Differenzierung des Pflegemindestlohns nach Ost und West, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung, für gerechtfertigt?

Wenn ja, warum?

12

Welchen Hintergrund hat die auf Druck des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, zustande gekommene Befristung des Pflegemindestlohns bis zum Jahre 2014?

13

Wie erklärt die Bundesregierung die Befristung des Mindestlohns für die Pflegebranche im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bundesregierung, Pflegeberufe für Arbeitskräfte attraktiver zu machen?

14

Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Mindestlohn in der Pflegebranche hinsichtlich der Attraktivität der Berufstätigkeit in der Pflegebranche ein?

15

Erwartet die Bundesregierung, dass sich die Situation in der Pflegebranche und der sich abzeichnende Personalmangel bis 2014 dahingehend verändern werden, dass der Mindestlohn in der Pflegebranche nicht mehr notwendig ist?

Wenn ja, wie begründet sie diese Annahme?

16

Für wie notwendig erachtet die Bundesregierung eine Anhebung des Pflegemindestlohns in Anbetracht des stetig wachsenden Personalmangels in der Pflege und der evtl. notwendig werdenden Anwerbung ausländischen Pflegepersonals?

Evaluation des Pflegemindestlohns

17

Wie wird die Bundesregierung die Wirkungen des Pflegemindestlohns evaluieren, bzw. nach welchem Konzept wird die Evaluation erfolgen?

18

Hat die Bundesregierung bereits eine sinnvolle und stichhaltige Abgrenzung der Teilbereiche der Gesundheitsbranche in der Statistik entwickelt?

Wenn ja, wann wird diese der Öffentlichkeit präsentiert?

19

Welche Rolle spielt bei der Evaluation des Pflegemindestlohns die Berechnung von Arbeitsangebots- und Arbeitsnachfrageeffekten, oder kann die Bundesregierung auf derartige Berechnungen verzichten, da die Datenbasis in der Pflegebranche ausreichend ist und derartige Berechnungen nicht notwendig macht?

20

Welchen Anteil wird die Befragung von Beschäftigten bzw. Arbeitgebern in der Pflegebranche im Rahmen der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebenen Evaluation zu den Wirkungen des Pflegemindestlohns einnehmen?

21

Wie wird das BMAS auf eine ausgewogene Datenerhebung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Rahmen der Evaluation hinwirken?

22

Wie wird sichergestellt, dass durch die Befragung von Beschäftigten in der Pflegebranche Arbeitnehmerrechte geschützt werden bzw. geschützt bleiben und Benachteiligungen vermieden werden?

23

Wird die Bundesregierung einen gesetzlichen Mindestlohn für Leiharbeitskräfte einführen, die auch in der Pflegebranche zunehmend an Bedeutung gewinnen?

Wenn nein, warum nicht?

Kontrollen

24

Wurde ein Konzept für die Kontrollen zur Umsetzung des Pflegemindestlohns entwickelt, das diesem sensiblen Bereich entspricht, und wie sieht dieses Konzept aus?

25

Inwieweit unterscheidet sich die Kontrolle des Pflegemindestlohns von den Kontrollen beispielsweise in der Baubranche?

26

Wie viel Personal steht für die Kontrolle der Umsetzung des Pflegemindestlohns im Vergleich zu Kontrollen im Bausektor zur Verfügung?

27

Erfolgt eine Evaluation der Kontrollen des Pflegemindestlohns, und welche zusätzlichen statistischen Daten werden erhoben, um die Kontrollen des Pflegemindestlohns effektiver gestalten zu können?

28

Wie viele Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns in der Pflegebranche wurden seit dem 1. August 2010 durchgeführt (bitte differenzieren nach Monaten, privaten Haushalten, kirchlichen, privaten, öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)?

29

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die personellen und finanziellen Mittel der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausreichen, um die Anwendung des Pflegemindestlohns zu kontrollieren?

Wenn nein, ist eine Aufstockung beabsichtigt?

30

Wie hoch sind die Kosten für die Kontrolle der Umsetzung des Pflegemindestlohns?

31

Was wird die Bundesregierung über die Kontrolle der Mindestlöhne hinaus tun, um Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Rechte auf einen Pflegemindestlohn zu unterstützen und zu stärken?

32

Wie viele Kontrollen in der Pflegebranche wurden seit 2005 in privaten Haushalten durchgeführt, wie viele und welche Verstöße wurden festgestellt (bitte differenzieren nach Jahren und kontrollierenden Behörden)?

33

Führen die Kontrollen in der Pflegebranche aufgrund enger personeller Kapazitäten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu einer Reduktion der Kontrollen in der Baubranche und in anderen Branchen?

Verstöße

34

Bei wie vielen Unternehmen wurden Verstöße gegen die Zahlung des Pflegemindestlohns bzw. seit 2005 gegen das Verbot der Zahlung sittenwidriger Löhne aufgedeckt, und wie hoch waren die ermittelten finanziellen Schäden für die Beschäftigten sowie für die Sozialversicherungen (bitte differenzieren nach Monaten/Jahren, Geschlecht, kirchlichen, privaten und öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)?

35

Wie viele Verstöße gegen die Zahlung des Pflegemindestlohns bzw. seit 2005 gegen das Verbot der Zahlung sittenwidriger Löhne in der Pflegebranche wurden in privaten Haushalten aufgedeckt, und wie hoch waren die ermittelten finanziellen Schäden für die Beschäftigten sowie für die Sozialversicherungen (bitte differenzieren nach Monaten und Geschlecht)?

36

Wie viele sonstige Verstöße in der Pflegebranche wurden seit 2005 in Unternehmen und privaten Haushalten durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder andere Behörden aufgedeckt?

37

Liegen der Bundesregierung bzw. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hinweise vor, dass das von ver.di aufgedeckte Vorgehen zur Unterbietung des Pflegemindestlohns durch Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Schichtzulagen oder Leistungsprämien auf den Stundenlohn oder zur Anrechnung von Zuschüssen für private Fahrzeuge, die dienstlich genutzt werden, sowie die Aberkennung von Fahrzeiten zwischen den ambulanten Einsatzorten, häufig von Unternehmen in der Pflegebranche praktiziert wird?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung derartige Mindestlohnunterschreitungen und Manipulationen der Arbeitszeit zukünftig unterbinden?

38

Inwieweit werden diese in der vorigen Frage beschriebenen Abrechnungspraktiken bei den Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft, und werden derartige Abrechnungspraktiken von Staatsanwaltschaften sowie der Deutschen Rentenversicherung verfolgt, wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Daten an diese Behörden weitergibt?

39

Welche Rolle spielen die Deutsche Rentenversicherung und die Knappschaft bei der Aufdeckung von Verstößen gegen die Zahlung von Mindestlöhnen oder von der Zahlung sittenwidriger Löhne in der Pflegebranche?

Bußgelder

40

Wie hoch waren die durchschnittlich verhängten Bußgelder bei Verstößen gegen die Zahlung des Pflegemindestlohns und bei Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Pflegebranche (bitte differenzieren nach Verstößen, Monat und Behörden, von denen Sanktionen verhängt wurden, und bitte differenzieren nach Privathaushalten, kirchlichen, privaten und öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)?

41

Wie hoch ist die Gesamtsumme der Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Zahlung des Pflegemindestlohns sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Pflegebranche verhängt wurden, und gegen wie viele Unternehmen oder private Haushalte wurden Bußgelder verhängt (bitte differenzieren nach Verstößen, Monat und Behörden, von denen Sanktionen verhängt wurden, und bitte differenzieren nach Privathaushalten, kirchlichen, privaten und öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)?

42

Wie hoch waren seit 2005 die durchschnittlich verhängten Bußgelder bei Verstößen gegen das Verbot der Zahlung sittenwidriger Löhne in der Pflegebranche (bitte differenzieren nach Verstößen, Jahren und Behörden, von denen Sanktionen verhängt wurden, und bitte differenzieren nach Privathaushalten, kirchlichen, privaten und öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)?

43

Wie hoch ist die Gesamtsumme der Bußgelder, die seit 2005 wegen Verstößen gegen das Verbot der Zahlung sittenwidriger Löhne in der Pflegebranche verhängt wurden, und gegen wie viele Unternehmen oder private Haushalte wurden Bußgelder verhängt (bitte differenzieren nach Verstößen, Jahren und Behörden, von denen Sanktionen verhängt wurden, und bitte differenzieren nach Privathaushalten, kirchlichen, privaten und öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)?

44

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung bestehender Sanktionen bei Verstößen gegen die Zahlung des Pflegemindestlohns bzw. bei der Zahlung sittenwidriger Löhne?

Berlin, den 29. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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