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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Maßnahmen zur Zukunft der Forschung zu sexuellem Missbrauch von Kinder und Jugendliche

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

18.01.2024

Aktualisiert

06.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/995702.01.2024

Maßnahmen zur Zukunft der Forschung zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jüngste Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen weiter steigende Zahlen sexueller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche (https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2023/Presse2023/231030_PM_SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen.html). Die Prävention betreffend sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen erfordert solides Grundlagenwissen. Nur so wird ermöglicht, dass Politik und Praxis informierte Entscheidungen zum Schutz junger Menschen vor sexuellem Missbrauch treffen können.

Unter der CDU-geführten Bundesregierung wurde im Jahr 2011 im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ eingerichtet. Im Rahmen dieser BMBF-Förderung ist es in den vergangenen zwölf Jahren in Einzel- und Verbundprojekten nach Auffassung der Fragesteller gelungen, diesen Forschungsschwerpunkt in der Wissenschaft zu etablieren und ein wissenschaftlich fundiertes Verständnis darüber zu erhalten, welche Bedingungen und Strukturen sexuellen Missbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen begünstigen. Auf dieser Grundlage konnten Schutzkonzepte sowie digitale Angebote, Fortbildungen oder Präventionsmaßnahmen für Praxisorganisationen und Bildungseinrichtungen entwickelt und zur Verfügung gestellt werden.

Die aktuelle dritte Förderlinie des BMBF wird Ende 2024 abgeschlossen sein. In einem offenen Brief forderten am 10. Oktober 2023 Universitäts- und Hochschulprofessoren die Weiterführung und den Ausbau des Forschungsbereichs zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten (https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/erziehungswissenschaft/arbeitsbereiche/sozialpaedagogik/Aktuelles/Ressourcen-Offener-Brief/Offener-Brief-Aktualisierung-Mitzeichnungen_15_11_2023.pdf). Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schreiben unter anderem:

  • „Auch wenn die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt gesamtgesellschaftlich an Schubkraft gewonnen hat, darf diese in den vergangenen zwölf Jahren vollzogene Entwicklung nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich weiterhin um ein Forschungsfeld im Aufbau handelt und dieses noch nicht systematisch auf allen Ebenen mit der Forschung und Entwicklung zum institutionellen Gefüge des Aufwachsens verflochten ist. In Anlehnung an den Wissenschaftsrat kann ein Forschungsfeld als etabliert gelten, wenn es sowohl über eine verankerte Grundlagenforschung als auch darauf aufbauende Transferforschung verfügt, wenn das Feld in Ausbildung und Hochschullehre etabliert ist sowie an ausgewählten Hochschulen und Forschungsinstituten Infrastrukturleistungen (z. B. Datenbanken für Metaanalysen und weiterführende Forschung und Entwicklung) vorhanden sind. Davon sind Forschung und Entwicklung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche noch weit entfernt. Die große Mehrzahl der vom BMBF geförderten Vorhaben waren kleine oder kleinste Forschungsprojekte, die neue Perspektiven oder Ansätze entwickeln und erproben konnten. Jedoch war es nur in geringem Umfang möglich, in Evaluation, Roll-Out und Weiterentwicklung zu investieren. Ohne eine Fortführung der öffentlichen Förderung wird das Forschungsfeld daher weiterhin als kleiner, in sich begrenzter Sonderbereich bzw. als Nischenthema angesehen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welchen Stellenwert räumt das BMBF der Forschung zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Kontexten ein?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Förderprojekte im Rahmen der Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“?

3

Plant das BMBF, eine vierte Förderrunde im Bereich der Forschung zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Kontexten, wenn ja, in welchem Umfang, ab wann, und im Rahmen welcher Haushaltstitel, und wenn nein, warum nicht?

4

Welche weiteren Förderlinien auf nationaler oder internationaler Ebene im Bereich der Forschung zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Kontexten sind dem BMBF bekannt?

5

Wie beurteilt das BMBF den Forschungsstand zu Bedingungen für die Wirksamkeit, Folgen und Nachhaltigkeit von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen?

6

Plant das BMBF weitere Fördermaßnahmen zur Erforschung der Bedingungen für die Wirksamkeit, Folgen und Nachhaltigkeit von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, wenn ja, für wann, und in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

7

Wie beurteilt das BMBF den Forschungsstand zu Zugängen zum Recht auf gewaltfreies Aufwachsen sowie zu Hilfeangeboten für Kinder und Jugendliche, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind?

8

Plant das BMBF weitere Fördermaßnahmen zur Erforschung von Zugängen zum Recht auf gewaltfreies Aufwachsen sowie zu Hilfeangeboten für Kinder und Jugendliche, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind, wenn ja, für wann, und in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

9

Wie beurteilt das BMBF den Forschungsstand zu digitaler sexualisierter Gewalt im Alltag von Kindern und Jugendlichen sowie zu entsprechenden Schutzkonzepten?

10

Plant das BMBF weitere Fördermaßnahmen zur Erforschung von digitaler sexualisierter Gewalt im Alltag von Kindern und Jugendlichen sowie zu entsprechenden Schutzkonzepten, wenn ja, für wann, und in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie beurteilt das BMBF den Forschungsstand zum Zusammenhang zwischen Trauma und Gedächtnis bei Kindern und Jugendlichen nach sexuellem Missbrauch?

12

Plant das BMBF weitere Fördermaßnahmen zur Erforschung des Zusammenhangs zwischen Trauma und Gedächtnis bei Kindern und Jugendlichen nach sexuellem Missbrauch, wenn ja, für wann, und in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

13

Wie beurteilt das BMBF den Forschungsstand zu der Frage, wie der Schutz vor sexuellem Missbrauch ohne Qualitätsverluste angesichts überforderter Institutionen und Infrastrukturen (u. a. aufgrund des Fachkräftemangels) sichergestellt werden kann?

14

Plant das BMBF weitere Fördermaßnahmen zur Erforschung der Frage, wie der Schutz vor sexuellem Missbrauch ohne Qualitätsverluste angesichts überforderter Institutionen und Infrastrukturen sichergestellt werden kann, und wenn ja, für wann, und in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

15

Wie beurteilt das BMBF den Stand der Förderung partizipativer Forschung im Bereich von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen?

16

Plant das BMBF weitere Fördermaßnahmen im Bereich der partizipativen Forschung zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendliche, wenn ja, für wann, und in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

17

Plant das BMBF im Jahr 2024 eine weitere Evaluation der Förderlinie zu Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten, wenn ja, wann soll der Evaluationsbericht vorliegen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 22. Dezember 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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