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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auswirkungen der militärischen Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg

Übungsbetrieb auf dem Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg: Umfang der Nutzung durch Bundeswehr und US-Streitkräfte, Kosten, Bedeutung und Fortführung des Übungsbetriebs, Erwägungen zur Schließung des Übungsplatzes, Gebrauch des im NATO-Truppenstatut festgestellten Kündigungsrechts, alternatives militärisches Nutzungskonzept, möglicher Einsatz von Uranmunition durch US-Streitkräfte, Lärmbelästigung und Durchführung von Gegenmaßnahmen, Gefährdung und Schutz der Bevölkerung sowie der Umwelt, Notfallplanungen<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

25.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/364208. 11. 2010

Auswirkungen der militärischen Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg

der Abgeordneten Inge Höger, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Kornelia Möller, Paul Schäfer (Köln), Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 1937 werden Teile des Dürnbucher Forstes bei Siegenburg (Landkreis Kelheim/Niederbayern) als militärisches Übungsgelände genutzt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Gelände von US-Streitkräften übernommen. Die Form der Nutzung ist im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Artikel 48 geregelt. Das Gelände steht unter hoheitlicher Verwaltung der US-Streitkräfte.

In den letzten zehn Jahren wurde das Gelände von den US-Streitkräften nur noch in geringem Umfang genutzt, während die deutsche Luftwaffe für etwa zwei Drittel der Nutzung des Platzes verantwortlich ist. Im Jahr 2009 und im ersten Halbjahr 2010 diente das Gelände sogar ausschließlich der Bundeswehr für Übungen. Die Luftwaffe nutzt das Gebiet, um den Abwurf von Munition im so genannten standardisierten Anflugverfahren zu üben.

Bereits seit vielen Jahren macht die Bürgerinitiative in der Region darauf aufmerksam, dass durch die jahrzehntelange militärische Nutzung ein massives Lärm- und Umweltproblem besteht. Die Anwohner des mit 2,6 Quadratkilometern relativ kleinen Platzes sind durch den Übungsbetrieb massiver Lärmbelästigung, die über 110 Dezibel betragen kann, ausgesetzt. Angrenzend an das Gelände, teilweise auch direkt im Übungsgelände, befindet sich ein Grundwasserschutzgebiet. Darüber hinaus sind in der Nähe des Übungsgebietes unter anderem eine Raffinerie und weitere Anlagen der petrochemischen Industrie ansässig, so dass Unfälle im Übungsbetrieb weitreichende Auswirkungen haben könnten.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden auf dem Platz Munitionsreste und später durch US-Truppen an unterschiedlichsten Stellen Müll vergraben, deren Beschaffenheit und Lage erst seit den 70er-Jahren dokumentiert ist. Weitere Belastungen der Umwelt sind auch durch den auf dem Gelände liegenden deutschen Sprengplatz zu befürchten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Geht die Bundesregierung angesichts der niedrigen Nutzungszahlen des Luft-Boden-Schießplatzes durch die US-Armee tatsächlich noch von einem Interesse der US-Armee an dem Weiterbetrieb der Siegenburg-Range aus?

2

Respektiert die Bundesregierung den Wunsch der Bevölkerung nach Schließung des Platzes für die militärische Nutzung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Lärmbelästigung, die durch den Übungsbetrieb auf dem Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg entsteht, und welche Maßnahmen werden zur Minimierung der Lärmbelästigung umgesetzt?

4

Beabsichtigt die Bundesrepublik Deutschland von ihrem im NATO-Truppenstatut festgestellten Kündigungsrecht, wenigstens für die Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes in Siegenburg, Gebrauch zu machen?

5

In welchem Umfang haben die US-Armee, NATO-Verbündete und die Bundeswehr den Luft-Boden-Schießplatz in den letzten zwanzig Jahren genutzt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Nutzung durch die verschiedenen Nationen)?

6

Welche Kosten sind durch diese Nutzung in den letzten zwanzig Jahren für die Bundesregierung angefallen (bitte aufschlüsseln nach Jahren), und auf welcher Grundlage werden diese Kosten ermittelt?

7

Hält die Bundesregierung jährliche Kosten von circa 500 000 Euro für angemessen, um damit die Möglichkeit für 42 (2008) oder 17 (2009) Übungsflüge über den Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg durchzuführen, und welche Konsequenzen zieht sie aus der Rüge des Bundesrechnungshofes hinsichtlich der Unverhältnismäßigkeit dieser Ausgaben?

8

Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Strukturkommission der Bundeswehr und angesichts knapper öffentlicher Mittel von einer weiteren militärischen Nutzung der Siegenburg-Range Abstand zu nehmen und damit auch die Ankündigung des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, umzusetzen, der bereits am 26. Mai 2010 vor der Führungsakademie der Bundeswehr erklärte, zukünftige Standorte unterhalb einer bestimmten Dienstpostenzahl schließen zu wollen?

9

Welche Verfahren neben dem standardisierten Anflugverfahren beabsichtigt die Bundeswehr in den nächsten Jahren in Siegenburg zu üben?

a) Welche Bedeutung wird das Üben des Einsatzes von ungelenkten Bomben für die Luftwaffe ab 2015 haben?

b) Welche weiteren Verfahren sollen ab 2015 in Siegenburg geübt werden?

10

Welche Bedeutung hat der Schießplatz Siegenburg für die kurzfristige Einsatzvorbereitung von fliegenden Besatzungen und Fliegerleitoffizieren?

11

Wie viele Waffensysteme, die für die Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg geeignet sind, wird die Luftwaffe in den nächsten Jahren in ihrem Verfügungsbestand haben (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Anzahl der Waffensysteme bis 2020), und wie viele davon sollen über dem Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg üben?

12

Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, damit bei einem eventuellen Absturz von US-amerikanischen F-16-Flugzeugen die Schäden durch möglicherweise austretendes hochgiftiges und wassergefährdendes Hydrazin begrenzt werden können (wie etwa Information und Ausstattung örtlicher Feuerwehren, gemeinsame Notfallübungen)?

13

Kann die Bundesregierung Gefährdungen der Bevölkerung und der (Mineralöl-)Industrie in der Region durch den Flugbetrieb über Siegenburg ausschließen und hält sie Notfallplanungen für so genannte kontrollierte Abstürze für ausreichend, um die Bevölkerung und die Umwelt vor Gefährdungen durch einen möglichen Absturz von Kampfflugzeugen zu schützen?

14

Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über den möglichen Einsatz von Uranmunition durch US-Streitkräfte auf dem Schießplatz Siegenburg?

a) Kann ein Einsatz von Uranmunition für die Vergangenheit ausgeschlossen werden?

b) Welche Vorkehrungen zum Umgang mit möglicherweise durch den Einsatz von Uranmunition kontaminierten Teilen des Übungsplatzes hält die Bundesregierung für nötig und sinnvoll?

15

Welche Maßnahmen zum nachhaltigen Schutz der Grundwasserqualität im Dürnbucher Forst wurden unternommen?

a) Wurde mit Geoelektrik- bzw. Geomagnetikmessungen der Umfang und die mögliche Gefährdung durch Altlasten auf dem Übungsplatz erfasst?

b) Wie wird eine durch die zahlreichen Altlasten auf dem Gelände zukünftig mögliche Belastung des Grundwasser überwacht und beseitigt?

16

Ist ein permanentes Grundwassermonitoring geplant, und wird dieses durchgeführt?

17

Planen die US-Armee oder Bundeswehr alternative Nutzungen des Platzes als Übungsplatz für Hubschrauber oder unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen)?

Berlin, den 4. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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