Förderung kommunaler Wärmepläne
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Bundesregierung die Kommunen in Deutschland zur Erstellung kommunaler Wärmepläne bis spätestens Ende Juni 2026 bzw. 2028. Seit November 2022 wurden Kommunen, die freiwillig eine kommunale Wärmeplanung durchführen wollten, durch die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert. Gemäß Nummer 4.1.11 der Kommunalrichtlinie betrug die Förderquote als sogenannte Impulsförderung bis Ende 2023 90 bzw. 100 Prozent (für finanzschwache Kommunen), ab 2024 sollten die Förderquoten auf 60 bzw. 80 Prozent sinken. Die attraktiven Fördersätze in Verbindung mit der nahenden Pflicht zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans veranlasste viele Kommunen, ihre Antragstellung noch vor Jahresende abzuschließen. Durch die am 21. November 2023 in Kraft getretene Haushaltssperre war es den Kommunen oftmals jedoch nicht mehr möglich, ihre Anträge noch im Jahr 2023 zu stellen. Einer Unterstützung auf Grundlage der Kommunalrichtlinie steht die Maßgabe, nach der gesetzlich verpflichtend durchzuführende Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen sind, entgegen. Die von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz zuletzt in der Bundesratssitzung am 15. Dezember 2023 angekündigte Förderung von 500 Mio. Euro für die Erstellung kommunaler Wärmepläne ist bislang noch nicht über Ankündigungen hinausgekommen und es ist völlig unklar, wann hier mit der Veröffentlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu rechnen ist (www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/23/1040/22.html;jsessionid=2E760618B1483E97243255DF6E1BDEC4.live532?nn=4352768#top-22).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Anträge auf Förderung kommunaler Wärmepläne im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind seit dem Beginn der Fördermöglichkeit eingegangen (bitte nach Monat aufschlüsseln)?
Wie verteilt sich die Gesamtzahl der Anträge auf die einzelnen Bundesländer?
Wie hoch ist insgesamt der Anteil positiv beschiedener Anträge?
Welche Gründe waren hauptursächlich für gegebenenfalls negativ beschiedene Anträge, und wie teilen sich die negativ beschiedenen Anträge nach Bundesländern auf (bitte gesondert nach Bundesland aufführen)?
Wie viele Mittel waren für die Förderung kommunaler Wärmepläne im Rahmen der Kommunalrichtlinie vorgesehen, und wie viele davon sind bis zum Inkrafttreten der Haushaltssperre abgeflossen (Letzteres bitte quartalsweise aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge sind seit Inkrafttreten der Haushaltssperre noch nicht beschieden, und wann ist damit zu rechnen, dass diese beschieden werden?
Auf welchen Wegen war eine Antragstellung zur Förderung kommunaler Wärmepläne im Rahmen der Kommunalrichtlinie bis zum Antragstopp im Rahmen der Haushaltssperre möglich?
Ab welchem Termin genau galt der Antragsstopp im Rahmen der Haushaltssperre (bitte mit genauer Uhrzeit angeben)?
Sind nach dem Antragsstopp noch Anträge eingegangen, wenn ja, wie viele, und wie wurde bzw. wird mit solchen Anträgen verfahren?
Mit wie vielen weiteren Anträgen hätte die Bundesregierung für die Zeit nach dem Antragsstopp bis Ende 2023 voraussichtlich noch gerechnet?
Wie soll mit den Antragstellern verfahren werden, die sich auf das Ende der Antragsfrist für die höheren Förderquoten am 31. Dezember 2023 eingestellt haben, ihren Antrag bis zum Antragsstopp jedoch noch nicht gestellt haben oder nicht stellen konnten?
Ist die Förderung kommunaler Wärmepläne gemäß Nummer 4.1.11 weiterhin Teil der aktuell geltenden Kommunalrichtlinie, wenn ja, wann, und aus welchem Grund wurden die Informationen hierzu von der Seite der Nationalen Klimaschutzinitiative gelöscht (www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie sowie die komplette Seite www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung, Stand: 2. Januar 2024)?
Hätten ohne die Haushaltssperre Kommunen, die durch das Wärmeplanungsgesetz zur Erstellung kommunaler Wärmepläne verpflichtet wurden, ab 2024 Mittel aus der Kommunalrichtlinie abrufen können?
Wenn ja, wie ist dies mit der in Nummer 2 der Kommunalrichtlinie verankerten Maßgabe, nach der gesetzlich verpflichtend durchzuführende Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen sind, vereinbar?
Wenn nein, welche Unterstützung der Kommunen hat die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung des Wärmeplanungsgesetzes vorgesehen, um Kommunen bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne zu unterstützen?
Wenn nein, inwieweit gab es ein gemeinsames Verständnis mit den Bundesländern und Kommunen über die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung?
Wie weit sind bzw. waren die Planungen für eine Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne abseits der Kommunalrichtlinie fortgeschritten, welche Mittel sind bzw. waren hierfür vorgesehen, und welche Gespräche zwischen den beteiligten Bundesministerien (bitte auflisten) hat es hierzu gegeben (bitte nach folgenden Zeitpunkten aufschlüsseln a) Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes im Deutschen Bundestag, b) Eintreten der Haushaltssperre, c) aktuell)?
Wann plant die Bundesregierung, die rechtlichen Rahmenbedingungen der von Bundesbauministerin Klara Geywitz zuletzt in der Bundesratssitzung vom 15. Dezember 2023 angekündigten Förderung kommunaler Wärmepläne zu veröffentlichen, und welche Beteiligung von Stakeholdern ist hierbei vorgesehen (bitte im Rahmen eines Zeitplans aufschlüsseln)?
Mit welchem Veröffentlichungsdatum hat die Bundesregierung für die genannte Richtlinie geplant, und wie haben sich diese zeitlichen Planungen seit der Ankündigung im Rahmen des Kabinettsbeschlusses (Mitte August 2023, vgl. www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/08/kommunale-waermeplanung.html) verändert?