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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Strittiger Umgang mit dem Erwerb von historischen Aufzeichnungen vom 9. November 1989

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

05.01.2024

Aktualisiert

19.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/988920.12.2023

Strittiger Umgang mit dem Erwerb von historischen Aufzeichnungen vom 9. November 1989

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am Abend des 9. November 1989 verlas Günter Schabowski, Mitglied des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), während einer Pressekonferenz live im DDR-Fernsehen von einem handschriftlichen Zettel die neue Reiseregelung für die DDR-Bürger ins westliche Ausland. Günter Schabowski sagte vor laufenden Kameras: „Das tritt meiner Erkenntnis ... ist das sofort, unverzüglich“ (vgl.: www.ndr.de/geschichte/chronologie/wende/Guenter-Schabowski-Der-Zettel-und-der-Mauerfall,schabowskiszettel100.html, letzter Zugriff am 6. Dezember 2023). Diese eher unsichere Bemerkung löste eine riesige Menschenbewegung Richtung innerdeutsche Grenze aus. In den folgenden Stunden strömten DDR-Bürger zu Tausenden an und über die Grenzübergänge in Berlin. Die Mauer war damit gefallen. Das DDR-Regime hatte jegliche Kontrolle über den Staat verloren.

Lange galt Günter Schabowskis Zettel mit dessen handschriftlicher Notiz als verschollen, bis er 2015 wieder auftauchte und zu einem Kaufpreis von 25 000 Euro (vgl.: www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/haus-der-geschichtemuss-ankauf-von-schabowskis-zettel-erklaeren-19004116.html, letzter Zugriff am 6. Dezember 2023) in den Besitz der „Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ in Bonn überging (vgl.: www.hdg.de/lemo/bestand/objekt/dokument-notizzettel-schabowski.html, letzter Zugriff am 6. Dezember 2023). Bis heute ist der Name des Käufers oder der Verkäufer allerdings unbekannt.

Die „Bild“-Zeitung hat mehrere Klagen gegen die „Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ auf Aufhebung der Anonymität der Verkäufer angestrengt und schließlich Recht bekommen. Im Juni 2023 entschied nun das Verwaltungsgericht Köln, dass der „Bild“-Zeitung Einsicht in die beiden Kaufverträge gewährt werden muss (vgl.: ga.de/news/kultur-und-medien/urteil-zu-schabowskis-zettel_aid-92978613, letzter Zugriff am 6. Dezember 2023).

Bis heute weigert sich allerdings die „Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, die aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vollständig mit rund 26 Mio. Euro jährlich getragen und finanziert wird (www.bundeshaushalt.de/static/daten/2023/soll/epl04.pdf, Seite 66, letzter Zugriff am 6. Dezember 2023), die Namen und weitere Details zum Kauf des Schabowski-Zettels preiszugeben. Ihre Begründung: Die „Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ hätte bei den Verhandlungen vertraglich Anonymität zugesichert und „wir warten auf die schriftliche Begründung und beraten uns dann mit unseren Anwälten, ob wir gegen das Urteil vorgehen“ (vgl. ebd.).

Die Fragesteller sehen hier daher Klärungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wann dieser Zettel angekauft wurde?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viel für den Ankauf dieses Zettels bezahlt wurde?

a) Wenn ja, wer oder welche Institution genau hat die Ankaufssumme beglichen?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wer der oder die Verkäufer dieses Zettels ist bzw. sind?

a) Wenn ja, wer?

b) Wenn nein, warum nicht?

4

Ist es zutreffend, dass die „Bild“-Zeitung und/oder andere Zeitungen erfolgreich auf die Herausgabe der Informationen über den Ankauf nach dem Informationsfreiheitsgesetz geklagt haben?

5

Hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bzw. das Haus der Geschichte dem oder den Verkäufern Vertraulichkeit zugesichert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, aus welchem Grund wurde Vertraulichkeit zugesichert?

b) Warum wurde nicht vorab geprüft, inwiefern eine solche Zusage überhaupt gesetzlich zulässig ist?

6

Sind in diesem Kontext bereits Gerichts- oder Anwaltskosten angelaufen, und wenn ja, in welcher Höhe?

7

Welche Kanzlei wurde mit der Vertretung beauftragt?

8

Warum und nach welchen Kriterien wurde die Kanzlei ausgewählt?

Berlin, den 13. Dezember 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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