Entwicklung und Inanspruchnahme der Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz
der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung wurde mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) auch der Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit geschaffen. Seit dem 1. Juli 2008 haben danach alle Beschäftigten die Möglichkeit eine berufliche Auszeit zu nehmen, die der Versorgung pflegebedürftiger naher Angehöriger in der häuslichen Umgebung dient. So haben die Anspruchsberechtigten bei akut auftretenden Pflegesituationen das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fern zu bleiben. Zudem können Beschäftigte bis zu sechs Monate Pflegezeit in Anspruch nehmen, die in einer vollständigen oder teilweisen Freistellung vom Beschäftigungsverhältnis bestehen kann, wenn dadurch die Pflege der pflegebedürftigen Person in der häuslichen Umgebung sichergestellt wird. Ziel der Bundesregierung war es eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen.
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2010 als Ergänzung zum bisherigen PflegeZG einen Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit angekündigt.
Geplant sei, dass Beschäftigten über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren eine Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zur Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit zu gewähren ist, ähnlich der bisherigen sechsmonatigen Regelung im PflegeZG (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31. August 2010).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Liegen der Bundesregierung Daten über die bisherige Inanspruchnahme der Pflegezeit gemäß PflegeZG seit der Einführung am 1. Juli 2008 vor?
Wenn nein, warum nicht?
Durch wen, mit welchem Instrument und in welchen zeitlichen Abständen wird die Anzahl der Personen, die die Pflegezeit nach dem PflegeZG in Anspruch nehmen, erhoben?
Wird von der Bundesregierung eine wissenschaftliche Begleitevaluation zur Inanspruchnahme der Pflegezeit durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie wurden die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Wie hat sich die Zahl der Inanspruchnehmerinnen und -nehmer der Pflegezeit nach § 2 PflegeZG entwickelt (bitte aufgliedern nach Quartalen seit Juli 2008 bis dato sowie nach Geschlecht und Einkommenshöhe)?
Wie hat sich die Zahl der Inanspruchnehmerinnen und -nehmer der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG entwickelt (bitte aufgliedern nach Quartalen seit Juli 2008 bis dato sowie nach Geschlecht und Einkommenshöhe)?
Um wieviel Prozent reduzieren Inanspruchnehmerinnen und -nehmer der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG ihre berufliche Tätigkeit (bitte Arbeitszeitreduzierung aufgliedern in Prozentschritten: 0 bis 15 Prozent, 16 bis 30 Prozent, 31 bis 45 Prozent, 46 bis 60 Prozent, 61 bis 75 Prozent, 76 bis 100 Prozent)?
Wie groß ist der Kreis der Personen, die sowohl die Pflegezeit nach § 2 PflegeZG als auch nach § 3 PflegeZG in Anspruch genommen haben (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen seit Juli 2008 bis dato sowie nach Geschlecht und Einkommenshöhe)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Personenkreis vor, die neben der Pflegezeit nach § 2 PflegeZG auch die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG in Anspruch genommen haben sowie in umgekehrter Reihenfolge?
In welchen Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen tätig, die die Pflegezeit vorrangig in Anspruch nehmen?
Welchen Grad der Pflegebedürftigkeit gemäß § 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch weisen die Personen auf, deren Angehörige die Pflegezeit nach dem PflegeZG in Anspruch nehmen?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen wie sich die Versorgung der pflegebedürftigen Personen nach der Inanspruchnahme der Pflegezeit gestaltet?
Wenn ja, welche sind dies?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch ist die Zahl der Beschäftigten, die die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG vorzeitig abbricht, und wie hoch ist die Gesamtzahl der Beschäftigten, die die geplante Pflegezeit zu Ende bringen?
Welche Gründe führen nach Auffassung der Bundesregierung zum vorzeitigen Abbruch der Pflegezeit?
Hat die Gesamtzahl der Inanspruchnehmerinnen und -nehmer der Pflegezeit die Erwartungen der Bundesregierung erfüllt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Pflegezeit attraktiver zu gestalten?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Umfrage des Instituts für Medizinische Soziologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin und COMPASS Private Pflegeberatung GmbH, wonach 55 Prozent der Befragten die Pflegezeit nicht bekannt ist (Quelle: Compass Versichertenbefragung: Studie zu Erwartungen und Wünschen der PPV-Versicherten an eine qualitativ gute Pflege und an die Absicherung bei Pflegebedarf, April 2010, S. 19, unter: www.compass-pflegeberatung.de/presse)?
Welche Schlüsse zieht sie daraus?
b) Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die bisherige Möglichkeit der Pflegezeit bekannter machen?
Welche Maßnahmen zur Ermöglichung einer Freistellung im Sinne einer Pflegezeit plant die Bundesregierung für Beschäftigte, die bei Arbeitgebern tätig sind, die nicht mehr als 15 Beschäftigte aufweisen?
Plant die Bundesregierung, dass Personen, die bereits Pflegezeit nach dem PflegeZG in Anspruch genommen haben auch die von der Bundesregierung geplante Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können?
Wenn nein, warum nicht?