Einhaltung des Föderalismusprinzips und Neutralitätsgebot durch die Staatsministerin für Kultur und Medien
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In einem Artikel der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom 11. Dezember 2023 übt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Claudia Roth Kritik an der Haltung einiger Bundesländer zur diskutierten Erhöhung des sogenannten Rundfunkbeitrags, über den sich ARD, ZDF und Deutschlandradio hauptsächlich finanzieren (https://www.tagesspiegel.de/politik/hoherer-rundfunkbeitrag-medienstaatsministerin-warnt-landerchefs-vor-populismus-10910377.html oder https://www.rnd.de/medien/erhoehung-des-rundfunkbeitrages-claudia-roth-kritisiert-ablehnung-WW73NVOZL5OSJGAYFHAQ4L5CGA.html). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fällt nach den Bestimmungen des Grundgesetzes (GG) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch gar nicht unter die Verantwortung des Bundes, sondern liegt mehrheitlich im Hoheitsbereich der Länder (https://www.ard.de/die-ard/Rundfunkfreiheit-Ueberblick-der-wichtigsten-Urteile-aus-Karlsruhe-100/). Der Bund besitzt die Gesetzgebungskompetenz einzig über die Deutsche Welle, die als steuerfinanzierte Sendeanstalt aber kein Gegenstand dieser Debatte ist.
Entsprechend hat die Bundesregierung Aussagen zu Rundfunkangelegenheiten gegenüber der Opposition stets mit Verweis auf ihre eigene fehlende Kompetenz abgelehnt, so z. B. auf der Bundestagsdrucksache 19/12491 (S. 2): „Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages bzw. des Medienstaatsvertrages fallen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das Grundgesetz sieht eine Beteiligung des Bundes nicht vor.“
Umso verwunderlicher erscheint es den Fragestellern, dass die BKM im dpa-Interview nun ausgerechnet zu diesem Themenfeld Position bezieht und dies zusätzlich mit einer Attacke auf die demokratische Opposition verbindet (siehe Tagesspiegel oder RND [Redaktionsnetzwerk Deutschland] oben). Sofern Claudia Roth in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Bundesregierung spricht, stellt ihre Meinungsintervention nach Einschätzung der Fragesteller eine Einmischung in die grundgesetzlich geschützte Gesetzgebungskompetenz der Länder im Rundfunkbereich dar. Dass sie ebendas tut, suggeriert der Wortlaut des Artikels, in dem sie wiederholt als „Medienstaatsministerin“ und „Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien“ tituliert wird, bis hinauf zum Titel des gesamten Artikels. Da Interviews nach den Gepflogenheiten der deutschen Presse vom Gesprächspartner vorab autorisiert werden (https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/Der_DJV/DJV_Infobroschu%C3%A4ren/DJV_Wissen_16_Interviewautorisierung_JVBB.pdf), könnte die BKM nach Ansicht der Fragesteller gegen die föderale Rechtsordnung verstoßen haben, indem sie einen Text genehmigt hat, der dem Leser eine Amtskompetenz suggeriert, die sie im Rundfunkbereich gar nicht besitzt.
Ein weiteres mögliches verfassungsrechtliches Problem ist der verbale Angriff, den „Medienstaatsministerin Claudia Roth“, die Parteimitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, in diesem Zusammenhang auf die Alternative für Deutschland (AfD) durchführt (siehe Tagesspiegel oder RND oben). Mitglieder der Bundesregierung sind an das staatliche Neutralitätsgebot gebunden, das sich aus dem Demokratieprinzip in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 21 Absatz 1 GG ergibt. Damit soll verhindert werden, dass Amtsträger die staatlichen Ressourcen und das öffentliche Ansehen, die aus ihrer Funktion erwachsen, für den parteipolitischen Wettbewerb zweckentfremden.
Das Bundesverfassungsgericht urteilt dazu in der Organklage der AfD gegen den damaligen Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer (CSU): „Demgemäß verstößt eine parteiergreifende Äußerung eines Bundesministers im politischen Meinungskampf gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und verletzt die Integrität des freien und offenen Prozesses der Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen, wenn sie entweder unter Einsatz der mit dem Ministeramt verbundenen Ressourcen oder unter erkennbarer Bezugnahme auf das Regierungsamt erfolgt, um ihr damit eine aus der Autorität des Amts fließende besondere Glaubwürdigkeit oder Gewichtung zu verleihen.“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/06/es20200609_2bve000119.html).
Eine solche Bezugnahme auf die Autorität des Ministeramts liegt nach Auffassung der Fragesteller in dem dpa-Artikel vor, der die Funktion von Claudia Roth als „Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien“ oder „Medienstaatsministerin“ nebst dem Titel gleich in mehreren Absätzen einleitend hervorhebt. Die Fragesteller sehen jegliche Versuche kritisch, mit denen die Bundesregierung im Zusammenwirken mit privaten oder öffentlich-rechtlichen Medien versuchen könnte, die verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Neutralität im Amt zu umgehen. Gerade in Zeiten, in denen immer weniger Deutsche von der Regierungsfähigkeit des Kabinetts Scholz überzeugt sind (https://www.merkur.de/politik/faeser-neue-umfrage-ampel-kabinett-scholz-habeck-lindner-baerbock-zr-92725176.html), sollten einzelne Regierungsmitglieder ihrer Ansicht nach besondere Sorge tragen, ihre Amtsposition nicht zu parteipolitisch motivierter Kritik zu missbrauchen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Hat Claudia Roth sich zur diskutierten Erhöhung des sogenannten Rundfunkbeitrags in ihrer Funktion als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien geäußert (siehe Tagesspiegel oder RND oben)?
Wenn ja, hält die Bundesregierung diese Äußerung für mit dem Föderalismusprinzip vereinbar?
Wenn nein, wieso hat Claudia Roth der ständigen Hervorhebung ihrer Regierungsfunktion im dpa-Artikel nicht widersprochen?
Wenn nein, teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der dpa-Artikel ebendiesen Eindruck vermittelt?
Stellt sich die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth hinter ihre Äußerungen zur diskutierten Erhöhung des sogenannten Rundfunkbeitrags im dpa-Artikel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, inwiefern hält die Bundesregierung diese Äußerung für mit dem Föderalismusprinzip vereinbar?
Wenn nein, warum hat Claudia Roth als Amtsträgerin eine andere Meinung dazu als die, die sie im dpa-Artikel äußert?
Hat Claudia Roth sich zur AfD in ihrer Funktion als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien geäußert (siehe Tagesspiegel oder RND oben)?
Wenn ja, inwiefern hält die Bundesregierung diese Äußerung für mit dem Gebot zur parteipolitischen Neutralität für Minister vereinbar?
Wenn nein, wieso hat Claudia Roth der ständigen Hervorhebung ihrer Regierungsfunktion im dpa-Artikel nicht widersprochen?
Wenn nein, teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der dpa-Artikel ebendiesen Eindruck vermittelt?
Stellt sich die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth hinter ihre Äußerungen zur AfD im dpa-Artikel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, inwiefern hält die Bundesregierung diese Äußerung für mit dem Gebot zur parteipolitischen Neutralität für Minister vereinbar?
Wenn nein, warum hat Claudia Roth als Amtsträgerin eine andere Meinung dazu als die, die sie im dpa-Artikel äußert?
Hat Claudia Roth den dpa-Artikel samt aller ihr dort zugeschriebenen Äußerungen in ihrer Funktion als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Berlin vorab autorisiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, wie ist diese Autorisierung mit dem Föderalismusprinzip vereinbar?
Wenn ja, wie ist diese Autorisierung mit dem Neutralitätsgebot vereinbar?
Wenn nein, hat die dpa die Äußerungen der Medienstaatsministerin richtig oder falsch wiedergegeben?
Wenn nein, ist es bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien üblich, die Presse Interviews ohne Überprüfung veröffentlichen zu lassen?