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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entschädigungen von Opfern rechtsextremer Übergriffe

Anträge auf Entschädigung von Opfern rechtsextremistischer Übergriffe seit dem Jahr 2000 und von Opfern (rechts- und links-) extremistischer Übergriffe seit Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten im Jahr 2010 beim Bundesamt für Justiz, Aufklärung der Opfer über Entschädigungsmöglichkeiten durch Polizei bzw. Staatsanwaltschaften<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

23.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/361203. 11. 2010

Entschädigungen von Opfern rechtsextremer Übergriffe

der Abgeordneten Jens Petermann, Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Opfer rechtsextremer Gewalt können beim Bundesamt für Justiz Anträge auf Entschädigungsleistungen stellen. Die hier vorhandenen Mittel werden zumeist nicht ausgeschöpft, was nach Ansicht der Fragesteller viel mit der geringen öffentlichen Bekanntheit dieser Entschädigungsmöglichkeit zu tun hat und den fehlenden Hinweisen seitens Polizei und Justizbehörden für die Opfer. Mit der Forcierung eines wissenschaftlich höchst umstrittenen Extremismusansatzes durch die Bundesregierung und der Umstellung aller Programme zum Bereich Rechtsextremismus auf einen allgemeinen angeblichen „Extremismus“, können jetzt Opfer aller vermeintlichen „Extremismen“ Anträge beim Bundesamt für Justiz stellen. Aus Sicht der Fragesteller handelt es sich hierbei um eine rein ideologisch motivierte Ausweitung der Anspruchsberechtigten, die keinen realen Bedarfen entspricht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie gestaltet sich die Entwicklung der Anträge auf Entschädigung von Opfern rechtsextremistischer Übergriffe in den Jahren 2000 bis 2009 hinsichtlich der Zahl der gestellten Anträge, der Bewilligung bzw. Ablehnung, der finanziellen Höhe der Bewilligungen und der Verteilung der Antragsteller auf die Bundesländer?

2

Wie gestaltet sich die Entwicklung der Anträge auf Entschädigung von Opfern „extremistischer“ Übergriffe seit der Ausweitung der Anspruchsberechtigten zum Jahresbeginn 2010 („extremistische“ Übergriffe insgesamt) nach den oben angeführten Kriterien und zusätzlich aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Extremismusbereichen?

3

Nach welchen Kriterien werden Entschädigungen in welcher Höhe vergeben, und wie bemisst sich die Höhe der Entschädigungsleistungen?

4

In welcher Art wird von Seiten des Bundamtes für Justiz auf die Möglichkeit der Opferentschädigung für Opfer rechtsextremistischer bzw. „extremistischer“ Gewalt hingewiesen?

a) Gibt es einen Flyer zur Thematik? Wo wird er in welcher Auflagenhöhe verteilt?

b) Welche Hinweise gibt es im Internet? Mit welchen Seiten von welchen Einrichtungen werden diese Hinweise verlinkt?

5

Werden Opfer rechtsextremer bzw. „extremistischer“ Gewalt von Seiten der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaften auf die entsprechenden Entschädigungsmöglichkeiten hingewiesen?

Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

6

Macht das Bundesamt für Justiz über Anwaltskammern o. Ä. auf die Möglichkeiten zur Entschädigung aufmerksam, um so auch mögliche Vertreter der Nebenklage zu informieren?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

7

Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Tatsache, dass die Nachfrage nach Entschädigungsleistungen für Opfer rechtsextremer bzw. „extremistischer“ Gewalt im Vergleich zu den Opfern laut PMK-Statistiken (PMK: politisch motivierte Kriminalität) eher gering ausfällt?

Berlin, den 3. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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