Naturschutzrechtlicher Ausgleich beim Ausbau der erneuerbaren Energien
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Der Schwerpunkt des Ausbaus liegt dabei auf der Wind- und der Solarenergie. Mit dem sogenannten Solarpaket (Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung) soll der Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigt werden. So sieht der Gesetzentwurf einen ansteigenden Zubaupfad vor, der schließlich im Jahr 2026 einen Zubau von 22 Gigawatt (GW) vorsieht. Dabei soll sich der Zubau etwa zur Hälfte aus Freiflächenanlagen ergeben. Für den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere Wind an Land und Freiflächenphotovoltaik werden Flächen benötigt. Hier besteht nach Ansicht der Fragesteller die Gefahr, dass diese der Land- und Forstwirtschaft als Produktionsfläche entzogen werden. Verstärkt wird dieser Nutzungskonflikt durch zusätzlich benötigte Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich nach den Eingriffsregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Es gilt daher nach Ansicht der Fragesteller, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den naturschutzrechtlichen Ausgleich so miteinander zu verzahnen, dass möglichst wenig zusätzliche Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Im Handbuch „Klima- und Naturschutz Hand in Hand, Heft 6“ (https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-05/EKon_Heft6.pdf), dessen institutioneller Herausgeber das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist, wird festgestellt, dass zuvor intensiv genutzte Ackerflächen nach Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage bei extensiver Unterhaltungspflege zu wertvollen Lebensräumen für Vogelarten und wirbellose Arten, wie z. B. Käfer oder Schmetterlinge, werden können. Auch die Einbindung von Hecken kann neue Lebensräume schaffen und Standort für Brutplätze sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es durch den Ausbau der erneuerbaren Energien zu keinen Flächennutzungskonflikten kommt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es durch einen ökologisch hochwertigen Betrieb von Erneuerbare-Energie-Anlagen zu einer Aufwertung der Fläche kommen kann?
a) Wenn ja, gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, den ökologisch hochwertigen Betrieb von Erneuerbare-Energie-Anlagen, insbesondere Freiflächenphotovoltaikanlagen, anhand von Kriterien zu definieren, sodass die Kompensation nach § 15 Absatz 2 BNatSchG auf der Fläche selbst erfolgen kann, wenn es zu einer Aufwertung der Fläche kommt?
b) Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung die Aussagen im Handbuch „Klima- und Naturschutz Hand in Hand, Heft 6“ (https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-05/EKon_Heft6.pdf), dessen institutioneller Herausgeber das Bundesamt für Naturschutz ist, wonach Photovoltaikanlagen zu wertvollen Lebensräumen für Vögel und wirbellose Arten werden kann?
Wird die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer PV-Strategie (PV = Photovoltaik) die Empfehlungen zur Nutzung der verschiedenen Schutzgebiete für Grünland-Agri-PV berücksichtigen (Konzept der Bundesregierung zur Prüfung unterschiedlicher Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutztem Grünland zur Einbeziehung weiterer geschützter Grünland-Flächen, Berlin, September 2023, S. 5 bis 7)?
Welche Schutzgebiettypen favorisiert die Bundesregierung für die Ansiedlung von PV-Freiflächen-Anlagen, und mit welcher Begründung?
Wie hoch rechnet die Bundesregierung den zusätzlichen Flächenbedarf für die PV-Freiflächen-Anlagen, um das Ziel der Solarstrategie bis 2023 zu erreichen?
Wie steht die Bundesregierung zu der Idee eines „Flächenpools“, einer zusammenhängenden Naturschutzfläche, die bei Bedarf zur Kompensation von Eingriffen herangezogen werden kann?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Nutzung von Wald- und Forstflächen für PV- und Windkraftanlagen auf Ausgleichsflächen zu verzichten?
Unter welchen Kriterien können wiedervernässte Moore als Ausgleichsfläche anerkannt werden?
Wie viele Erneuerbare-Energie-Anlagen wurden nach Inkrafttreten der Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien (EU-Notfall-Verordnung) genehmigt?
Hat sich die durchschnittliche Genehmigungszeit durch Artikel 6 der EU-Notfall-Verordnung und die darin enthaltene Ausnahmemöglichkeit von der Umweltverträglichkeitsprüfung verkürzt?
In wie viel Prozent der Fälle sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht möglich, sodass es zu finanzieller Kompensation kommt?
Überlegt die Bundesregierung, die maximale Bedeckung der Wasseroberfläche durch Floating-PV-Anlagen auf künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Anträge für die Errichtung von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten wurden aufgrund der im Juli 2022 eingeführten Neuregelung nach § 26 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes bisher gestellt, und wo bzw. für welche Naturschutzgebiete wurden diese gestellt (bitte die Anträge und die jeweiligen Landschaftsschutzgebiete nach Bundesländern auflisten)?
Für wie viele Windkraftanlagen mit wie viel GW-Leistung wurden entsprechende Ausnahmen erteilt, und bei wie vielen Vorhaben finden derzeit Prüfungen durch die entsprechenden ausführenden Behörden statt (bitte die Vorhaben und die betroffenen Landschaftsschutzgebiete nach Bundesländern auflisten)?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie häufig bei Windenergieanlagen bisher von der artenschutzrechtlichen Ausnahme aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nach § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 4 BNatSchG und Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Vogelschutzrichtlinie Gebrauch gemacht worden ist, und wenn ja, um welche Genehmigungen bei welchen Projekten es sich handelt?
Welche Einzelheiten betreffend das Artenschutz- und das Gebietsschutzrecht werden in dem am 29. Juli 2022 im Zuge der Verkündung der Vierten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes angekündigten Leitfaden wie neu geregelt, und wann ist mit einer Veröffentlichung dieses Leitfadens zu rechnen?
Wie viele finanzielle Mittel sind in die im Juli 2022 durch den eingeführten § 45d des Bundesnaturschutzgesetzes geschaffenen Artenhilfsprogramme für insbesondere vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten als Kompensationszahlungen von Vorhabenträgern eingezahlt worden, und welche Vorhabenträger haben Kompensationszahlungen geleistet?
Was wird Gegenstand des Flächenbedarfsgesetzes sein, und wird der naturschutzrechtliche Ausgleich im Flächenbedarfsgesetz eine Rolle spielen?
Wie ist der Stand der Arbeiten am digitalen Portal für Umweltdaten?
Was ist der Stand der Arbeiten zur Errichtung eines Umweltdatenkatasters und einer bundesweiten Gutachtendatenbank?