Geplante Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Ankündigung der Bundesregierung, die sogenannte EU-Plastikabgabe in Höhe von 1,4 Mrd. Euro pro Jahr auf die Verursacher überzuwälzen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/2250312/6fc279292e1cd7a71d62fa31d7aaf7bb/2023-12-19-haushalt-data.pdf?download=1), hat große Verunsicherung in der Wirtschaft ausgelöst. Projekte für neue, besser recyclingfähige Verpackungen aus Kunststoff drohen gestoppt zu werden, und Investitionen in bessere Sortier- und Recyclingtechniken sowie der Ausbau der entsprechenden Kapazitäten könnten nach Ansicht der Fragesteller zum Erliegen kommen. Die Bundesregierung hat wiederholt im Deutschen Bundestag erläutert, dass es sich bei der EU-Plastikabgabe „weder um eine Steuer noch um eine Abgabe [handelt]. Sie ist vielmehr eine Methode zur Berechnung der Beiträge zum EU-Haushalt. Es handelt sich dabei um eine Bemessungsgrundlage für Beiträge aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten, die sich nach der Masse der nicht recycelten Kunststoffverpackungen in den Mitgliedstaaten bemisst. Die sogenannte EU-Kunststoffabgabe mindert bzw. ersetzt seit dem Jahr 2021 die Beiträge auf Basis des Bruttonationaleinkommens (sogenannte BNE-Eigenmittel) in der entsprechenden Höhe. Dadurch ändert sich lediglich der Finanzierungsmix des EU-Haushalts“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 195 auf Bundestagsdrucksache 20/7148).
Angaben des Umweltbundesamtes zufolge steigt die Nachfrage nach schwer oder nicht recycelbaren Papier-Kunststoffverbundpackungen derzeit kontinuierlich. Dies bereite „große Sorgen“ (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-recyclingbilanz-erfolge-verfehlungen). Vor diesem Hintergrund besteht dringlicher Aufklärungsbedarf bezüglich der geplanten Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher, um drohende Schäden für die Kreislaufwirtschaft und die Unternehmen abzuwenden. Des Weiteren wurde Anfang des Jahres 2024 bekannt, dass die Bundesregierung die Einführung der Plastikabgabe auf den 1. Januar 2025 verschoben hat (vgl. https://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/POLITIK-Plastikabgabe-kommt-zum-1-Januar-2025-cde6ff1a-e8bd-4efd-82c3-924ecf5dc15f).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Handelt es sich bei der EU-Plastikabgabe lediglich um einen (gesondert berechneten) Teil des deutschen Beitrags an den EU-Haushalt, und wenn ja, warum erweckt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller in der Ankündigung der Plastikabgabe den Eindruck, dieser Teil des deutschen EU-Mitgliedsbeitrags müsse nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern von den Verursachern gezahlt werden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wer ist aus Sicht der Bundesregierung „Verursacher“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welchen Teil der Wertschöpfungskette hält die Bundesregierung für „Verursacher“, das heißt, welche Unternehmen sollen die Plastikabgabe zahlen?
b) Um wie viele Unternehmen handelt es sich insgesamt?
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, deutsche Unternehmen für die Deckung des erhöhten Finanzbedarfs der EU nach dem Brexit in Anspruch zu nehmen (https://www.spiegel.de/wirtschaft/brexit-deutschland-zahlt-2021-mehr-denn-je-in-eu-haushalt-ein-a-dfb53ee3-a7f3-4fd4-a972-024d91805eff), und wenn ja, aus welchen Gründen und wie lässt sich dies mit dem Verursacherprinzip vereinbaren?
In welcher Form soll die EU-Plastikabgabe auf die Verursacher „abgewälzt“ werden?
Für welche Produkte soll die Plastikabgabe gelten?
Wie hoch soll die Abgabe ab dem 1. Januar 2025 sein?
Welche verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gelten für eine Plastikabgabe insbesondere vor dem Hintergrund der bereits beschlossenen und ab 1. Januar 2024 geltenden Sonderabgabe auf Einweg-Kunststoffverpackungen (EWKFondsG), der Systembeteiligungs- und Lizenzierungspflicht für Kunststoffverpackungen (VerpackG), der geltenden Pfandpflichten für Getränkeflaschen aus Kunststoff (VerpackG) sowie der zu erwartenden europäischen Rezyklateinsatzquoten für Kunststoff in Verpackungen und Mehrwegquoten teilweise speziell für Kunststoffverpackungen (hier bitte insbesondere auf das Übermaßverbot eingehen)?
Sieht die Bundesregierung eine Abgabe ausschließlich auf Kunststoffverpackungen bzw. Verpackungen mit Kunststoffanteil und damit eine Benachteiligung gegenüber anderen Verpackungsmaterialien (z. B. Papier, Glas, Metall) als mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vereinbar?
Wie hoch ist der finanzielle und personelle Aufwand auf staatlicher Seite pro Jahr, um eine Plastikabgabe zu erheben und zu überwachen, und in welchem Verhältnis steht dieser Aufwand zu den erwarteten Einnahmen?
Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der zu erwartende Aufwand aufseiten der Unternehmen insgesamt pro Jahr zur Ermittlung und Zahlung der Plastikabgabe (inklusive Kosten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer)?
Erhöht die Plastikabgabe aus Sicht der Bundesregierung die Verbraucherpreise?
a) Wenn ja, hält die Bundesregierung dies mit dem Verursacherprinzip vereinbar?
b) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Plastikabgabe nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergereicht wird?
c) Rechnet die Bundesregierung mit höheren Lebensmittelpreisen, und wenn ja, in welcher Höhe, und bei welchen Produktgruppen?
Hält die Bundesregierung eine ökologische Lenkungswirkung der Plastikabgabe für erforderlich, und wenn ja, in welcher Form soll diese erfolgen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Plastikabgabe nicht zu einem weiteren Anstieg schwer recycelbarer Papier-Verbundverpackungen führt?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Plastikabgabe eine Lenkungswirkung zu weniger Kunststoffverpackungen erzielen wird, und wenn ja, wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Ersatz von Kunststoffverpackungen durch andere Materialien auf das Aufkommen an Verpackungsabfällen und die Treibhausgasemission des Verpackungssektors insgesamt auswirken?
Welche anderen Länder in Europa haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Plastikabgabe zulasten von Unternehmen eingeführt?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die jeweilige Plastikabgabe in diesen Ländern ist?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Lenkwirkung in Staaten wie Italien oder Spanien, die eine solche Abgabe bereits eingeführt haben, ist? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Staaten bereits Untersuchungen, bzw. wie schätzt die Bundesregierung die Effekte ein?
c) Ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung dadurch im Vergleich zur geplanten Plastikabgabe in Deutschland in Höhe von ca. 1,4 Mrd. Euro pro Jahr ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die ökonomischen und sozialen Folgen eines solchen Standortnachteils?